
Niederländische Staatsanwaltschaft fordert 250-Euro-Geldstrafe im Berufungsverfahren des früheren Groninger Bürgermeisters Koen Schuiling
Das Berufungsgericht in Zwolle hat am Mittwoch die Berufung des früheren Groninger Bürgermeisters Koen Schuiling verhandelt. Die Staatsanwaltschaft forderte die Aufrechterhaltung einer Geldstrafe von 250 Euro wegen des Vorwurfs der Erregung öffentlichen Ärgernisses.
Berufungsverhandlung in Zwolle
Das Berufungsgericht in Zwolle hat am Mittwoch den Berufungsfall des früheren Groninger Bürgermeisters Koen Schuiling verhandelt. Die niederländische Staatsanwaltschaft hielt an ihrer Haltung fest und forderte eine Geldstrafe von 250 Euro gegen den 67-jährigen früheren Verwaltungschef wegen des Vorwurfs der Erregung öffentlichen Ärgernisses. Die Verhandlung fand unter strengen Auflagen zum Schutz der Privatsphäre statt; das Gericht untersagte Gerichtszeichnern, darunter die Zeichnerin Petra Urban, Schuiling während der Sitzung abzubilden. Auch Tonaufnahmen von Schuilings Stimme wurden vom Gerichtsgremium untersagt. Die Staatsanwaltschaft argumentierte, Amtsträger müssten sich an das Gesetz halten, während Schuiling beteuerte, die Vorwürfe beruhten auf einem Missverständnis.
Bis heute habe ich keine Worte gefunden, um zu erklären, was dieses Verfahren mir und meinen Angehörigen angetan hat. Aber ich wehre mich. Denn ich habe das nicht getan.
Der Vorfall auf der Autobahn 2024
Der Rechtsstreit nahm am Abend des 25. März 2024 auf der Autobahn A7 zwischen Hoogezand und Groningen seinen Anfang. Ein Milchlasterfahrer, der neben Schuilings Fahrzeug fuhr, gab an, gesehen zu haben, wie dieser masturbierende Bewegungen ausführte, nachdem Schuiling die Innenbeleuchtung seiner Fahrerkabine eingeschaltet hatte. Nach der Meldung erließ die Staatsanwaltschaft im Juni 2024 einen Strafbefehl über 250 Euro gegen Schuiling. Schuiling focht den Strafbefehl an, was am 12. März 2025 zu einer Verhandlung vor einem Polizeirichter in Zwolle führte, bei der er verurteilt und zur Zahlung der Geldstrafe von 250 Euro verpflichtet wurde. Schuiling, der eine juristische Ausbildung hat, legte gegen dieses Urteil Berufung ein, um seinen Namen reinzuwaschen.
- Lkw-Fahrer meldet mutmaßliche Erregung öffentlichen Ärgernisses auf der Autobahn A7
- Die Staatsanwaltschaft erlässt einen Strafbefehl über 250 Euro
- Polizeirichter in Zwolle verurteilt Schuiling und bestätigt die Geldstrafe von 250 Euro
- Das Berufungsgericht in Zwolle verhandelt die Berufung
Argumente der Verteidigung und medizinische Angaben
Die Verteidiger Sven Brinkhoff und Peter Koops argumentierten, die einzige Zeugenaussage sei unzureichend und unzuverlässig. Brinkhoff verwies auf medizinische Unterlagen sowie Schuilings frühere Herzoperation am offenen Herzen, seine Blinddarmoperation und chronische Prostatabeschwerden und machte geltend, dass eine körperliche Impotenz die behauptete Handlung medizinisch unmöglich gemacht habe. Die Verteidigung erklärte, Schuiling habe seine Hose allein deshalb aufgeknöpft, um seinen Unterbauch zu massieren und scharfe Bauchkrämpfe zu lindern. Bei der Zeugenbefragung im Vorfeld der Berufung räumte der Lkw-Fahrer ein, sich bei der Geschwindigkeit der Bewegungen weniger sicher zu sein, während die Staatsanwaltschaft geltend machte, die Handbewegungen seien eindeutig gewesen.
Ein Zeuge kann aufrichtig sein in seiner Aussage und es dennoch völlig falsch gesehen haben.
Konfrontationsaufnahme und Folgen
In der Mittwochsverhandlung erörterten die Richter eine Tonaufnahme, die der Lkw-Fahrer während einer Konfrontation mit Schuiling auf einem Rastplatz angefertigt hatte. Ein Mitglied des Gerichts bemerkte, Schuiling habe auf dem Band entspannt geklungen, und fragte, warum er bei dieser Begegnung seine medizinischen Schmerzen nicht erklärt habe. Schuiling entgegnete, er habe starke Schmerzen gehabt und nur die Konfrontation beenden und einen ruhigen Ort finden wollen. Schuiling kritisierte zudem die regionale Polizei- und Justizführung für das, was er als Tunnelblick der Ermittlungen bezeichnete, und wies darauf hin, dass das nunmehr zweieinhalb Jahre währende Verfahren ihn von Aufgaben in der öffentlichen Verwaltung ausgeschlossen und auf Freiwilligenarbeit beschränkt habe. Das Berufungsgericht setzte sein Urteil auf zwei Wochen ab Mittwoch an.
