Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) hat vorgeschlagen, das Fahren ohne gültigen Fahrschein künftig nicht mehr als Straftat zu verfolgen. In der seit Mai 2025 amtierenden schwarz-roten Koalition unter Kanzler Friedrich Merz stößt dieser Vorstoß jedoch auf erheblichen Widerstand der Unionsfraktion. Jährlich verbüßen in Deutschland schätzungsweise bis zu 9.000 Menschen eine Ersatzfreiheitsstrafe, weil sie die Geldstrafen für Schwarzfahren nicht begleichen können.
Vorschlag zur Entkriminalisierung
Justizministerin Stefanie Hubig will Schwarzfahren nicht mehr als Straftat verfolgen lassen, um die Justiz zu entlasten.
Widerstand der Union
Die CDU/CSU lehnt den Vorstoß ab und verweist auf bereits abgeschlossene Koalitionsverhandlungen sowie rechtliche Probleme bei Kontrollen.
Soziale Auswirkungen
Jährlich landen bis zu 9.000 Menschen wegen unbezahlter Geldstrafen für Schwarzfahren im Gefängnis.
Finanzielle Belastung
Der Deutsche Anwaltverein schätzt die jährlichen Kosten für die Strafverfolgung von Beförderungserschleichung auf 200 Millionen Euro.
Die Bundesministerin der Justiz, Stefanie Hubig, hat eine Entkriminalisierung der Beförderungserschleichung in öffentlichen Verkehrsmitteln vorgeschlagen. Sie begründet dies damit, dass Strafverfahren in diesem Bereich erhebliche Ressourcen der Justiz binden, die an anderer Stelle sinnvoller eingesetzt werden könnten. Hubig, eine SPD-Politikerin, die seit Mai 2025 dem Kabinett von Bundeskanzler Friedrich Merz angehört, äußerte sich dazu in einem Gespräch mit der Neuen Osnabrücker Zeitung. „Aus meiner Sicht gibt es gute Gründe für eine Entkriminalisierung. Die Verfahren binden viele Ressourcen in der Justiz, die man an anderer Stelle sinnvoller einsetzen könnte.” — Stefanie Hubig via tagesschau.de Die Ministerin verknüpfte den Vorstoß mit einer umfassenderen Modernisierung des Strafrechts, auf die sich die Koalition verständigt habe; dabei müsse auch die Strafbarkeit des Schwarzfahrens kritisch geprüft werden. Nach aktueller Rechtslage stellt die Nutzung von Bussen oder Bahnen ohne gültigen Fahrschein eine Straftat gemäß § 265a StGB dar, was mit bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe geahndet werden kann. Werden gerichtlich angeordnete Geldstrafen nicht gezahlt, droht den Betroffenen eine Ersatzfreiheitsstrafe. Die polizeiliche Kriminalstatistik verzeichnete für das Jahr 2024 bundesweit eine hohe Zahl an Fällen von Beförderungserschleichung. Jährlich bis zu 9.000 Inhaftierungen wegen unbezahlter GeldstrafenDie menschlichen Auswirkungen des derzeitigen Rechtsrahmens sind laut herangezogenen Zahlen erheblich. Wie Der Spiegel berichtet, müssen jährlich zwischen 7.000 und 9.000 Menschen ins Gefängnis, weil sie ohne Fahrschein in Bus oder Bahn angetroffen wurden und die daraus resultierenden Geldstrafen nicht aufbringen konnten. Der Deutscher Anwaltverein (DAV) unterstützt Hubigs Vorschlag und bezeichnet die aktuelle Situation als sowohl sozial als auch finanziell schädlich. „Der gesellschaftliche Nutzen der Strafbarkeit ist zweifelhaft, der Schaden für die Allgemeinheit hingegen hoch” — Swen Walentowski via tagesschau.de. Der Leiter Politische Kommunikation und Medien des DAV, Swen Walentowski, warnte zudem davor, das Delikt lediglich zu einer Ordnungswidrigkeit herabzustufen. Auch ohne strafrechtliche Verurteilung könnten Betroffene über die Erzwingungshaft letztlich im Gefängnis landen. Der Verband schätzt, dass Verfahren und Haftstrafen wegen Schwarzfahrens den Steuerzahler jährlich rund 200 (Millionen Euro pro Jahr) — jährliche öffentliche Kosten für Strafverfolgung und Haft bei Beförderungserschleichung kosten. Walentowski argumentierte, dass nur eine vollständige Entkriminalisierung statt einer bloßen Umstufung das Haftrisiko für Zahlungsunfähige zuverlässig ausschließen könne. CDU weist Pläne unter Verweis auf Koalitionsverhandlungen zurückDer Vorschlag stieß umgehend auf Widerstand bei der CDU/CSU, die in der aktuellen Koalition gemeinsam mit der SPD regiert. Günter Krings, stellvertretender