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Wirtschaft·vor 2 Std.

Über 130.000 Verbraucher schließen sich deutscher Sammelklage gegen Amazon wegen Preiserhöhung bei Prime 2022 an

Die Verbraucherzentrale NRW gibt an, dass sich mehr als 130.000 Menschen für eine Sammelklage gegen Amazons Preiserhöhung für die Prime-Mitgliedschaft im Jahr 2022 registriert haben, die Gerichte bereits für unrechtmäßig erklärt haben.

Die Sammelklage

Mehr als 130.000 Verbraucher haben sich nun für eine Sammelklage der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen (Verbraucherzentrale NRW) gegen Amazons Prime-Preiserhöhung von 2022 registriert. Die Verbraucherorganisation bestätigte die Zahl am 10. Juni 2026. Die Registrierung ist weiterhin geöffnet, und betroffene Kunden können sich der Klage noch anschließen.

Die Sammelklage (Aktenzeichen I-13 VKl 1/25) wurde im Dezember 2025 beim Oberlandesgericht Hamm eingereicht. Das Bundesamt für Justiz (BfJ) eröffnete im Januar 2026 ein Klageregister. Ein Termin für die mündliche Verhandlung vor dem Hammer Gericht steht noch nicht fest. Laut BfJ können sich Verbraucher bis drei Wochen nach Schluss der mündlichen Verhandlung registrieren.

Was Kunden zurückbekommen könnten

Wenn die Sammelklage erfolgreich ist, könnten registrierte Verbraucher zu viel gezahlte Abonnementgebühren zurückfordern. Alina Baumann von der Verbraucherzentrale NRW sagte, der Betrag belaufe sich derzeit je nach Tarif auf bis zu rund 60 Euro. Sie wies darauf hin, dass der Betrag weiter steigen könnte, wenn das Verfahren länger dauert.

Je nach Tarif kann das derzeit bis zu rund 60 Euro betragen. Wenn das Verfahren länger dauert, könnte dieser Betrag weiter steigen.

Die Preiserhöhung und frühere Urteile

Amazon erhöhte den Preis seines Prime-Abonnements in Deutschland im Sommer 2022. Seit September 2022 zahlen Kunden mit einem Jahresplan 89,90 Euro statt 69 Euro, während monatliche Abonnenten 8,99 Euro statt 7,99 Euro zahlen. Das Unternehmen begründete die Erhöhung mit gestiegenen Kosten. Die Verbraucherorganisation gibt an, dass Millionen von Kunden betroffen waren.

Die Verbraucherzentrale ging gerichtlich gegen die Erhöhung vor. Sowohl das Landgericht als auch in der Berufung das Oberlandesgericht Düsseldorf entschieden zugunsten der Verbraucherschützer. Das Düsseldorfer Gericht erklärte die Preisanpassungsklausel in Amazons deutschem Prime-Mitgliedschaftsprogramm für unwirksam.

Amazons Reaktion

Amazon hat die Vorwürfe zurückgewiesen. Ein Unternehmenssprecher sagte, die Kunden seien transparent und rechtskonform über die Änderungen der Prime-Mitgliedschaftsgebühr informiert worden.

Wir haben die Kunden transparent und rechtskonform über die Änderungen der Prime-Mitgliedschaftsgebühr informiert.

Amazon spokesperson

Das Unternehmen fügte hinzu, dass Kunden jederzeit das Recht hätten, ihre Prime-Mitgliedschaft zu kündigen, und dass in der Kommunikation wiederholt darauf hingewiesen worden sei. Da Amazon mit dem Urteil des Düsseldorfer Gerichts nicht einverstanden ist, hat es Revision beim Bundesgerichtshof eingelegt. Die Düsseldorfer Entscheidung ist daher noch nicht rechtskräftig.

Zeitleiste des Amazon-Prime-Preisstreits
  1. Amazon erhöht Prime-Preise: Jahresgebühr von 69 € auf 89,90 €, monatlich von 7,99 € auf 8,99 €
  2. Landgericht Düsseldorf erklärt Preisanpassungsklausel für unwirksam
  3. Oberlandesgericht Düsseldorf bestätigt Urteil in der Berufung; Amazon legt Revision beim Bundesgerichtshof ein
  4. Verbraucherzentrale NRW reicht Sammelklage beim Oberlandesgericht Hamm ein (Az. I-13 VKl 1/25)
  5. Bundesamt für Justiz eröffnet Klageregister
  6. Über 130.000 Verbraucher registriert; Registrierung weiterhin geöffnet

Was Prime beinhaltet

Prime-Mitglieder erhalten schnelleren und kostenlosen Versand, Fotospeicher und ein Film-Streaming-Angebot. Die Abonnementvorteile blieben trotz der Preiserhöhung unverändert.

Düsseldorf · Hamm

3 Quellen

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