Kurz gefasst
Die offene Forderung aus Verbraucher-, Wohnungs- und Unternehmenskrediten darf laut dem am 17. Oktober 2026 gemeldeten Gesetzentwurf das Dreifache des ausgezahlten Kapitals nicht übersteigen. Ein Kredit über 100.000 Euro würde auf 300.000 Euro begrenzt.
Bei alten Agrarschulden sinkt die Grenze auf das Doppelte des erhaltenen Kapitals, also 200 Prozent des ursprünglichen Betrags. Im Beispiel von 100.000 Euro liegt die Obergrenze für Agrarschulden bei 200.000 Euro.
Der Gesetzentwurf steht bis zum 22. Oktober zur öffentlichen Konsultation offen, und seine Bestimmungen würden erst nach der Verabschiedung gelten. Generalsekretärin Theoni Alampasi beschrieb das Ziel als weniger Unsicherheit für Kreditnehmer.
Der Gesetzentwurf
Das Ministerium für Volkswirtschaft und Finanzen bringt einen neuen Rahmen für Kreditnehmer voran, deren Kredite in Verzug geraten sind. Ziel ist es, übermäßige Zinsbelastungen einzudämmen, bilaterale Vereinbarungen zwischen Kreditnehmern und Gläubigern zu beschleunigen und Grenzen dafür zu setzen, was Banken, Fonds und Kreditdienstleister verlangen können. Der Entwurf befindet sich bis zum 22. Oktober in der öffentlichen Konsultation.
Gegenüber der Nachrichtenagentur ANA-MPA brachte die Generalsekretärin des Ministeriums für den Finanzsektor und die Verwaltung privater Schulden, Theoni Alampasi, das Ziel so auf den Punkt:
„weniger Unsicherheit für den Kreditnehmer, mehr Verantwortung für den Gläubiger und ein System zur Regelung privater Schulden, das nach Regeln funktioniert und echte Lösungen hervorbringt“
Eine Obergrenze für Gesamtforderungen
Kernstück ist eine Deckelung der Gesamtforderung aus einem Kredit oder einer Kreditlinie. Nach dem Entwurf darf die offene Forderung das Dreifache des ausgezahlten Kapitals je Kredit oder Kreditlinie nicht übersteigen. Hält ein Kreditnehmer mehrere Kredite, gilt dieselbe Grenze für die Summe ihres ursprünglichen Kapitals. Bei alten Agrarschulden sinkt die Obergrenze auf das Doppelte des erhaltenen Kapitals, bei Kontokorrentkrediten wird sie auf Basis der Schuld zum Zeitpunkt der letzten Inanspruchnahme berechnet.
Die Grenze würde automatisch mit Inkrafttreten des Gesetzes gelten und Verbraucher-, Wohnungs- und Unternehmenskredite erfassen. Sie würde gelten, unabhängig davon, ob die Forderung bei der ursprünglichen Bank verbleibt oder übertragen, verbrieft oder an einen Dienstleister weitergegeben wurde.
- Verbraucher-, Wohnungs- und Unternehmenskredite
- 300 %
- Alte Agrarschulden
- 200 %
Daten aus dem Artikeltext
Was die Zahlen für einen Kreditnehmer bedeuten
Die Artikel arbeiten mit Rechenbeispielen. Bei einem Kredit über 100.000 Euro dürfte die Gesamtforderung 300.000 Euro nicht übersteigen. Wäre die Schuld auf 500.000 Euro angewachsen, wären die 200.000 Euro über der Grenze nicht mehr zahlbar. Einige Berichte fassen dies als Schuldenschnitt von bis zu 200.000 Euro auf.
Frühere Zahlungen werden bei der Neuberechnung berücksichtigt. Ein Kreditnehmer, der bereits 80.000 Euro gezahlt hat, schuldete nicht mehr als 220.000 Euro, bei einer Agrarschuld 120.000 Euro, wo die Obergrenze für denselben Kredit 200.000 Euro beträgt. Eine gesonderte Regelung erfasst Kredite, die vor 1990 gewährt wurden und deren ursprüngliches Kapital nicht ermittelt werden kann.
Weitere Maßnahmen und nächste Schritte
Der Entwurf enthält zudem verbindliche Fristen für Schuldenregelungen, strengere Pflichten für Banken und Dienstleister sowie weitere Schutzvorschriften gegen Zwangsversteigerungen von Immobilien. Die Artikel nennen diese Maßnahmen, ohne ihre Bedingungen auszuführen. Da es sich noch um einen Entwurf handelt, greift keine dieser Bestimmungen, bevor das Gesetz verabschiedet ist; die Konsultation endet am 22. Oktober.