Vorsitzender der Unionsfraktion im Bundestag, erklärte, das Thema sei bereits während der Koalitionsverhandlungen ausführlich beraten und zu diesem Zeitpunkt abgelehnt worden. „Eine Entkriminalisierung des Schwarzfahrens wird es mit der Union daher nicht geben.” — Günter Krings via RP Online Krings äußerte zudem praktische Bedenken: Fahrkartenkontrolleure seien derzeit gerade deshalb befugt, mutmaßliche Schwarzfahrer bis zum Eintreffen der Polizei festzuhalten, weil es sich um eine Straftat handele. Ohne diesen Status verlören Kontrollen ihre rechtliche Grundlage und würden wirkungslos, was zu einem deutlichen Anstieg der Fahrgastzahlen ohne Ticket führen würde. Die dadurch entstehenden Einnahmeverluste der Verkehrsbetriebe müssten durch höhere Ticketpreise von zahlenden Fahrgästen kompensiert werden. Gegenüber der Welt betonte Krings, das Justizministerium solle sich besser auf die tatsächlichen Probleme im Strafrecht konzentrieren.Schwarzfahren wird in Deutschland traditionell als Erschleichung von Leistungen nach § 265a StGB strafrechtlich verfolgt. Die Debatte über eine Entkriminalisierung ist nicht neu; Reformbefürworter kritisieren seit langem, dass die Ersatzfreiheitsstrafe überproportional einkommensschwache Personen trifft. Die nach der Bundestagswahl 2025 gebildete schwarz-rote Koalition unter Bundeskanzler Friedrich Merz nahm ihre Arbeit im Mai 2025 auf. Polizeigewerkschaft warnt vor Signalwirkung der EntkriminalisierungAuch die Gewerkschaft der Polizei (GdP) lehnte den Vorschlag ab und warnte vor einer Bagatellisierung der Tat. Andreas Roßkopf, GdP-Vorsitzender für den Bereich Bundespolizei, sagte der Rheinischen Post, Schwarzfahren dürfe nicht allein deshalb zur Ordnungswidrigkeit werden, weil die Justiz überlastet sei. „Erschleichung von Leistungen muss eine Straftat bleiben, sonst öffnen wir solchem Verhalten Tür und Tor.” — Andreas Roßkopf via DIE WELT Roßkopf wies darauf hin, dass die Beträge beim Schwarzfahren oft nicht geringfügig seien und häufig im zwei- oder dreistelligen Eurobereich lägen. Eine Entkriminalisierung würde das Signal senden, dass ein solches Verhalten keine realen Konsequenzen habe. Der Streit bringt Hubig in einen direkten Konflikt mit dem Koalitionspartner über eine Reform, die sie als Frage der Effizienz und sozialen Gerechtigkeit darstellt; eine Lösung zeichnet sich mit Stand vom 7. April 2026 nicht ab.Rechtsstatus Schwarzfahren — Geplante Änderung: Rechtliche Einordnung (before: Straftat gemäß § 265a StGB, after: Vorschlag: keine Straftat (vollständige Entkriminalisierung)); Höchststrafe (before: Bis zu ein Jahr Freiheitsstrafe, after: Vorschlag: keine Haftstrafe); Nichtzahlung der Geldstrafe (before: Ersatzfreiheitsstrafe (Haft), after: Vorschlag: Wegfall des Haftrisikos)
Mentioned People
- Stefanie Hubig — Federalna minister sprawiedliwości i ochrony konsumentów w gabinecie Merza
- Friedrich Merz — Kanclerz Niemiec
- Günter Krings — Poseł do Bundestagu i polityk CDU
- Swen Walentowski — Szef komunikacji politycznej Niemieckiego Stowarzyszenia Prawników (DAV)
- Andreas Roßkopf — Przewodniczący GdP dla oddziału Policji Federalnej
Sources: 11 articles
- Więzienie za jazdę na gapę? Niemcy chcą to zmienić (Deutsche Welle)
- Ministerin Hubig will Schwarzfahren entkriminalisieren - Union lehnt ab (stern.de)
- Öffentliche Verkehrsmittel: Union lehnt Entkriminalisierung von Fahren ohne Fahrschein ab (ZEIT ONLINE)
- Union stemmt sich gegen Entkriminalisierung des Schwarzfahrens (Spiegel Online)
- Union lehnt Entkriminalisierung des Schwarzfahrens ab (stern.de)
- Schwarzfahren: Justizministerin Hubig will Fahren ohne gültigen Fahrschein entkriminalisieren - CDU irritiert - WELT (DIE WELT)
- Vorstoß der Justizministerin: Schwarzfahren soll Straftat bleiben - Union beerdigt Hubig-Plan (RP Online)
- Justizministerin Hubig will Schwarzfahren entkriminalisieren (Süddeutsche Zeitung)
- Justizministerin Hubig will Schwarzfahren entkriminalisieren - WELT (DIE WELT)
- Justizministerin Hubig will Schwarzfahren entkriminalisieren (Süddeutsche Zeitung)