Wirtschaft · Brüssel

Bedingungen für Phishing-Erstattungen bei belgischen Banken strenger als das Gesetz, sagt Minister Beenders

Rob Beenders sagt, einige belgische Banken knüpfen bei Phishing-Fällen Bedingungen an die Erstattung, die das Gesetz nicht zulässt. Er will, dass die Banken die Vorschriften einhalten, und will die Sache bei der Branchenföderation Febelfin ansprechen.

KI-Text auf Grundlage von Berichten von De Standaard, vrtnws.be, Le Soir und weiteren Medien. Veröffentlicht . So entsteht er

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Kurz gefasst

Foto: © European Union, 2026, CC BY 4.0 (Wikimedia Commons, Ausschnitt)

Bedingungen strenger als das Gesetz

Belgiens Verbraucherschutzminister Rob Beenders (Vooruit) erklärte am Samstag, 31. Oktober, einige Banken legten in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen strengere Regeln für die Erstattung an Phishing-Opfer fest, als das Gesetz erlaube. Er forderte die Banken auf, ihre Bedingungen an die Rechtslage anzupassen. Im April hatte Beenders die Kommission für unlautere Klauseln beim Föderalen Öffentlichen Dienst Wirtschaft gebeten, das Kleingedruckte der Banken zum Thema Phishing zu prüfen. Die Prüfung umfasste die Bedingungen der sechs größten Banken des Landes und ergab, dass einige Bedingungen hinzufügen, die im Gesetz nicht vorgesehen sind.

„Ich stelle fest, dass die Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht bei allen Banken mit dem Gesetz übereinstimmen. Das ist inakzeptabel.“

Rob Beenders, Belgischer Bundesminister für Verbraucherschutz

Die Sorge des Ministers gilt diesen schwächeren Bedingungen, die den Schutz verringern, auf den Phishing-Opfer Anspruch haben. Das Gesetz verlangt eine sofortige Entschädigung, sofern es keine vernünftigen Gründe für den Verdacht gibt, dass das Opfer selbst betrogen hat. Die Prüfung bestätigte dennoch, dass einige Banken vor der Auszahlung zusätzliche Bedingungen oder Vorbehalte anführen.

Grobe Fahrlässigkeit und das Gerichtsurteil

Die Prüfung ergab zudem sehr weite Auslegungen der groben Fahrlässigkeit in den Bedingungen. Einige Banken stufen die Weitergabe eines Codes an Familie oder Freunde oder das Liegenlassen einer Karte als grobe Fahrlässigkeit ein. Der belgische Kassationshof beschreibt den Begriff als ein Verhalten, das ein vernünftiger, normal sorgfältiger Zahler niemals annehmen oder niemals unterlassen würde, weshalb er eng ausgelegt werden muss und Banken sich nicht einfach darauf berufen können. Rund zwei Wochen vor den Äußerungen des Ministers entschied der Gerichtshof der Europäischen Union, dass Banken den Betrag nicht autorisierter Zahlungen an Phishing-Opfer sofort erstatten müssen, auch wenn grobe Fahrlässigkeit behauptet wird. Nach diesem Urteil sollen Kundinnen und Kunden grundsätzlich zuerst ihr Geld zurückbekommen, und die Bank kann erst danach versuchen, grobe Fahrlässigkeit nachzuweisen.

Febelfin und Verbraucherrechte

Beenders will die Sache bei Febelfin, dem Branchenverband, zur Sprache bringen. Er möchte, dass jede Verbraucherin und jeder Verbraucher weiß, welche Rechte gelten, wenn Kriminelle Geld von einem Konto abheben. Seiner Ansicht nach sollte ein Phishing-Opfer nicht zusätzlich herausfinden müssen, welche Bedingungen seine Bank anwendet, um zu erfahren, ob das Geld zurückkommt. Der Minister sagte, der gesetzliche Schutz müsse für alle gelten.

„Eine Bank kann den gesetzlichen Schutz der Verbraucher nicht durch ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen einschränken.“

Rob Beenders, Belgischer Bundesminister für Verbraucherschutz

Er fügte hinzu, die Banken müssten die Regeln respektieren, und Allgemeine Geschäftsbedingungen dürften nicht zu einem Weg werden, gesetzliche Pflichten zu umgehen.

Was das für Betroffene bedeutet

Da die Prüfung die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Banken betraf, ist die praktische Frage für ein Opfer, welches Regelwerk gilt. Der Minister argumentierte, die Antwort müsse bei jeder Bank dieselbe sein, und die gesetzliche Regel solle über das Ergebnis entscheiden und nicht der Vertragstext.

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Quellen und Kontext

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