Regierung · Athen
Griechenland legt 3-Prozent-Festzins für gefährdete Schuldner fest und verzehnfacht Bußgelder für Servicer
Finanzminister Kyriakos Pierrakakis sagte vor dem Ständigen Ausschuss für Wirtschaftsfragen des Parlaments, ein Gesetzentwurf zur privaten Verschuldung sehe einen festen Zins von 3 % für außergerichtliche Umschuldungen vor und hebe das Höchstbußgeld der Bank von Griechenland für Servicer von 500.000 auf 5 Millionen Euro an.
KI-Text auf Grundlage von Berichten von ΣΚΑΪ, NEWS 24/7, NewsIT und weiteren Medien. Veröffentlicht . So entsteht er
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Kurz gefasst
Außergerichtliche Umschuldungen für gefährdete und anspruchsberechtigte Schuldner sollen für die gesamte Rückzahlungsdauer einen festen Jahreszins von 3 % tragen, für Zahlungen ab dem 1. Dezember 2026, wie Kyriakos Pierrakakis ankündigte.
Das Höchstbußgeld, das die Bank von Griechenland gegen Servicer verhängen kann, soll von 500.000 Euro auf 5 Millionen Euro steigen; es gilt, wenn Servicer das Verfahren nicht befolgen oder Kreditnehmer behindern.
Der Gesetzentwurf zur privaten Verschuldung umfasst 16 Maßnahmen zugunsten der Bürger, und die am 3. November 2026 angekündigten beiden Eingriffe sind Teil dieses Pakets.
Ein fester Zins von 3 % für verschuldete Haushalte
Griechenlands Minister für nationale Wirtschaft und Finanzen, Kyriakos Pierrakakis, hat am 3. November 2026 vor dem Ständigen Ausschuss für Wirtschaftsfragen des Parlaments zwei neue Maßnahmen angekündigt. Die erste legt einen festen Jahreszins von 3 % für Kreditnehmer fest, die ihre Schulden über den außergerichtlichen Mechanismus umschulden. Sie umfasst zwei Gruppen: gefährdete Schuldner, die die Einkommens- und Vermögenskriterien erfüllen und ein Zertifikat als gefährdeter Schuldner besitzen, sowie anspruchsberechtigte Schuldner nach Artikel 14 des Gesetzes 4738/2020, eine Kategorie, die laut der Ankündigung die gesamte Mittelschicht einschließt. Der Zins soll für die gesamte Rückzahlungsdauer bei 3 % bleiben, unabhängig davon, ob die Schuld durch Sicherheiten gedeckt ist und unabhängig von der Kategorie des Gläubigers. Die Anwendung des Festzinses wäre eine verbindliche Bedingung des Umschuldungsvertrags, und die Änderung gilt für Zahlungen ab dem 1. Dezember 2026.
- Aktuell, besicherte Schulden (erste drei Jahre)
- 3 %
- Aktuell, unbesicherte Schulden (erste drei Jahre)
- 4 %
- Neuer Festzins, gefährdete und anspruchsberechtigte Schuldner
- 3 %
Daten aus dem Artikeltext
Was sich gegenüber dem geltenden Regime ändert
Unter dem bestehenden außergerichtlichen Mechanismus beträgt der Zins 3 % für die ersten drei Jahre bei besicherten Schulden und 4 % für die ersten drei Jahre bei unbesicherten Schulden. Danach wird der Zins variabel und berechnet sich auf Basis des Dreimonats-Euribor zuzüglich 2,5 bzw. 3 Prozentpunkten. Die Ankündigung nennt einen Euribor-Stand von 2,67 %. Die erste Maßnahme wird als neuer Absatz 3A in Artikel 14 des Gesetzes 4738/2020 eingefügt, und die beiden Eingriffe sind als Änderungsanträge in einem Gesetzentwurf enthalten, der nach Angaben des Ministers 16 Maßnahmen zugunsten der Bürger umfasst.
Verzehnfachte Bußgelder für Servicer
Die zweite Maßnahme betrifft die Bußgelder, die die Bank von Griechenland gegen Servicer verhängen kann, also gegen die Unternehmen, die Kreditforderungen verwalten. Der derzeitige Höchstbetrag liegt bei 500.000 Euro. Nach der neuen Regelung steigt er um das Zehnfache auf 5 Millionen Euro, und er gilt, wenn Servicer das außergerichtliche Verfahren nicht befolgen oder dem Kreditnehmer Hindernisse in den Weg legen. Die Erhöhung ist in denselben Änderungsanträgen wie der Festzins geregelt, sodass beide Maßnahmen über dieselbe Gesetzgebung in Kraft treten würden. Nicht jeder Bericht beschreibt die Änderung gleich: Eine Schlagzeile spricht von einer Verdoppelung, während die in der Ankündigung genannten Zahlen eine Verzehnfachung zeigen.
- Aktuelle Obergrenze
- 500000 EUR
- Neue Obergrenze
- 5000000 EUR
Daten aus dem Artikeltext
Erklärte Ziele und offene Fragen
Laut der Ankündigung zielen die Maßnahmen darauf ab, die Kosten der Schuldenrückzahlung zu senken, monatliche Raten berechenbarer zu machen und Sanktionen gegen Unternehmen zu verschärfen, die ihre Pflichten gegenüber Kreditnehmern verletzen. Die Regelungen sind Teil des Gesetzentwurfs zur privaten Verschuldung, der zum Zeitpunkt der Ankündigung im Parlament beraten wird. Die Quellen nennen kein Datum für die Abstimmung im Ausschuss oder im Plenum. Der Festzins gilt für Zahlungen ab dem 1. Dezember 2026, dem einzigen in den Berichten genannten Inkrafttretensdatum.
Fragen zu diesem Text
Quellen und Kontext
- ΣΚΑΪPierrakakis: Zwei neue Maßnahmen für gefährdete SchuldnerΠιερρακάκης: Δύο νέες παρεμβάσεις για τους ευάλωτους οφειλέτες · Original auf Griechisch
- NEWS 24/7Außergerichtlicher Mechanismus: 3% fester Zinssatz für Kreditnehmer - Bußgelder bis zu 5 Millionen für ServicerΕξωδικαστικός μηχανισμός: Σταθερό επιτόκιο 3% για τους δανειολήπτες - Πρόστιμα έως 5 εκατ. στους servicers · Original auf Griechisch
- NewsITPierrakakis: 3% fester Zinssatz für außergerichtliche Vergleiche und Verzehnfachung der Bußgelder für ServicerΠιερρακάκης: Σταθερό επιτόκιο 3% για ρυθμίσεις στον εξωδικαστικό και 10πλασιασμός προστίμων για servicers - Παραδείγματα · Original auf Griechisch
- iefimerida.grPierrakakis: 3% fester Zinssatz für außergerichtliche Schulden und Verdoppelung der Bußgelder für ServicerΠιερρακάκης: Σταθερό επιτόκιο 3% για οφειλές στον εξωδικαστικό και διπλασιασμός προστίμων για τους servicers · Original auf Griechisch
- Kyriakos Pierrakakis
- Griechischer Minister für nationale Wirtschaft und Finanzen, der die Maßnahmen zu Festzins und Servicer-Bußgeldern vor dem Ständigen Ausschuss für Wirtschaftsfragen des Parlaments ankündigte
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