Der Bischof der Diözese Ardagh und Clonmacnois in Irland, Paul Connell, hat Richtlinien herausgegeben, die die Organisation von Aufbahrungen mit offenem Sarg in katholischen Kirchen auf dem Gebiet seiner Diözese verbieten. Die Praxis, die sich laut dem Bischof in den letzten Monaten in einigen Pfarreien entwickelt hat, soll beendet werden. Er bestätigte gleichzeitig, dass die Zeremonie der Überführung des Sarges in die Kirche, das sogenannte Removal, weiterhin erlaubt bleibt. Die Entscheidung gilt seit dem 9. Februar.

Verbot von Aufbahrungen in Kirchen

Bischof Paul Connell hat Richtlinien herausgegeben, nach denen Aufbahrungen mit offenem Sarg in keiner katholischen Kirche auf dem Gebiet der Diözese Ardagh und Clonmacnois erlaubt sind.

Erlaubte Sargüberführung

Die Zeremonie der Überführung des Sarges in die Kirche (Removal) als Teil der Beerdigungsriten bleibt weiterhin erlaubt und wurde nicht verboten.

Reaktion auf neue Praxis

Die Entscheidung ist eine Reaktion auf eine Praxis, die sich laut dem Bischof in letzter Zeit spontan in einigen Pfarreien entwickelt hat, hauptsächlich im südlichen Leitrim.

Mitteilung an Bestattungsunternehmer

Der Bischof richtete ein Schreiben an Bestattungsunternehmer sowie Geistliche und Gemeindemitglieder, in dem er über die neuen Regeln informierte, die am 9. Februar in Kraft traten.

Der Bischof der Diözese Ardagh und Clonmacnois in Irland, Paul Connell, hat offizielle Richtlinien herausgegeben, die die Organisation von Aufbahrungen mit offenem Sarg in katholischen Kirchen innerhalb seines Jurisdiktionsbereichs verbieten. Die Praxis, bei der der Leichnam in einem offenen Sarg in der Kirche vor der Beerdigungsmesse aufgebahrt wird, hat sich laut dem Bischof in den letzten Monaten in einigen Pfarreien entwickelt, insbesondere in der Grafschaft Leitrim. Daher richtete er ein Schreiben an Bestattungsunternehmer, Geistliche und Gemeindemitglieder, in dem er mitteilte, dass solche Aufbahrungen ab dem 9. Februar in keiner Kirche der katholischen Pfarrei der Diözese mehr erlaubt sein werden. Die Tradition der Totenwache, die aus der keltischen Kultur stammt, hat in Irland eine jahrhundertealte Geschichte. Die Aufbahrungen (Wakes) fanden traditionell im Haus des Verstorbenen und später auch in Bestattungsinstituten statt, wo Familie und Freunde Abschied nehmen konnten. Die Verlagerung dieser Praxis in die Kirche ist in einigen Regionen ein relativ neues Phänomen. Bischof Connell betonte in seiner Erklärung jedoch, dass er kein Verbot des sogenannten Removal, der feierlichen Überführung des Sarges vom Bestattungsinstitut in die Kirche, einführt, die ein Standardelement der Beerdigungsriten ist. Seine Richtlinien betreffen ausschließlich die Aufbahrung mit offenem Sarg und ausgestelltem Leichnam. Der Geistliche gab die Mitteilung heraus, um seine früheren Richtlinien zur Nutzung von Kirchen für die Aufbahrung von Leichen zu präzisieren, nachdem in den Medien Berichte über ein angebliches vollständiges Verbot aufgetaucht waren. „Wakes, with an open coffin, are not allowed in churches in this diocese.” (Aufbahrungen mit offenem Sarg sind in den Kirchen dieser Diözese nicht erlaubt.) — Bischof Paul Connell Die neuen Regeln gelten im Gebiet der Diözese Ardagh und Clonmacnois, die Teile der Grafschaften Longford, Leitrim, Westmeath, Offaly, Cavan und Roscommon umfasst.

Mentioned People

  • Paul Connell — Bischof der Diözese Ardagh und Clonmacnois in Irland, der Richtlinien herausgab, die Aufbahrungen in Kirchen verbieten.