Durchschnittlicher Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung könnte 2027 bei 2,9 % bleiben
Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann zufolge könnte der durchschnittliche Zusatzbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung im kommenden Jahr bei 2,9 % bleiben. Die Kassen legen ihre Sätze weiterhin selbst fest, und der tatsächliche Durchschnitt liegt derzeit etwas über 3,1 %.
Ein stabiler Durchschnitt, wenn die Kassen folgen
Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann (CDU) hat am Mittwoch, dem 14. Oktober, bekannt gegeben, dass der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) im Jahr 2027 stabil bleiben kann. Die Prognose dient als Grundlage für den Satz des Jahres 2027 und stammt vom GKV-Schätzerkreis, einem Expertengremium aus Bundesgesundheitsministerium, Bundessozialamt und GKV-Spitzenverband. Das Gremium beriet am Dienstag und Mittwoch, und am Abend teilte das Bundesamt mit, seine Schätzungen für 2027 ergäben einen rechnerischen Durchschnitt von 2,9 %, unverändert gegenüber dem aktuellen Niveau. Linnemann führte den erwarteten langsameren Anstieg der Kassenausgaben vor allem auf das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz zurück, das die Kassen im kommenden Jahr auf der Ausgabenseite um bis zu 15 Milliarden Euro entlastet.
Was die Zahl 2,9 % für Beitragszahler bedeutet
Die 2,9 % sind ein rechnerischer Durchschnitt, kein Satz, den jede Kasse erheben muss, denn jede gesetzliche Krankenkasse legt ihren eigenen Zusatzbeitrag fest. Dieser Zusatzbeitrag kommt auf den allgemeinen Beitragssatz von 14,6 % obendrauf, sodass Arbeitnehmer und Arbeitgeber jeweils die Hälfte der zusammen 17,5 % des Bruttoentgelts tragen. Auch für 2026 wurde der Durchschnitt auf 2,9 % festgesetzt, doch die Kassen erheben laut GKV-Zahlen derzeit im Schnitt etwas mehr als 3,1 %.
- Festgesetzter Satz 2026
- 2.9 %
- Tatsächlicher Durchschnitt 2026 (laut GKV etwas über 3,1)
- 3.1 %
- Schätzung 2027 (Schätzerkreis)
- 2.9 %
Die Beitragsbemessungsgrenze steigt zum Jahreswechsel stärker als üblich. Dieser Anstieg trifft insbesondere Besserverdiener. Auch andere Beschäftigte und Rentner könnten mit höheren Kosten konfrontiert werden, wenn die Kassen ihre Zusatzbeiträge erneut anheben.
Linnemann zur Reform
Linnemann sagte, das wichtigste Ziel sei erreicht worden, und er präsentierte die stabile Aussicht nach wiederholten Anhebungen als positives Zeichen. Er formulierte es mit eigenen Worten:
Nach wiederholten Beitragserhöhungen ist das ein gutes Zeichen.
Er weigerte sich zugleich, die Probleme zu beschönigen, und sagte, die finanzielle Lage der Krankenkassen bleibe trotz der Reform angespannt. Er argumentierte, die strukturellen Probleme der gesetzlichen Krankenversicherung müssten gelöst werden, damit ihre Finanzierung langfristig auf einem soliden Fundament stehe. Die Bundesregierung hatte kürzlich ein milliardenschweres Sparpaket auf den Weg gebracht, um einen weiteren Beitragsanstieg zu verhindern, vor dem Hintergrund stark steigender Gesundheitsausgaben.
Zeitplan und nächste Schritte
Die Beratungen des Gremiums erstreckten sich über zwei Tage, Dienstag, den 13. Oktober, und Mittwoch, den 14. Oktober, und das Bundesamt veröffentlichte sein Ergebnis am Abend.
- Der Schätzerkreis beginnt seine zweitägigen Beratungen
- Das Bundesamt meldet errechneten Durchschnitt für 2027 unverändert bei 2,9 %
- Frist für das Bundesgesundheitsministerium, den Durchschnittssatz festzusetzen
Nach den in den Artikeln zitierten Regeln muss das Bundesgesundheitsministerium den durchschnittlichen Zusatzbeitrag bis zum 1. November eines jeden Jahres festsetzen. Ob die stabile Aussicht Bestand hat, hängt davon ab, ob die einzelnen Kassen der Empfehlung des Gremiums folgen, und es bleibt offen, ob alle dies tun werden. Der Durchschnitt bleibt daher eine Rechengröße, während der Satz, den jedes Mitglied zahlt, von der eigenen Kasse festgelegt wird.