
Schweizer Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Captain Granit Xhaka wegen mutmaßlich gefälschtem Covid-19-Impfzertifikat
Die Staatsanwaltschaft des Kantons Luzern hat ein Strafverfahren gegen den Schweizer Nationalmannschaftskapitän Granit Xhaka und einen örtlichen Arzt wegen des Verdachts der Urkundenfälschung eingeleitet.
Kantonsstaatsanwaltschaft leitet Strafverfahren ein
Die Staatsanwaltschaft des Kantons Luzern hat ein Strafverfahren gegen den Schweizer Nationalmannschaftskapitän Granit Xhaka und einen in Luzern ansässigen Arzt eingeleitet. Die Behörden verdächtigen den 33-jährigen Mittelfeldspieler der Urkundenfälschung und der Erschleichung eines falschen ärztlichen Zeugnisses, ohne die entsprechenden Covid-19-Impfungen erhalten zu haben. Der Fall geht auf eine frühere Polizeiaktion im Jahr 2023 zurück, bei der die Kantonspolizei die Arztpraxis durchsuchte und Beweismittel zu mehreren Kunden sicherstellte, die im Verdacht stehen, gefälschte Dokumente erlangt zu haben. Simon Kopp, Informationsbeauftragter der Luzerner Staatsanwaltschaft, bestätigte, dass die Ermittlungen darauf abzielen, zu klären, ob nach Schweizer Strafrecht strafbares Verhalten vorliegt.
Ziel ist es, zu klären, ob in Zusammenhang mit der möglichen Beschaffung einer falschen Bescheinigung oder Urkundenfälschung strafrechtlich relevantes Verhalten stattgefunden hat.
Pandemie-Zeitplan und Impfdokumentation
Die Untersuchung konzentriert sich auf medizinische Unterlagen und Testergebnisse aus früheren Phasen der Pandemie. Im September 2021 wurde Xhaka während einer Zusammenkunft der Nationalmannschaft in Basel positiv auf das Coronavirus getestet, was ihn zur Quarantäne zwang und ihn für ein Freundschaftsspiel gegen Griechenland sowie für anschließende WM-Qualifikationsspiele ausfallen ließ. Zum Zeitpunkt des positiven Tests hatte der Spieler bestätigt, dass er weder geimpft noch von einer früheren Infektion genesen war. Am 9. Januar 2022 setzte ihn ein zweiter positiver Test für das FA-Cup-Spiel von Arsenal gegen Nottingham Forest außer Gefecht. Laut den in seinem Namen eingereichten medizinischen Unterlagen erhielt Xhaka zwei Wochen später, am 25. Januar 2022, eine erste Impfdosis und am 11. November 2022 eine zweite Dosis.
- Xhaka wird in Basel positiv auf Covid-19 getestet und bestätigt, dass er ungeimpft ist
- Zweiter positiver Covid-19-Test setzt Xhaka für Arsenal-Spiel außer Gefecht
- Erste Covid-19-Impfung in der ärztlichen Dokumentation vermerkt
- Zweite Covid-19-Impfung in den medizinischen Unterlagen vermerkt
- Luzerner Polizei durchsucht die Arztpraxis und beschlagnahmt Unterlagen
- Geplante Einvernahme Xhakas durch die Luzerner Staatsanwaltschaft
Stellungnahmen der Verteidigung und institutionelle Reaktionen
Sowohl Xhaka als auch der behandelnde Arzt haben alle Vorwürfe entschieden zurückgewiesen und beteuert, dass die Impfungen nach den üblichen medizinischen Standards verabreicht wurden. Über seinen Krisenkommunikationsberater Andreas Bantel von Bantel & Partner erklärte der Fußballer seine vollständige Transparenz und bekundete seine Absicht, uneingeschränkt mit den Justizbehörden zu kooperieren. Bantel merkte an, dass Xhaka die Einzelheiten zunächst direkt mit der Staatsanwaltschaft besprechen werde, bevor er sich öffentlich äußere. Der Schweizerische Fussballverband teilte auf Anfrage mit, dass ihm gesicherte Erkenntnisse fehlten.
Wir haben derzeit keine gesicherten Informationen und können uns daher nicht zu der Angelegenheit äußern.
Rechtliche Einordnung und anberaumte Anhörung
Xhaka ist für den 6. Oktober 2026 zu einer formellen Einvernahme durch die Luzerner Staatsanwaltschaft vorgeladen, demselben Datum, an dem die Schweiz in der Nations League in der Thermoplan Arena in Luzern auf Slowenien trifft. Nach Schweizer Recht wird Urkundenfälschung als Verbrechen eingestuft, was der schwersten Kategorie von Straftaten entspricht. Der Strafrechtsexperte André Kuhn merkte an, dass die Einleitung eines formellen Verfahrens einen konkreten Anfangsverdacht und unterstützende Indizien erfordere.
Urkundenfälschung kann mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren bestraft werden.
Kuhn erklärte, dass verurteilte Ersttäter ohne Vorstrafen in der Regel eine bedingte Geldstrafe sowie eine Geldbuße von maximal 10.000 Schweizer Franken erhielten. Für beide, Xhaka und den Arzt, gilt während des laufenden Strafverfahrens die Unschuldsvermutung.

