Der polnische Präsident Karol Nawrocki hat am 1. April 2026 lediglich zwei der sechs vom Sejm gewählten Richter für den Verfassungsgerichtshof vereidigt. Durch diesen Schritt ignorierte er die Ernennung von Krystian Markiewicz, Maciej Taborowski, Marcin Dziurda und Anna Korwin-Piotrowska, was umgehend zu einer rechtlichen Auseinandersetzung mit der Regierungskoalition führte. Justizminister Waldemar Żurek sprach von einem möglichen Verfassungsbruch und forderte die unverzügliche Einladung der übrigen Juristen.
Selektive Vereidigung
Präsident Nawrocki hat nur zwei von sechs rechtmäßig gewählten Verfassungsrichtern vereidigt, was einen schweren Verfassungskonflikt auslöst.
Umstrittene Rechtsauffassung
Die Präsidentenkanzlei begründet das Vorgehen mit einer neuen Doktrin der „zerstreuten Ernennung“, die von Rechtsexperten als haltlos zurückgewiesen wird.
Alternative Vereidigungsmodelle
Die nicht geladenen Richter und das Justizministerium prüfen nun, ob der Amtseid „vor der Nation“ oder dem Parlament statt vor dem Präsidenten geleistet werden kann.
Der polnische Präsident Karol Nawrocki hat lediglich zwei der sechs vom Sejm gewählten Richter für den Verfassungsgerichtshof vereidigt und damit einen unmittelbaren Verfassungsstreit mit der Regierungskoalition ausgelöst. Bei der Zeremonie im Präsidentenpalast am 1. April 2026 leisteten Dariusz Szostek und Magdalena Bentkowska ihren Amtseid ab. Die verbleibenden vier am 13. März vom Sejm gewählten Richter – Krystian Markiewicz, Maciej Taborowski, Marcin Dziurda und Anna Korwin-Piotrowska – erhielten keine Einladung und können ihre Tätigkeit ohne die Vereidigung nicht aufnehmen. Justizminister und Generalstaatsanwalt Waldemar Żurek bezeichnete das selektive Vorgehen des Präsidenten als potenziellen Verstoß gegen die Verfassung und appellierte an Nawrocki, die fehlenden Richter unverzüglich einzuladen.
Präsidentenkanzlei führt „zerstreute Ernennung“ als Rechtsgrundlage an Zbigniew Bogucki, Leiter der Kanzlei des Präsidenten, erläuterte am Mittwoch auf einer Pressekonferenz die Beweggründe. Er führte zwei Argumente für die Beschränkung auf zwei Vereidigungen an: Seit Nawrockis Amtsantritt am 6. August 2025 seien lediglich zwei Stellen am Verfassungsgerichtshof während seiner Amtszeit vakant geworden. Zudem erreiche das Gericht mit nun elf Richtern die notwendige Stärke für eine Vollbesetzung, womit die gesetzlichen Anforderungen erfüllt seien. Die Situation der vier weiteren Richter werde derzeit noch geprüft; eine Entscheidung stehe aus. Bogucki führte zudem das Konzept einer „Formel der zerstreuten Vereidigung und zerstreuten Ernennung“ ein – ein Begriff, der dem stellvertretenden Senatsmarschall Maciej Żywno nach eigenen Angaben im juristischen Raum völlig unbekannt ist. Bogucki warnte zudem, dass ein Eid vor einem anderen Gremium als dem Präsidenten einen Verfassungsbruch und eine Straftat darstellen könne. Żurek wies dies als Einschüchterungsversuch und „kreative Rechtsauslegung“ zurück.
„Der Präsident kann nicht nach eigenem Gutdünken entscheiden, wen er im Verfassungsgerichtshof sehen möchte. Ich appelliere daher an den Präsidenten, die verbleibenden vier Richter so bald wie möglich einzuladen, damit der Verfassungsgerichtshof ordnungsgemäß funktionieren kann. Andernfalls liegt ein offenkundiger Verfassungsverstoß vor.” — Waldemar Żurek via Polsat News
Nicht geladene Richter erwägen Eid „gegenüber der Nation“ Die vier nicht berücksichtigten Juristen forderten den Präsidentenpalast am Mittwoch schriftlich zur Festsetzung eines Vereidigungstermins auf. Krystian Markiewicz betonte, er sei auf demselben Weg wie die am Mittwoch vereidigten Richter gewählt worden. Richterin Anna Korwin-Piotrowska deutete gegenüber dem Portal Onet an, dass die Gruppe einen Eid „gegenüber der Nation in einer anderen Form als in Anwesenheit des Präsidenten“ in Betracht ziehe. Sie argumentierte, der Verfassungstext sehe vor, dass Richter „vor der Nation“ schwören; die Voraussetzung, dies vor dem Präsidenten zu tun, finde sich lediglich im einfachen Gesetz, nicht in der Verfassung. Justizminister Żurek zeigte sich offen für alternative Formate, etwa eine Vereidigung vor dem Parlament, dem Sejm-Marschall oder auf dem Korrespondenzweg. Die neu vereidigte Richterin Magdalena Bentkowska erklärte nach der Zeremonie, sie wisse nicht, ob ihre Kollegen noch eingeladen würden, betonte jedoch, dass es keine sachlichen Gründe für eine Differenzierung gebe.
