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Regierung·vor 1 Std.

Persönliche Daten eines polnischen Abgeordneten illegal aus staatlichen Registern abgerufen; Staatsanwaltschaft stellt Verfahren trotz ABW-Beweisen ein

Sławomir Mentzen erfuhr, dass eine Gemeindemitarbeiterin seine PESEL- und Ausweisnummern eingesehen hatte. Die Ermittlungen wurden eingestellt, weil die Angestellte ihr Passwort auf einem Haftnotizzettel notiert hatte.

Was geschah

Am 27. März 2025 griff Marzena O., eine Angestellte des Gemeindeamtes in Aleksandrów Łódzki, unberechtigt auf die personenbezogenen Daten des Abgeordneten Sławomir Mentzen im PESEL-Register und im Personalausweisregister (RDO) zu. Mentzen sagte, er hätte nie von dem Vorfall erfahren, wenn ihn der Inlandsgeheimdienst (ABW) nicht darauf hingewiesen hätte.

Ich möchte mich bei jemandem bei der ABW bedanken, der sich der Sache angenommen, die Beamtin entdeckt und die Staatsanwaltschaft informiert hat. Der Staat hat in diesem Moment funktioniert.

Ermittlungen und deren Einstellung

Die Staatsanwaltschaft erhob Anklage gegen die Beamtin, stellte das Verfahren jedoch später ein, mit der Begründung, die Täterin sei nicht zweifelsfrei zu identifizieren. Laut Mentzen bestritt die Beamtin den Zugriff auf seine Daten und erklärte, sie habe ihr Passwort auf einem Zettel unter einem Kalender auf ihrem Schreibtisch aufbewahrt, sich nie ausgeloggt und ihre Zugangskarte dauerhaft im Kartenlesegerät stecken gelassen. Kollegen, Besucher und sogar IT-Mitarbeiter aus der Ferne hätten daher ihren Arbeitsplatz nutzen können.

Das ist ein Staat aus Scheiße und Stöcken, aus aufgeweichter Pappe. Beamte brechen das Gesetz, begehen Straftaten und erklären dann, sie seien es nicht gewesen. Es sei ihnen einfach egal, wie es um die Datensicherheit der Polen steht – und die Staatsanwaltschaft findet das einen durchaus nachvollziehbaren Grund, die Ermittlungen einzustellen.

Sicherheit öffentlicher Daten

Der Fall offenbarte Verfahren, die hinter grundlegenden Standards der Informationssicherheit zurückbleiben. Vorgesetzte sagten aus, dass Mitarbeiter sich mit persönlichen, passwortgeschützten Zugangskarten in die Systeme einloggten und die Karten nach Dienstschluss unter Verschluss aufzubewahren seien. Die Praxis der Beamtin, ihre Zugangsdaten offen liegen zu lassen und eine aktive Sitzung unbeaufsichtigt zu lassen, widersprach diesen Regeln.

Der Anwalt Bartosz Lewandowski kommentierte die Entscheidung auf der Plattform X:

Der Staat funktioniert nicht.

Mentzen forderte, dass jeder Bürger über die mObywatel-App benachrichtigt werde, sobald ein Beamter seine Daten abfragt. Nur eine solche Transparenz könne die Straflosigkeit von Staatsbediensteten beenden.

Aleksandrów Łódzki

4 Quellen

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