Sicherheit · Tarnów
Bischof Andrzej Jeż in Tarnów wegen verspäteter Meldung von Missbrauch durch Priester verurteilt
Ein Gericht in Tarnów hat Bischof Andrzej Jeż schuldig gesprochen, sexuelle Straftaten an Minderjährigen durch zwei frühere Priester nicht rechtzeitig gemeldet zu haben. Er erhielt zwei Jahre Freiheitsbeschränkung; das Urteil ist nicht rechtskräftig.
KI-Text auf Grundlage von Berichten von wpolityce.pl, Super Express und polsatnews.pl. Veröffentlicht . So entsteht er
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Kurz gefasst
Das Bezirksgericht Tarnów verurteilte Bischof Andrzej Jeż zu zwei Jahren Freiheitsbeschränkung; in diesem Zeitraum fließen 25 % seines Monatsgehalts an die Stiftung Dajemy Dzieciom Siłę.
Jeż muss in jedem der beiden Fälle 10.000 zł an den Fonds für Hilfe für Opfer und für Hilfe nach der Haft zahlen und die Verfahrenskosten tragen.
Die Staatsanwaltschaft hatte zehn Monate Haft auf drei Jahre zur Bewährung und eine Geldstrafe von 20.000 zł gefordert und argumentiert, die Kirche habe die Fälle zu spät gemeldet.
Die Diözese Tarnów akzeptiert das Urteil nicht und will nach Erhalt der schriftlichen Begründung Berufung einlegen.

- 16.12.Der Diözesanbeauftragte erstattet die Meldung im Fall Tomasz K.
- Februar 2026Der Prozess gegen Bischof Andrzej Jeż beginnt vor dem Bezirksgericht Tarnów
- 29.10.Das Gericht verurteilt Bischof Andrzej Jeż; das Urteil ist nicht rechtskräftig
Das Urteil
Das Bezirksgericht in Tarnów hat Bischof Andrzej Jeż schuldig gesprochen, sexuelle Straftaten an Minderjährigen nicht rechtzeitig den Strafverfolgungsbehörden gemeldet zu haben. Das Urteil wurde am Donnerstag, 29. Oktober 2026, verkündet und betrifft zwei Fälle von Priestern mit Verbindung zur Diözese Tarnów. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der Bischof erhielt zwei Jahre Freiheitsbeschränkung, während derer 25 % seines Monatsgehalts an die Stiftung Dajemy Dzieciom Siłę fließen. Das Gericht verpflichtete ihn zudem, in jedem der beiden Fälle 10.000 zł an den Fonds für Hilfe für Opfer und für Hilfe nach der Haft zu zahlen und die Verfahrenskosten zu tragen. Bei der Urteilsverkündung war er nicht im Gerichtssaal.
Was das Gericht sagte
Richterin Małgorzata Adamczyk sagte in ihrer mündlichen Begründung, die Meldepflicht ergebe sich unmittelbar aus polnischem Recht und gelte für jeden Bürger, unabhängig von seinem Amt. Sie betonte, das Verschweigen solchen Wissens sei mit bis zu drei Jahren Haft strafbar.
„Jeder Bürger, auch ein Geistlicher oder ein kirchlicher Vorgesetzter, der von einem Fall von Pädophilie erfährt, ist gesetzlich verpflichtet, ihn bei der Polizei oder der Staatsanwaltschaft zu melden.“
Die Verteidigung hatte sich auf das kirchliche Verfahren berufen; dies wies sie zurück und ergänzte:
„Der Codex Iuris Canonici ist in Polen keine Quelle allgemein verbindlichen Rechts. Er ist lediglich ein Gesetz der katholischen Kirche, das deren eigene Institutionen regelt.“
Das Gericht befand, die Aufgabe des Bischofs habe schlicht darin bestanden, die entsprechenden Meldungen zu erstatten.
Die beiden Fälle
Der erste Fall betrifft Stanisław P., einen früheren Priester, der nach Angaben der Staatsanwaltschaft über mehrere Jahre Jungen in Polen und der Ukraine missbraucht hat. Nach Angaben der Diözese wurde die Sache zunächst den ukrainischen Behörden gemeldet, und das Dikasterium für die Glaubenslehre des Vatikans ordnete ein kanonisches strafrechtlich-administratives Verfahren an, nachdem die Diözese kirchliche Verfahren eingeleitet hatte. Der Diözesanbeauftragte meldete den Fall im August 2020 den polnischen Behörden. Die Staatsanwaltschaft wies darauf hin, dass diese Meldung erst erfolgte, nachdem ein Artikel des Priesters Tadeusz Isakowicz-Zaleski die Sache ans Licht gebracht hatte. Die Diözese gibt zudem an, ein Opfer habe bereits 2010 die Bezirksstaatsanwaltschaft Opole über diesen Priester informiert.
Im zweiten Fall, der Tomasz K. betrifft, erklärt die Diözese, der Bischof habe Ende 2021 von einer möglichen Straftat gegen eine Person unter 15 Jahren erfahren und die Behörden informieren lassen, was der Beauftragte am 16. Dezember 2021 tat. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass die Diözese die Informationen deutlich früher hatte, als diese Darstellung nahelegt.
Anklage und Verteidigung
Die Staatsanwaltschaft hatte zehn Monate Haft auf drei Jahre zur Bewährung sowie eine Geldstrafe von 20.000 zł gefordert. Staatsanwalt Marcin Stępień argumentierte in seinem Schlussplädoyer, die Verzögerungen hätten gravierende Folgen gehabt, unter anderem sei in den Fällen einiger Opfer die Verjährung eingetreten. Die Diözese hätte unmittelbar nach der Gesetzesänderung von 2017 melden müssen, mit der die Strafbarkeit der Nichtmeldung bestimmter Straftaten – darunter Sexualstraftaten an Kindern – eingeführt wurde; die Meldungen seien jedoch mehr als drei Jahre später erfolgt. Verteidiger Zbigniew Ćwiąkalski argumentierte, bis 2022 habe Unsicherheit darüber bestanden, ob die Pflicht auch vor der Änderung von 2017 begangene Taten erfasse. Der Bischof bestritt die Schuld von der ersten Verhandlung an und erklärte dem Gericht, er habe lange nicht gewusst, dass einige Opfer im Fall Tomasz K. unter 15 Jahre alt waren.
Reaktion der Diözese und weiteres Vorgehen
Die Diözese Tarnów erklärte, sie stimme dem Urteil nicht zu. Die Anwälte des Bischofs wollen die schriftliche Begründung anfordern und nach deren Prüfung Berufung einlegen. Die Diözese betonte, in beiden Fällen seien förmliche Meldungen erstattet worden und auch andere Personen und staatliche Stellen hätten davon gewusst.
Fragen zu diesem Text
Quellen und Kontext
- wpolityce.plKurie reagiert nach dem Urteil für Bischof Jeż. Das wird sie tunKuria reaguje po wyroku dla bp. Jeża. Oto, co zrobi · Original auf Polnisch
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- Andrzej Jeż
- Bischof der Diözese Tarnów, verurteilt, weil er sexuelle Straftaten an Minderjährigen nicht rechtzeitig gemeldet hat
- Zbigniew Ćwiąkalski
- Verteidiger von Bischof Andrzej Jeż
- Tadeusz Isakowicz-Zaleski
- Priester, dessen Artikel den Fall Stanisław P. öffentlich machte
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