Ehemaliger Dozent der Akademie der Justiz in Warschau mit fünf Sexualstraftaten angeklagt
Die Warschauer Staatsanwaltschaft erhob fünf Anklagen, darunter Vergewaltigung, gegen Jarosław Sz. und verhängte Polizeiaufsicht sowie ein Ausreiseverbot wegen Taten, die sich zwischen 2022 und 2025 zugetragen haben sollen.
Strafrechtliche Vorwürfe in Warschau erhoben
Die Bezirksstaatsanwaltschaft Warschau erließ am 1. Oktober 2026 eine förmliche Entscheidung, mit der Jarosław Sz., ein ehemaliger Dozent der Akademie der Justiz, strafrechtlich beschuldigt wird. Die Verfahrenshandlungen mit dem Beschuldigten wurden am Donnerstag unter unmittelbarer Aufsicht der regionalen staatsanwaltschaftlichen Behörden in Warschau durchgeführt. Die Staatsanwaltschaft erhob fünf separate strafrechtliche Anklagen gegen Jarosław Sz. wegen Taten, die sich über einen Zeitraum von siebenundzwanzig Monaten zwischen Dezember 2022 und Februar 2025 zugetragen haben sollen. Der Beschuldigte war während des gesamten Zeitraums, in dem sich die mutmaßlichen Taten zugetragen haben sollen, als Dozent an der Hochschule beschäftigt. Nach Angaben der Ermittlungsbehörden richten sich die Verfahren gegen Taten zum Nachteil von Kolleginnen, die gemeinsam mit dem Beschuldigten an der Akademie beschäftigt waren.
Konkrete Vorwürfe und Reaktion des Beschuldigten
Die Vorwürfe gegen Jarosław Sz. umfassen mehrere unterschiedliche Kategorien von Sexualstraftaten und Körperverletzungen nach polnischem Strafrecht. Zu den förmlichen Anklagepunkten zählen Vergewaltigung, das Erzwingen der Vornahme einer anderen sexuellen Handlung durch Ausnutzung eines beruflichen Abhängigkeitsverhältnisses, die körperliche Verletzung der körperlichen Unversehrtheit eines Opfers sowie der Versuch, ein Opfer zur Vornahme einer anderen sexuellen Handlung zu zwingen. Während der am Donnerstag in Warschau durchgeführten Verfahrensanhörung verweigerte der ehemalige Hochschuldozent die Aussage gegenüber den Ermittlungsbehörden. Der Sprecher der Bezirksstaatsanwaltschaft, Piotr Antoni Skiba, schilderte die prozessuale Reaktion des Beschuldigten während der Vernehmung.
Der Beschuldigte hat sich zu den vorgeworfenen Taten nicht schuldig bekannt und sich geweigert, Erklärungen abzugeben oder Fragen zu beantworten.
Präventivmaßnahmen und gesetzliche Strafen
Nach der förmlichen Erhebung der Vorwürfe verhängte der zuständige Staatsanwalt mehrere nicht freiheitsentziehende Präventivmaßnahmen gegen Jarosław Sz., um den rechtlichen Prozess zu sichern. Der Beschuldigte wurde unter regelmäßige Polizeiaufsicht gestellt, die ihn verpflichtet, sich einmal wöchentlich persönlich bei der zuständigen örtlichen Polizeidienststelle zu melden. Eine verpflichtende einstweilige Anordnung untersagt Jarosław Sz. zudem, sich den Opfern jederzeit auf weniger als 100 Meter zu nähern.
Die verhängten Beschränkungen verbieten ferner alle Formen des direkten und indirekten Kontakts zu den Opfern, ausdrücklich einschließlich der Kommunikation über das Internet, digitale Informationssysteme und Telekommunikationsnetze. Darüber hinaus verhängte der Staatsanwalt ein Ausreiseverbot aus Polen und ordnete die sofortige Abgabe und Einbehaltung des Reisepasses des Beschuldigten an. Die Taten sind nach polnischem Recht mit schweren Freiheitsstrafen bedroht. Der Vorwurf der Vergewaltigung, eingestuft nach Artikel 197 Absatz 1 des Strafgesetzbuches, wird mit einer Freiheitsstrafe von 2 bis 15 Jahren geahndet. Eine nach Artikel 199 Absatz 1 des Strafgesetzbuches verfolgte Tat wird mit einer gesetzlichen Freiheitsstrafe von bis zu 3 Jahren geahndet.
- Beginn des Zeitraums, in dem sich die mutmaßlichen Sexualstraftaten zugetragen haben sollen
- Ende des Zeitraums, in dem sich die fünf mutmaßlichen Straftaten zugetragen haben sollen
- Die Bezirksstaatsanwaltschaft Warschau erhebt fünf Anklagepunkte gegen Jarosław Sz.
Ermittlungsgeheimnis und institutioneller Hintergrund
Die Bezirksstaatsanwaltschaft Warschau erklärte, sie werde der Öffentlichkeit keine weiteren Tatsachen oder Beweismittel bekannt geben, und verwies auf die Notwendigkeit, das Wohl und die rechtlichen Interessen der Opfer zu schützen. Die strafrechtlichen Ermittlungen laufen vor dem Hintergrund von Führungsstreitigkeiten an der Akademie der Justiz in Warschau. Die Hochschule war zuletzt während eines Streits um ihre Führungsspitze in den Fokus der öffentlichen Aufmerksamkeit geraten. In den vergangenen Wochen entließ Justizminister Waldemar Żurek den Rektor-Kommandanten der Akademie, Michał S., was Proteste der Abgeordneten Maria Kurowska auslöste. Das Strafverfahren gegen Jarosław Sz. wird weiterhin aktiv von der Warschauer Bezirksstaatsanwaltschaft verfolgt.


