Ein Gericht in Padua hat entschieden, dass ein Unfall, der sich im Haus eines Mitarbeiters während der Erfüllung dienstlicher Pflichten im Homeoffice ereignete, als Arbeitsunfall zu werten ist. Diese Entscheidung steht im Widerspruch zu einer früheren Entscheidung des italienischen INAIL, das die Zahlung einer Entschädigung verweigerte. Der Mitarbeiter zog sich eine Verletzung zu, indem er sich den Knöchel verstauchte, als er während einer Videokonferenz über ein Kopfhörerkabel stolperte. Der Richter stellte fest, dass die Ausübung beruflicher Tätigkeiten zu Hause das Berufsrisiko an den Arbeitsplatz verlagert, auch wenn dieser nicht vom Arbeitgeber kontrolliert wird. Das Urteil könnte weitreichende Folgen für Tausende von Heimarbeitskräften in Italien haben.

Präzedenzentscheidung des Gerichts

Das Berufungsgericht in Padua hat eine Verletzung während der Heimarbeit als Arbeitsunfall anerkannt, was den Weg für eine Entschädigung ebnet und einen wichtigen rechtlichen Präzedenzfall darstellt. Die Entscheidung steht im Widerspruch zur früheren Position des Instituts INAIL.

Ursachen und Umstände des Unfalls

Eine Arbeitnehmerin erlitt den Unfall in ihrem Zuhause während einer dienstlichen Videokonferenz. Sie stolperte über ein Kopfhörerkabel, zog sich eine Knöchelverstauchung zu und war dadurch arbeitsunfähig.

Neue Auslegung des Berufsrisikos

Der Richter urteilte, dass sich das Berufsrisiko an den Ort der Heimarbeit verlagert, unabhängig von der Kontrolle des Arbeitgebers über diesen Ort. Entscheidend ist, ob das Ereignis im Zusammenhang mit den ausgeübten Pflichten stand.

Potenzielle Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt

Das Urteil könnte die Regeln für die Verantwortung von Arbeitgebern und die Versicherungsgrundlagen für Millionen von Heimarbeitskräften verändern. Es wirft auch Fragen zur Notwendigkeit einer Risikobewertung der häuslichen Arbeitsumgebung auf.

Die italienische Justiz hat einen wichtigen Punkt in der Debatte um die Rechte von Heimarbeitskräften gesetzt. Das Berufungsgericht in Padua hat entschieden, dass eine Verletzung, die eine Arbeitnehmerin in ihrem eigenen Zuhause bei der Erfüllung dienstlicher Pflichten erlitt, als Arbeitsunfall zu behandeln ist. Damit sprach es ihr das Recht auf Entschädigung durch das staatliche INAIL zu, das zuvor die Leistungszahlung abgelehnt hatte. Die Details des Falls sind symptomatisch für das Zeitalter der hybriden Arbeit. Die Arbeitnehmerin nahm an einer dienstlichen Videokonferenz teil, als sie über ein Kopfhörerkabel stolperte, stürzte und sich den Knöchel verstauchte. Die Verletzung war so schwerwiegend, dass sie sie an der weiteren Arbeit hinderte. In der Urteilsbegründung betonte der Richter, dass der entscheidende Faktor nicht der physische Standort oder die Kontrolle des Arbeitgebers über den Arbeitsort sei, sondern der Zusammenhang mit den beruflichen Pflichten. „Das Berufsrisiko verlagert sich an den Ort, an dem die Arbeit tatsächlich ausgeführt wird” – so das Gericht. Diese Position ändert radikal die bisherige Auslegung, nach der hauptsächlich Vorfälle am Firmensitz oder auf Dienstreisen als Arbeitsunfälle galten. Die Entscheidung entspricht einem Trend, der in anderen europäischen Ländern zu beobachten ist, wo der Begriff „Arbeitsplatz” im Kontext der Telearbeit ausgeweitet wird. Die COVID-19-Pandemie beschleunigte den massiven Übergang zur Heimarbeit und stellte Gesetzgeber und Gerichte vor neue Herausforderungen in Bezug auf Sicherheit und Verantwortung. Frühere Regelungen, auch die italienischen, konnten mit diesem Wandel oft nicht Schritt halten und behandelten Heimarbeit als Form der Flexibilität ohne volle Konsequenzen für den Unfallschutz.Italienische Arbeitsrechtsexperten weisen darauf hin, dass das Urteil aus Padua weitreichende Folgen haben könnte. Derzeit arbeiten in Italien Hunderttausende dauerhaft im Homeoffice oder im hybriden Modus. Die gerichtliche Einstufung häuslicher Unfälle als Berufsunfälle könnte zu einem Anstieg der Ansprüche gegenüber INAIL führen und Arbeitgebern neue Pflichten auferlegen, beispielsweise im Zusammenhang mit der Risikobewertung der häuslichen Arbeitsumgebung des Mitarbeiters. Gegner einer solchen Auslegung argumentieren, dass dies Unternehmen von der Anbietung flexibler Beschäftigungsformen abhalten und ihnen die Verantwortung für völlig außerhalb ihrer Kontrolle liegende Ereignisse aufbürden könnte. Der nächste Schritt wäre eine mögliche Berufung durch INAIL, doch das vorliegende Urteil stellt bereits jetzt einen starken Präzedenzfall für ähnliche Fälle dar. prawda: Das Gericht in Padua hat den Unfall während einer Videokonferenz tatsächlich als Arbeitsunfall anerkannt und die Entscheidung von INAIL in Frage gestellt. Diese Information wird durch alle Quellen bestätigt. (Orzeczenie Sądu Apelacyjnego w Padwie)

Perspektywy mediów: Liberale Medien und juristische Fachzeitschriften betonen den fortschrittlichen Charakter des Urteils, sehen darin eine notwendige Anpassung des Rechts an die Realitäten des modernen Arbeitsmarktes und eine Stärkung des Arbeitnehmerschutzes. Kritiker aus konservativen Kreisen und Unternehmerverbänden äußern möglicherweise Bedenken über eine übermäßige Belastung der Unternehmen mit neuen Verpflichtungen und Kosten, was die Beschäftigungsflexibilität einschränken könnte.