KI & Tech · Luxemburg und Budapest
EU-Generalanwalt: KI-Chatbots können in bestimmten Fällen die Rechte von Presseverlegern verletzen
Generalanwalt Maciej Szpunar hat am Dienstag, 3. November 2026, in einer unverbindlichen Stellungnahme erklärt, Chatbot-Antworten, die Zeitungsartikel wiederverwenden, könnten unter bestimmten Voraussetzungen die Rechte von Presseverlegern verletzen – im ersten Verfahren zu generativer KI vor dem Europäischen Gerichtshof.
KI-Text auf Grundlage von Berichten von stern.de, Le Soir, Nasz Dziennik und weiteren Medien. Veröffentlicht . So entsteht er
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Kurz gefasst
Szpunar zufolge kann ein Chatbot, der eine Veröffentlichung abruft und deren Ausdrucksform in einer Antwort wiederverwendet, das Verlegerrecht verletzen – insbesondere wenn er eine Bezahlschranke umgangen hat oder die Wiederverwendung systematisch erkennbar ist, wie er am 3. November 2026 darlegte.
Szpunar empfiehlt dem Gerichtshof, die beiden Fragen zum Training von Gemini für unzulässig zu erklären, da die Akte keine Belege dafür enthält, dass die Artikel von Like Company zum Training verwendet wurden.
Die Stellungnahme
Am Dienstag, 3. November 2026, legte Generalanwalt Maciej Szpunar beim Gerichtshof der Europäischen Union seine Schlussanträge in einem Rechtsstreit zwischen Like Company und Google vor. Das Verfahren ist das erste vor dem Gerichtshof, das generative künstliche Intelligenz betrifft. Die Schlussanträge des Generalanwalts sind ein Vorschlag an die Richter und keine bindende Entscheidung; das Urteil des Gerichtshofs ergeht zu einem späteren Zeitpunkt. Der Streit begann in Ungarn, wo Like Company, Betreiberin mehrerer Nachrichtenportale, Google vor dem Hauptstädtischen Gericht in Budapest verklagte. Dieses Gericht legte dem Gerichtshof in Luxemburg Fragen zum Unionsrecht vor; der ungarische Gerichtshof wird den Fall letztlich im Rahmen der Antworten aus Luxemburg entscheiden.
Die Vorwürfe des Verlags
Like Company macht geltend, der Gemini-Chatbot von Google habe eine Zusammenfassung eines Artikels von einem ihrer Portale erstellt, die so ausführlich gewesen sei, dass Nutzer keinen Anlass mehr gehabt hätten, die Website zu besuchen. Dadurch seien die Zugriffszahlen auf ihr Portal und ihre Werbeeinnahmen gesunken. Gemini nutzt Retrieval-Augmented Generation, wodurch das Modell Informationen in Echtzeit aus dem Netz beziehen kann; bei Fragen zu Nachrichten greift der Chatbot häufig auf online verfügbare Presseartikel zurück. Das Unternehmen wirft Google zudem vor, seine Artikel zum Training von Gemini verwendet und sie zwischen dem 13. Juni 2023 und dem 31. Mai 2024 in Antworten verfügbar gemacht zu haben. Szpunar stellte fest, dass die Akte keine Belege dafür enthält, dass die Artikel von Like Company zum Training der Gemini-Modelle verwendet wurden.
Fragen zum Training
Szpunar empfiehlt dem Gerichtshof, die beiden Fragen des ungarischen Gerichts zum Training von KI-Modellen für unzulässig zu erklären. Er hält sie für hypothetisch, da es keine Belege dafür gibt, dass die Artikel der Klägerin zum Training von Gemini genutzt wurden. Zudem vertritt er die Auffassung, dass das Training eines großen Sprachmodells keine Online-Nutzung von Presseveröffentlichungen darstellt. In der Regel falle die Verwendung geschützten Materials zum Training eines Modells unter die EU-Ausnahme für Text- und Data-Mining. Er bittet den Gerichtshof, sich stattdessen auf die Fragen zu den Chatbot-Antworten zu konzentrieren, die er für das Ausgangsverfahren als erheblich ansieht.
Wann Antworten Rechte verletzen können
Kernpunkt der Schlussanträge ist der Echtzeitabruf von Artikeln und deren Wiederverwendung in Chatbot-Antworten. Szpunar zufolge schützt das Verlegerrecht nicht die in Nachrichten berichteten Fakten, sondern allein die konkrete Ausdrucksform und die für die Erstellung einer Veröffentlichung erforderlichen Investitionen; es solle Verlegern kein Monopol auf Nachrichten verschaffen. Ob eine Vervielfältigung unter das Vervielfältigungsrecht fällt, hängt von zwei Faktoren ab. Erstens davon, ob der Chatbot rechtswidrig auf den Artikel zugegriffen hat, etwa durch Umgehen einer Bezahlschranke oder durch Scraping der Seite. Zweitens davon, ob die Antwort lediglich Fakten wiedergibt oder die Ausdrucksform in erkennbarer Weise wiederverwendet, sodass Leser keinen Grund haben, das Original zu öffnen. Nach Auffassung Szpunars wird das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung in der Regel verletzt, wenn diese Ausdrucksform in den Antworten systematisch erkennbar ist.
Wie es weitergeht
Der Gerichtshof hat noch nicht entschieden; sein Urteil ergeht zu einem späteren Zeitpunkt. Schlussanträge sind nicht bindend, die Richter können dem vorgeschlagenen Ansatz folgen oder davon abweichen. Nachdem der Gerichtshof die Fragen beantwortet hat, entscheidet das Budapester Gericht den Streit selbst und ist dabei an die Antworten zum Unionsrecht gebunden. Ausgang und Umfang des Verlegerrechts werden davon abhängen, wie weit es reicht, wenn ein Chatbot Presseinhalte in Echtzeit abruft und zusammenfasst.
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Quellen und Kontext
- stern.deEuGH-Gutachten: KI-Chatbots können Urheberrecht verletzen
- Le SoirGenerative KI: Echtzeit-Wiederverwendung von Presseartikeln kann Verlagsrechte verletzenIA générative : la réutilisation en temps réel d'articles de presse peut porter atteinte aux droits des éditeurs · Original auf Französisch
- Nasz DziennikEU/ Stellungnahme des Generalanwalts des EuGH: KI-Chatbots können die Rechte von Presseverlegern verletzenUE/ Opinia rzecznika TSUE: Czatboty AI mogą naruszać prawa wydawców prasowych · Original auf Polnisch
- Il Sole 24 OREGemini, der Chatbot riskiert, Artikel zu ersetzen: Verlagsrechte in GefahrGemini, il chatbot rischia di sostituire gli articoli: a rischio i diritti degli editori · Original auf Italienisch
- Maciej Szpunar
- Generalanwalt beim Gerichtshof der Europäischen Union, der die Schlussanträge am 3. November 2026 vorlegte
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