Wirtschaft · Brüssel
Bedingungen für Phishing-Erstattungen bei belgischen Banken strenger als das Gesetz, sagt Minister Beenders
Rob Beenders sagt, einige belgische Banken knüpfen bei Phishing-Fällen Bedingungen an die Erstattung, die das Gesetz nicht zulässt. Er will, dass die Banken die Vorschriften einhalten, und will die Sache bei der Branchenföderation Febelfin ansprechen.
KI-Text auf Grundlage von Berichten von De Standaard, vrtnws.be, Le Soir und weiteren Medien. Veröffentlicht . So entsteht er
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Kurz gefasst
Eine Prüfung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der sechs größten belgischen Banken ergab, dass einige Klauseln und Bedingungen hinzufügen, die im Gesetz nicht vorgesehen sind, und damit die Erstattung für Phishing-Opfer schwächen.
Einige Banken stufen die Weitergabe eines Codes an Familie oder Freunde oder das Liegenlassen einer Karte als grobe Fahrlässigkeit ein; die Prüfung fand sehr weite Auslegungen des Begriffs.
Rund zwei Wochen vor der Erklärung des Ministers entschied der Gerichtshof der Europäischen Union, dass Banken nicht autorisierte Zahlungen an Phishing-Opfer sofort erstatten müssen, auch wenn grobe Fahrlässigkeit behauptet wird.
Minister Rob Beenders will das Thema bei der Branchenföderation Febelfin ansprechen und möchte, dass jede Verbraucherin und jeder Verbraucher weiß, welche Rechte gelten, wenn Kriminelle Geld vom Konto abheben.

Bedingungen strenger als das Gesetz
Belgiens Verbraucherschutzminister Rob Beenders (Vooruit) erklärte am Samstag, 31. Oktober, einige Banken legten in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen strengere Regeln für die Erstattung an Phishing-Opfer fest, als das Gesetz erlaube. Er forderte die Banken auf, ihre Bedingungen an die Rechtslage anzupassen. Im April hatte Beenders die Kommission für unlautere Klauseln beim Föderalen Öffentlichen Dienst Wirtschaft gebeten, das Kleingedruckte der Banken zum Thema Phishing zu prüfen. Die Prüfung umfasste die Bedingungen der sechs größten Banken des Landes und ergab, dass einige Bedingungen hinzufügen, die im Gesetz nicht vorgesehen sind.
„Ich stelle fest, dass die Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht bei allen Banken mit dem Gesetz übereinstimmen. Das ist inakzeptabel.“
Die Sorge des Ministers gilt diesen schwächeren Bedingungen, die den Schutz verringern, auf den Phishing-Opfer Anspruch haben. Das Gesetz verlangt eine sofortige Entschädigung, sofern es keine vernünftigen Gründe für den Verdacht gibt, dass das Opfer selbst betrogen hat. Die Prüfung bestätigte dennoch, dass einige Banken vor der Auszahlung zusätzliche Bedingungen oder Vorbehalte anführen.
Grobe Fahrlässigkeit und das Gerichtsurteil
Die Prüfung ergab zudem sehr weite Auslegungen der groben Fahrlässigkeit in den Bedingungen. Einige Banken stufen die Weitergabe eines Codes an Familie oder Freunde oder das Liegenlassen einer Karte als grobe Fahrlässigkeit ein. Der belgische Kassationshof beschreibt den Begriff als ein Verhalten, das ein vernünftiger, normal sorgfältiger Zahler niemals annehmen oder niemals unterlassen würde, weshalb er eng ausgelegt werden muss und Banken sich nicht einfach darauf berufen können. Rund zwei Wochen vor den Äußerungen des Ministers entschied der Gerichtshof der Europäischen Union, dass Banken den Betrag nicht autorisierter Zahlungen an Phishing-Opfer sofort erstatten müssen, auch wenn grobe Fahrlässigkeit behauptet wird. Nach diesem Urteil sollen Kundinnen und Kunden grundsätzlich zuerst ihr Geld zurückbekommen, und die Bank kann erst danach versuchen, grobe Fahrlässigkeit nachzuweisen.
Febelfin und Verbraucherrechte
Beenders will die Sache bei Febelfin, dem Branchenverband, zur Sprache bringen. Er möchte, dass jede Verbraucherin und jeder Verbraucher weiß, welche Rechte gelten, wenn Kriminelle Geld von einem Konto abheben. Seiner Ansicht nach sollte ein Phishing-Opfer nicht zusätzlich herausfinden müssen, welche Bedingungen seine Bank anwendet, um zu erfahren, ob das Geld zurückkommt. Der Minister sagte, der gesetzliche Schutz müsse für alle gelten.
„Eine Bank kann den gesetzlichen Schutz der Verbraucher nicht durch ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen einschränken.“
Er fügte hinzu, die Banken müssten die Regeln respektieren, und Allgemeine Geschäftsbedingungen dürften nicht zu einem Weg werden, gesetzliche Pflichten zu umgehen.
Was das für Betroffene bedeutet
Da die Prüfung die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Banken betraf, ist die praktische Frage für ein Opfer, welches Regelwerk gilt. Der Minister argumentierte, die Antwort müsse bei jeder Bank dieselbe sein, und die gesetzliche Regel solle über das Ergebnis entscheiden und nicht der Vertragstext.
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Quellen und Kontext
- De StandaardBeenders: Banken untergraben den Schutz von Phishing-OpfernBeenders: banken hollen bescherming phishing-slachtoffers uit · Original auf Niederländisch
- vrtnws.beBanken sind in den AGB strenger als das Gesetz bei Phishing-RückerstattungenBanken zijn in algemene voorwaarden strenger dan de wet voor terugbetaling van phishing | VRT NWS Nieuws · Original auf Niederländisch
- Le Soir„Das ist inakzeptabel“: Ein Bundesminister ist verärgert über belgische Banken" C'est inadmissible " : un ministre fédéral s'emporte contre les banques belges · Original auf Französisch
- La Libre.beBanken von Rob Beenders zur Ordnung gerufen: „Das ist inakzeptabel“Les banques rappelées à l'ordre par Rob Beenders : "C'est inadmissible" · Original auf Französisch
- Rob Beenders
- Belgischer Bundesminister für Verbraucherschutz (Vooruit), der die Banken aufforderte, das Gesetz zu Phishing-Erstattungen einzuhalten
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