Der Kassationshof wies den am 7. Oktober eingereichten Antrag der Verteidigung zurück, sodass der Prozess vor denselben drei Berufsrichtern fortgesetzt werden kann.
Die Jury bejahte mit 7 zu 5 Stimmen, dass die Tat mit Vorbedacht begangen wurde. Verteidiger Jean-Philippe Mayence argumentiert, die spätere Beteiligung der Richter an diesem Votum sei unnötig gewesen und habe die Geschworenen beeinflussen können.
Die Debatten und die Beratung über das Strafmaß sollen laut VRT NWS am 4. November wieder aufgenommen werden, wobei eine lebenslange Haftstrafe im Raum steht.
Der belgische Kassationshof hat einen Antrag der Verteidigung von Nicolas Ullens de Schooten auf Ablehnung der drei Berufsrichter am Schwurgericht von Wallonisch-Brabant in seinem Prozess zurückgewiesen. Die Entscheidung wurde am 21. Oktober bekannt, das Verfahren kann damit vor derselben Kammer fortgesetzt werden. Der 61-jährige Ullens wurde des Mordes an seiner Stiefmutter für schuldig befunden, einer Baronin, die im März 2023 erschossen wurde. Laut VRT NWS räumte er die Tat ein, bestritt jedoch, mit Vorbedacht gehandelt zu haben. Der Befangenheitsantrag war am 7. Oktober von seinem Anwalt Jean-Philippe Mayence nach dem Schuldspruch und vor der Debatte über das Strafmaß eingereicht worden und hatte den Prozess unterbrochen.
Nach mehr als acht Stunden Beratung beantwortete die Jury alle vier ihr vorgelegten Fragen mit Ja – zu Schuld, Vorbedacht sowie zum Tragen und Transport von Waffen. Die Frage nach dem Vorbedacht wurde mit 7 zu 5 Stimmen bejaht. Der vorsitzende Richter erklärte anschließend, die drei Berufsrichter hätten sich der Mehrheit angeschlossen – ein Schritt, der Mayence zufolge unnötig war, da ein Ergebnis von 7 zu 5 bei einer Nebenfrage für sich genommen ausreiche. Mayence vertritt zudem die Auffassung, dass während der Beratung zwangsläufig eine Diskussion zwischen Richtern und Geschworenen stattgefunden habe, die Wirkung entfaltet und Punkte betroffen habe, die nicht in öffentlicher Verhandlung erörtert wurden. Er sagte vor Gericht:
„Ein Machtmissbrauch bleibt ein Machtmissbrauch, ganz gleich, wie er ausgeübt wurde.“
Generalanwalt Damien Vandermeersch erklärte am Mittwochmorgen vor dem Kassationshof, das Verfahren sei korrekt geführt worden, und bat das Gericht, den Antrag zurückzuweisen. Er argumentierte, sollte die Verteidigung mit der Durchführung des Prozesses nicht einverstanden sein, könne sie anschließend noch den Kassationshof anrufen. Seiner Auffassung nach hatten die Geschworenen den Vorbedacht nicht infrage gestellt, und die Berufsrichter hätten ihre Einschätzung erst nach der Entscheidung in der Hauptsache abgegeben:
„Die Geschworenen haben das Vorliegen von Vorbedacht nicht infrage gestellt.“
Die drei Richter erklärten, sie hätten sich in einem streng rechtlichen Rahmen bewegt. Der Brüsseler Appellationshof erklärte, eine Regel des Strafprozessrechts verpflichte das Gericht, über die Haupttatsache zu entscheiden, wenn die Schuld nur mit einer Jury-Mehrheit von 7 zu 5 bejaht wurde, und diese Regel stärke die Position des Angeklagten.
Der Kassationshof wies den Antrag zurück, sodass die Debatte über das Strafmaß nach Angaben von 7sur7 mit dem vorsitzenden Richter Pierre Delcour und seinen beiden Beisitzern fortgesetzt werden kann. Der Prozess soll am 4. November wieder aufgenommen werden. Ullens droht laut VRT NWS lebenslange Haft, ein Strafmaß wurde noch nicht festgelegt. Der Kassationshof befasste sich an diesem Mittwoch zudem mit einem zweiten, mit Spannung erwarteten Fall, einer von Paolo Falzone eingereichten Beschwerde.
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Der Prozess gegen Nicolas Ullens de Schooten wegen Mordes kann fortgesetzt werden, nachdem der Kassationshof den Antrag der Verteidigung auf Ablehnung dreier Berufsrichter zurückgewiesen hat. Die Debatten über das Strafmaß sollen am 4. November wieder aufgenommen werden.
KI-Text auf Grundlage von Berichten von Le Soir, 7sur7, vrtnws.be und weiteren Medien. Veröffentlicht .