
Koalition streitet über Finanzministeriumsplan zur Besteuerung von Zucker und kalorienfreien Getränken
Das Bundesfinanzministerium schlug eine gestaffelte Steuer auf zuckerhaltige und künstlich gesüßte Getränke ab 2027 vor, was auf Einwände des Landwirtschaftsministeriums und von Unionsabgeordneten hinsichtlich Umfang und Einnahmezielen stieß.
Umfang des Finanzministeriumsvorschlags
Das Bundesministerium der Finanzen unter Vizekanzler Lars Klingbeil (SPD) hat einen dreistufigen Steuerplan für gesüßte Getränke ab 2027 entworfen. Nach dem Eckpunktepapier sollen Getränke mit 4,5 Gramm Zucker pro 100 Milliliter mit einer Abgabe von 26 Cent pro Liter belegt werden. Der Satz steigt auf 32 Cent für Getränke mit sieben Gramm Zucker und erreicht 38 Cent pro Liter für solche mit zehn Gramm oder mehr. Zusätzlich zu zuckergesüßten Getränken schlägt das Finanzministerium vor, den Basissatz von 26 Cent pro Liter auch auf zuckerfreie Getränke anzuwenden, die mit künstlichen Süßstoffen gesüßt sind. Die Steuer umfasst Limonaden, Fruchtnektare, Fruchtsäfte aus Konzentrat, Hafermilch, Fertigkaffees, Eistees sowie alkoholfreies Bier und Wein. Reine Milch und 100% Fruchtsäfte bleiben von der Abgabe ausgenommen.
Das Ministerium erläuterte seine Beweggründe für die Ausweitung des Anwendungsbereichs in seinem internen Eckpunktepapier.
Die Einbeziehung von Sirup, Konzentraten und Granulaten in den Steueranwendungsbereich ist notwendig, um aus anderen Ländern bekannte Substitutionstendenzen zu verhindern.
- Künstlich gesüßte Getränke
- 26 Cent/L
- 4,5 g Zucker pro 100 ml
- 26 Cent/L
- 7,0 g Zucker pro 100 ml
- 32 Cent/L
- 10,0 g+ Zucker pro 100 ml
- 38 Cent/L
Widerstand aus dem Landwirtschaftsministerium
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft unter Alois Rainer (CSU) hat in einem Schreiben vom 12. August 2026 einen formellen Vorbehalt gegen den Entwurf eingelegt. Das Landwirtschaftsministerium argumentierte, dass Klingbeils Entwurf erheblich von dem Rahmen abweiche, den die Finanzierungskommission für die gesetzliche Krankenversicherung (FKG) festgelegt habe. Die unabhängige Expertenkommission hatte eine zweistufige Steuer nach britischem Vorbild empfohlen, mit Schwellenwerten von 25 Cent pro Liter bei fünf Gramm Zucker pro 100 Milliliter und 32 Cent bei acht Gramm. Rainers Ressort vertrat die Auffassung, dass die Aufnahme einer niedrigeren Einstiegsschwelle von 4,5 Gramm, drei Stufen und nicht-zuckerhaltiger Süßstoffe das Expertenmandat überschreite.
Das Landwirtschaftsministerium wies auch darauf hin, dass die Besteuerung künstlicher Süßstoffe Anreize für Verbraucher und Hersteller beseitige, auf zuckerarme Rezepturen umzusteigen. Darüber hinaus forderte das Ministerium eine Verschiebung der Umsetzung über 2027 hinaus, um der Lebensmittel- und Getränkeindustrie ausreichend Zeit für die Anpassung von Rezepturen und Logistik zu geben.
Einnahmeprognosen und Haushaltszuweisungen
Die Finanzprognosen bilden eine weitere zentrale Trennlinie zwischen den Koalitionspartnern. Das ursprüngliche Gesundheitsreformpaket, das das Kabinett Ende April 2026 verabschiedet hatte, sah vor, dass die Getränkeabgabe das System der gesetzlichen Krankenversicherung stabilisieren soll, mit einem Ziel von 650 Millionen Euro im Jahr 2027 und mindestens 450 Millionen Euro jährlich ab 2028. Gemeinsame Berechnungen des Wirtschafts- und des Landwirtschaftsministeriums schätzen jedoch, dass die Besteuerung von Erfrischungsgetränken nach dem neuen Entwurf jährlich rund zwei Milliarden Euro einbringen würde. Das Finanzministerium beabsichtigt, die überschüssigen Mittel in den allgemeinen Bundeshaushalt zu leiten, um Haushaltsdefizite zu schließen.
- Ziel des Gesundheitsfonds 2027
- 650 €M
- Jährliches Ziel des Gesundheitsfonds ab 2028
- 450 €M
- Geschätzte Einnahmen aus Erfrischungsgetränken
- 2000 €M
Parlamentarischer Widerstand und Vermittlung
Der Widerstand innerhalb der Regierungskoalition erstreckt sich auf die Unionsfraktion im Bundestag. Die gesundheitspolitische Sprecherin Simone Borchardt erklärte deutlichen Widerstand gegen die Einbeziehung zuckerfreier Produkte in die Steuerbasis.
Ich lehne eine Steuer auf Nullgetränke auf das Schärfste ab.
Borchardt argumentierte, dass die Besteuerung von Zuckeraustauschstoffen gesundheitspolitischen Zielen widerspreche und frühere Koalitionsvereinbarungen verletze. Da das Landwirtschaftsministerium das Eckpunktepapier blockiert, steht das Bundesministerium für Gesundheit unter Carsten Linnemann (CDU) vor der Aufgabe, zwischen den Positionen von SPD und CSU zu vermitteln. Während das Finanzministerium erklärte, die Federführung für das Projekt liege beim Gesundheitsministerium, reagierte Linnemanns Büro nicht sofort auf Medienanfragen zum Zeitplan für Koalitionsgespräche.


