Der Bundesgerichtshof hat Klagen gegen BMW und Mercedes-Benz abgewiesen, mit denen der Verkauf neuer Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor ab Ende Oktober 2030 untersagt werden sollte. Das Gericht stellte klar, dass Vorgaben des Klimaschutzes Sache des Gesetzgebers seien. Damit bestätigte es Urteile der Vorinstanzen in München und Stuttgart.
BGH weist Klagen ab
Der Bundesgerichtshof entschied, dass Gerichte BMW und Mercedes-Benz keinen Verkaufsstopp für neue Verbrennerfahrzeuge ab 2030 auferlegen können.
Gesetzgeber statt Gerichte zuständig
Nach Auffassung des Gerichts liegt die Verantwortung für Klimagesetzgebung und die Abwägung widerstreitender Interessen beim Gesetzgeber.
DUH prüft weitere Schritte
Die Deutsche Umwelthilfe will die Urteile auswerten und erwägt nach Angaben ihrer Bundesgeschäftsführerin auch eine Verfassungsbeschwerde.
EU-Regeln bleiben politisch umstritten
Parallel zum Urteil dauern auf europäischer Ebene Debatten über die Ausgestaltung des faktischen Verbrennerverbots ab 2035 an.
Deutschlands Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat am Montag Klimaklagen gegen BMW und Mercedes-Benz abgewiesen. Nach Auffassung des Gerichts können Zivilgerichte Autobauer nicht dazu verpflichten, den Verkauf neuer Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor bis 2030 einzustellen. Der Vorsitzende Richter Stephan Seiters verkündete die Entscheidung und erklärte, „die Verantwortung für die Klimagesetzgebung liege beim Gesetzgeber“. Eingereicht worden waren die Klagen in privater Eigenschaft von drei Bundesgeschäftsführern der Umweltorganisation Deutsche Umwelthilfe. Sie wollten BMW und Mercedes-Benz untersagen lassen, ab dem 31. Oktober 2030 neue Autos mit Verbrennungsmotor zu verkaufen. Der sechste Zivilsenat des Gerichts entschied, Privatpersonen hätten keinen Anspruch darauf, für einzelne Unternehmen konkrete Emissionsbudgets gerichtlich festlegen zu lassen. Mit dem Urteil bestätigte der BGH frühere Klageabweisungen der Vorinstanzen in München und Stuttgart.
Urteil des Verfassungsgerichts von 2021 trug die erfolglose Prozessstrategie Die DUH-Klagen stützten sich auf eine grundlegende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom März 2021. Das Gericht hatte damals festgestellt, dass das Bundes-Klimaschutzgesetz in seiner damaligen Fassung nicht ausreiche. Nach dieser Entscheidung verlagerten die Regelungen erhebliche Lasten der Emissionsminderung unumkehrbar auf die Zeit nach 2030 und verletzten damit Freiheitsrechte jüngerer Kläger. Das Verfassungsgericht verpflichtete den Gesetzgeber, die Klimaschutzmaßnahmen zu verschärfen, um die Freiheitsrechte künftiger Generationen zu sichern. Die Bundesgeschäftsführer der DUH argumentierten, BMW und Mercedes-Benz verbrauchten einen überproportional großen Anteil des globalen und nationalen Kohlendioxidbudgets, schränkten dadurch politische Handlungsspielräume ein und gefährdeten letztlich individuelle Freiheitsrechte. Die Kläger der DUH stützten ihre Verfahren auf das im Grundgesetz verankerte allgemeine Persönlichkeitsrecht. Sie argumentierten, anhaltende Verkäufe von Verbrennerfahrzeugen durch die Hersteller würden Regierungen dazu zwingen, jüngeren Generationen immer weitergehende Emissionsbeschränkungen aufzuerlegen. Der DUH-Anwalt Remo Klinger vertrat die Auffassung, Unternehmen müssten über staatliche Regulierung hinaus Sorgfaltspflichten beachten, wenn Rechte Dritter beeinträchtigt würden. Die zentrale Rechtsfrage sei, ob das Zivilrecht alles erlaube, was nicht ausdrücklich verboten sei. Die Kläger hatten neben dem vorrangigen Termin Ende Oktober 2030 auch Hilfsanträge mit späteren Fristen eingereicht, darunter Verbote ab 2045 oder sogar 2050. Klinger wies darauf hin, dass BMW und Mercedes sich bislang auf kein Ausstiegsdatum festlegen wollten, solange ein solches nicht gesetzlich vorgeschrieben sei. Der BGH folgte dieser Argumentation nicht. Er entschied, dass es kein Emissionsbudget für einzelne Unternehmen gebe und dass die Abwägung zwischen Klimaschutz und anderen gesellschaftlichen Interessen gewählten Gesetzgebern obliege, nicht den Gerichten.