„Man könnte den Eindruck gewinnen, der Präsident und seine Minister täten so, als existierten wir vier nicht. Aber wir existieren, und wir werden entschlossene Schritte unternehmen, um unser Amt anzutreten.” — Anna Korwin-Piotrowska via Do Rzeczy
Der polnische Verfassungsgerichtshof steht seit 2015 im Zentrum eines Institutionenkonflikts. Damals begann die PiS-Regierung mit einer Richterbesetzung, die von Kritikern und der EU-Kommission als Untergrabung der richterlichen Unabhängigkeit gewertet wurde. Die seit Dezember 2023 amtierende Regierung unter Donald Tusk versucht, die Rechtsstaatlichkeit durch eine Neukonstituierung des Gerichts wiederherzustellen. Die Wahl der sechs Richter am 13. März 2026 war Teil dieses Vorhabens. Der Streit über die Vereidigung verschärft nun die Spannungen zwischen Präsident Nawrocki und der Regierung Tusk.
Rechtsexperten warnen vor Gefährdung der Rechtssicherheit Przemysław Rosati, Vorsitzender des Obersten Anwaltsrates, wies die Argumentation des Präsidenten zurück. Die Verfassung räume dem Präsidenten keine Kontrollfunktion über Beschlüsse des Sejm bei der Richterwahl ein. Boguckis These, der Präsident müsse nur Stellen besetzen, die in seine eigene Amtszeit fallen, nannte Rosati „unlogisch“, da dies bedeuten würde, dass bestimmte Sitze niemals besetzt werden könnten. Der Politikwissenschaftler Olgierd Annusewicz merkte an, der Präsident nutze die Situation taktisch aus, kritisierte aber auch, dass die Regierungskoalition den Reformprozess des Verfassungsgerichtshofes nicht ausreichend vorbereitet habe.
„Der Präsident ist verpflichtet, die Möglichkeit zur Ablegung des Eides zu schaffen. Das Unterlassen dieser Handlung entbehrt jeder rechtlichen Grundlage und lässt sich mit den bestehenden Vorschriften nicht erklären.” — Przemysław Rosati via naTemat.pl
Die stellvertretende Senatsmarschallin Magdalena Biejat (Linke) warf Nawrocki vor, bewusst Chaos zu stiften und sich Richter willkürlich auszusuchen. Maciej Żywno nannte das Vorgehen am 1. April – dem Tag der Aprilscherze – „unbegreiflich“. Die Koalition stehe nun vor dem Dilemma, entweder auf den Präsidenten zu warten oder alternative Wege der Vereidigung zu gehen. Rosati warnte abschließend, dass dieser Stillstand die Rechtssicherheit jedes einzelnen Bürgers gefährde.
TK-Vereidigungskrise – Wichtige Ereignisse: — ; — ; — ; —
Mentioned People
- Karol Nawrocki — Prezydent Rzeczypospolitej Polskiej od 6 sierpnia 2025 roku
- Waldemar Żurek — Minister sprawiedliwości w trzecim rządzie Donalda Tuska i Prokurator Generalny od 2025 roku
- Zbigniew Bogucki — Szef Kancelarii Prezydenta RP od 2025 roku
- Magdalena Biejat — Senatorka XI kadencji i wicemarszałek Senatu
- Maciej Żywno — Senator XI kadencji i wicemarszałek Senatu od 2023 roku
- Przemysław Rosati — Prezes Naczelnej Rady Adwokackiej od 2021 roku i sędzia Trybunału Stanu
- Dariusz Szostek — Sędzia wybrany do Trybunału Konstytucyjnego przez Sejm
- Magdalena Bentkowska — Sędzia wybrana do Trybunału Konstytucyjnego przez Sejm
- Anna Korwin-Piotrowska — Sędzia wybrana do Trybunału Konstytucyjnego, która nie została zaproszona na ślubowanie
- Olgierd Annusewicz — Politolog z Uniwersytetu Warszawskiego
Sources: 67 articles
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