Das Amtsgericht in Wrocław hat eine dreimonatige Untersuchungshaft für den 31-jährigen Bartłomiej Z. angeordnet, der eine Frau im siebten Monat der Schwangerschaft auf brutale Weise misshandelt haben soll. Der Mann, der unter den Bedingungen der Rückfälligkeit handelte, soll das Opfer mit einem Hammer geschlagen, gewürgt und ihren Körper mit einem Feuerzeug verbrannt haben. Dem Angreifer werden der versuchte schwere Körperverletzung und das Ausstoßen strafbarer Drohungen vorgeworfen, wofür ihm eine Freiheitsstrafe von bis zu 30 Jahren droht.
Brutale Folter einer Schwangeren
Der 31-jährige Täter schlug eine Frau im siebten Monat der Schwangerschaft mit einem Hammer, würgte sie und verbrannte sie mit einem Feuerzeug, wobei er vorsätzlich schwere Verletzungen verursachen wollte.
Haft für den Täter
Das Gericht in Wrocław verhängte gegen Bartłomiej Z. auf Antrag der örtlichen Staatsanwaltschaft eine dreimonatige Untersuchungshaft.
Strenge Strafe wegen Rückfälligkeit
Der Verdächtige handelte unter den Bedingungen der Rückfälligkeit, was bedeutet, dass ihm eine Strafe von bis zu 30 Jahren Haft droht.
Erschütternde Ereignisse spielten sich am 8. Februar 2026 in Wrocław ab. Nach Ermittlungserkenntnissen soll der 31-jährige Bartłomiej Z. einen besonders brutalen Angriff auf eine Frau im siebten Monat der Schwangerschaft begangen haben. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, dass er vorsätzlich die Geschädigte mit Fäusten und einem Hammer geschlagen, sie gewürgt und ihren Bauch mit einem Feuerzeug verbrannt habe. Wie Karolina Stocka-Mycek, Sprecherin der Staatsanwaltschaft Wrocław, mitteilte, habe der Verdächtige die Möglichkeit einer schweren Gesundheitsbeeinträchtigung des Opfers vorhergesehen und sich damit einverstanden erklärt. Das polnische Strafrecht sieht strengere Strafen für Täter vor, die unter den Bedingungen der Rückfälligkeit handeln, was eine Folge von Novellierungen des Strafgesetzbuchs ist, die darauf abzielen, die gefährlichsten Straftäter, die wiederholt auf die Bahn des Unrechts zurückkehren, zu isolieren. Den Antrag auf Untersuchungshaft stellte die Bezirksstaatsanwaltschaft für Wrocław-Psie Pole. Das Amtsgericht XII. Strafkammer für Wrocław-Fabryczna folgte diesem Antrag und isolierte den Mann für einen Zeitraum von drei Monaten. Ein entscheidender Aspekt des Falls ist die Tatsache, dass der Verdächtige diese Taten unter den Bedingungen der Rückfälligkeit begangen haben soll. Das bedeutet, dass die obere Grenze der gesetzlichen Strafandrohung erheblich angehoben wurde und Bartłomiej Z. bis zu 30 Jahre in Haft verbringen könnte. „Der Verdächtige, der die Möglichkeit einer schweren Gesundheitsbeeinträchtigung der Geschädigten vorhersah, schlug die Frau wiederholt, würgte sie und verbrannte sie mit einem Feuerzeug.” — Karolina Stocka-Mycek Neben dem Vorwurf des versuchten schweren Körperverletzung erhielt der Mann auch Vorwürfe wegen des Ausstoßens rechtswidriger Drohungen gegenüber der Geschädigten. Die Brutalität der Tat löste große Empörung in der Öffentlichkeit aus, insbesondere aufgrund des Zustands des Opfers. Dank des schnellen Einschreitens der Strafverfolgungsbehörden wurde der Täter festgenommen und isoliert, was die Sicherheit der Frau und den ordnungsgemäßen Verlauf des weiteren Ermittlungsverfahrens gewährleisten soll. Die Ermittler analysieren derzeit das Beweismaterial, einschließlich medizinischer Gutachten zum Gesundheitszustand der angegriffenen Frau und ihres ungeborenen Kindes.
Mentioned People
- Bartłomiej Z. — 31-jähriger Verdächtiger des brutalen Schlags und der Folter einer Frau im siebten Monat der Schwangerschaft, der unter den Bedingungen der Rückfälligkeit handelte.
- Karolina Stocka-Mycek — Sprecherin der Staatsanwaltschaft Wrocław, die Informationen zu den Vorwürfen gegen den Verdächtigen übermittelte.