DUH prüft Verfassungsbeschwerde, Autobauer begrüßen das Urteil DUH-Bundesgeschäftsführerin Barbara Metz erklärte, die Organisation werde die Entscheidungen des Gerichts sorgfältig prüfen und dann über die nächsten Schritte entscheiden. „Wir werden selbstverständlich auch die Möglichkeit einer Verfassungsbeschwerde prüfen” — Barbara Metz via Deutsche Welle Remo Klinger wertete das Urteil nicht als Niederlage des Klimaschutzes, sondern als Auftrag an die Politik. Die Entscheidung sei „eine klare Anweisung an den Gesetzgeber“. Er fügte hinzu, jede Abschwächung der bestehenden europäischen Emissionsregulierung „liefe dem Klimaschutz zuwider und ist nicht akzeptabel“. BMW begrüßte die Entscheidung des BGH. Die Debatte über Wege zur Erreichung der Klimaziele müsse „im politischen Prozess durch demokratisch legitimierte Parlamente“ geführt werden, teilte das Unternehmen mit. Zugleich erklärte BMW, man leiste „seit Langem einen wirksamen Beitrag zum Klimaschutz“. Ein Sprecher sagte zudem, das Urteil schaffe „Rechtssicherheit für in Deutschland tätige Unternehmen“. Mercedes-Benz hatte im gesamten Verfahren die Auffassung vertreten, die Festlegung von Klimazielen falle in den Zuständigkeitsbereich des Gesetzgebers und nicht der Justiz.
EU-Verbrennerverbot ab 2035 steht selbst unter politischem Druck Die Entscheidung des BGH fällt in eine Phase veränderter europäischer Politik gegenüber Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor. Die Europäische Kommission hält derzeit an einem faktischen Verkaufsverbot für neue Verbrennerautos ab 2035 fest. Im Dezember 2025 schlug sie jedoch Erleichterungen bei dieser Vorgabe vor. Die Verhandlungen darüber dürften noch Monate andauern. Deutsche Autohersteller haben Milliarden in den Übergang zur Elektromobilität investiert, um die Klimaziele der EU zu erfüllen. Zugleich verweist die europäische Automobilindustrie darauf, dass die Verkäufe von Elektrofahrzeugen hinter den Erwartungen zurückblieben und zuvor festgelegte Kohlendioxidminderungsziele dadurch schwer zu erreichen seien. Der Bundestagsabgeordnete Fabian Fahl von der Linken nannte die Gerichtsentscheidungen „ein anschauliches Beispiel für den Unterschied zwischen ‚legal‘ und ‚legitim‘“. Die Autoindustrie, so seine Auffassung, „trägt erheblich zur Zerstörung des Klimas bei“. Das Urteil des BGH schließt künftige gesetzgeberische Schritte nicht aus. Es verlagert die Verantwortung vielmehr klar auf den Deutschen Bundestag und die europäischen Institutionen, Tempo und Umfang eines möglichen Ausstiegs aus dem Verbrennungsmotor festzulegen. Für die DUH führt der weitere Weg damit nun über die politische Arena oder möglicherweise über das Bundesverfassungsgericht.
Zentrale Stationen im deutschen Rechtsstreit um den Verbrennungsmotor: — ; — ; —
Mentioned People
- Stephan Seiters — Niemiecki prawnik i przewodniczący składu orzekającego w Federalnym Trybunale Sprawiedliwości (BGH) od 2019 roku.
- Barbara Metz — Dyrektor wykonawcza Deutsche Umwelthilfe (DUH).
- Remo Klinger — Niemiecki prawnik specjalizujący się w prawie ochrony środowiska, reprezentujący DUH w sporach klimatycznych.
Sources: 19 articles
- Klimaschutz bleibt eine juristische Aufgabe (Süddeutsche Zeitung)
- Klimaklagen scheitern: BGH verpflichtet Autobauer nicht zu früherem Verbrenner-Aus (stern.de)
- Kein früheres Verbrenner-Aus: Umwelthilfe scheitert mit Klagen gegen BMW und Mercedes (N-tv)
- В Германии отклонил климатические иски против BMW и Mercedes (Deutsche Welle)
- Bundesgerichtshof: Klimaklagen gegen Autobauer - Das Wichtigste zum BGH-Urteil (Der Tagesspiegel)
- Tribunal da Alemanha nega proibição de BMW e Mercedes a combustão em 2030 (Notícias ao Minuto)
- Bundesgerichtshof: Verbrenner-Aus ist Sache der Politik (Süddeutsche Zeitung)
- German court rejects climate case against BMW, Mercedes (Deutsche Welle)
- Deutsche Umwelthilfe scheitert mit Klima-Klage gegen BMW (Focus)
- Almanya'da üst mahkemeden Mercedes ve BMW davasına ret (Deutsche Welle)