Kurz gefasst
Türkische Ankündigung und griechische Reaktion
Die Türkei gab am 20. Oktober 2026 eine NAVTEX für geophysikalische Vermessungen durch das Schiff KOBI RUEGG für den East to Med Data Corridor (EMC) heraus, ein Datenkabel, das Saudi-Arabien über Griechenland und Zypern mit Europa verbindet. Die türkischen Behörden erklärten, die Arbeiten seien mit den zuständigen türkischen Stellen abgestimmt und von diesen genehmigt worden; die Vermessung sollte am 21. Oktober 2026 beginnen und bis auf Weiteres fortgesetzt werden. Die Ankündigung nutzte 10 Seemeilen breite Korridore, je 5 Seemeilen beiderseits der Linie, und forderte vorbeifahrende Schiffe auf, 5 Seemeilen Abstand zum Vermessungsschiff zu halten.
Am 21. Oktober gab die griechische NAVTEX-Station in Heraklion eine Gegenmeldung mit der Nummer HA-61 und dem Datum 202105 UTC OCT 26 heraus. Darin hieß es, eine nicht autorisierte Station habe die türkische Meldung FA41-1032/26 ausgestrahlt, und die überwiegende Mehrheit der Koordinaten, insbesondere die in der Ankündigung genannten, falle nach internationalem Recht und nach Gesetz Nr. 4001/2011 innerhalb des griechischen Festlandsockels. Die griechische Meldung erklärte die türkische Ankündigung für nichtig und unwirksam und ordnete an, sie unverzüglich zu widerrufen.
Griechische Rechtsauffassung
Die griechische Meldung stellte fest, dass die Vermessungen im Bereich des griechischen Festlandsockels nach den Bedingungen der griechischen Genehmigung AP. 2461/2.10.2026 durchgeführt werden müssten. Zudem hieß es, die Linien reichten in das Gebiet des griechischen NAVTEX-Dienstes hinein, in dem die Station Heraklion die ausschließliche Zuständigkeit für die Ausstrahlung solcher Meldungen habe. Die griechische Warnung bleibe bis auf Weiteres in Kraft, so die Berichterstattung von Naftemporiki über die Antwort aus Athen.
Weitere Ankündigung aus Ankara
Eine zweite türkische NAVTEX folgte am 20. Oktober, in ihrem englischen Text mit der Nummer TURNHOS N/W 1032/26, die auf eine zugehörige Navigationswarnung MA37-302/26 verwies. Der Text berief sich auf die türkischen Ansprüche, die die Türkei in einem Schreiben vom 18. März 2020 (Referenz A/74/757) bei den Vereinten Nationen hinterlegt hat. Veröffentlicht wurden zwei Koordinatenlinien, die vom Meer südlich von Rhodos und östlich von Kreta bis zu einem Punkt westlich von Zypern verlaufen. Griechische Berichte merkten an, dass die Ankündigung selbst keine internationale Anerkennung der von Ankara beanspruchten Grenzen darstelle.
Umstrittene Gewässer
Der Streit dreht sich um die Frage, ob die Vermessungszonen unter griechische oder türkische Hoheitsgewalt fallen. In der griechischen Berichterstattung wurde betont, dass die Arbeiten von einer griechischen Genehmigung gedeckt seien und die Koordinaten im Zuständigkeitsbereich der Station Heraklion lägen. Die türkischen Ankündigungen stellen die Vermessung als von den eigenen Behörden genehmigt dar und erheben zugleich Hoheitsansprüche auf den Festlandsockel im östlichen Mittelmeer. Berichte in griechischen und zyprischen Medien beschrieben den türkischen Schritt zudem als Herausforderung der zyprischen ausschließlichen Wirtschaftszone.