
BaFin verhängt 1,2 Millionen Euro Geldbuße gegen Volkswagen wegen verspäteter Prognoseveröffentlichung
Die Geldbuße betrifft eine Prognose für das Jahr 2023, die deutlich über den Markterwartungen lag, aber nur als Pressemitteilung und nicht als Ad-hoc-Mitteilung veröffentlicht wurde. Volkswagen kann gegen den Bußgeldbescheid Einspruch einlegen.
Die Geldbuße
Die deutsche Finanzaufsicht BaFin hat gegen Volkswagen wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen die Offenlegungsvorschriften eine Geldbuße von 1,2 Millionen Euro verhängt, wie die Behörde am Freitag, dem 9. Oktober 2026, mitteilte. Der Betrag wird auch mit 1,3 Millionen Dollar angegeben. Nach Angaben der BaFin wurde der Bußgeldbescheid am 1. Oktober erlassen. Die Aufsicht wirft Volkswagen einen Verstoß gegen die Marktmissbrauchsverordnung vor, das EU-Regelwerk, das Insiderinformationen bei börsennotierten Unternehmen regelt. Die in Bonn ansässige Behörde teilt mit, dass Volkswagen gegen den Bescheid Einspruch einlegen kann. Als die Berichte an diesem Morgen erschienen, hatte Volkswagen noch keine Stellungnahme abgegeben.
Warum die Aufsicht einschritt
Nach Angaben der BaFin lag die Prognose von Volkswagen für das Geschäftsjahr 2023 deutlich über den Markterwartungen. Nach den Ad-hoc-Regeln muss ein börsennotiertes Unternehmen nicht öffentliche Insiderinformationen unverzüglich veröffentlichen, wenn sie geeignet sind, den Aktienkurs erheblich zu bewegen. Geschäftszahlen, die klar von den Erwartungen der Analysten und des Marktes abweichen, fallen unter diese Pflicht. Nach Angaben der Aufsicht hätte die in der Prognose zum Ausdruck kommende Geschäftsentwicklung ad hoc und in einer für Marktteilnehmer besonders auffälligen Weise bekannt gegeben werden müssen. Stattdessen veröffentlichte Volkswagen die Informationen nur in einer Pressemitteilung. Die Regeln sollen verhindern, dass Insider einen Informationsvorsprung an der Börse zu Geld machen. Bei Verstößen können Geldbußen nach Angaben der BaFin bis zu 2,5 Millionen Euro oder bis zu 2 % des Umsatzes betragen.
Die Prognose vom März 2023
Am 3. März 2023 veröffentlichte Volkswagen während des laufenden Handels einen optimistischen Ausblick, der die Anleger überraschte. Die Aktie stieg an diesem Tag um mehr als 10 %. Spiegel Online fasste den Fall als Strafe für den Erfolg auf, da das Unternehmen faktisch dafür bestraft wird, besser abgeschnitten zu haben als erwartet. Kern der Beschwerde sind somit der Zeitpunkt und die Form der Offenlegung, nicht die Prognose selbst.
Zeitlicher Ablauf und der Hintergrund 2026
Im September 2026 senkte Volkswagen seine Gewinnprognose für das laufende Jahr von einer erwarteten Umsatzrendite von 4,0 bis 5,5 Prozent auf höchstens ein Prozent. Die Geldbuße fällt in eine Zeit, in der sich ein Arbeitskonflikt zuspitzt. Die Arbeitnehmervertreter fordern 5 % mehr Lohn bei einer Laufzeit von zwölf Monaten. Ende September kündigte Volkswagen zahlreiche Haustarifverträge, die zum 31. Dezember auslaufen und die Friedenspflicht bei VW beenden. Die folgende Abfolge reicht von der Prognose im März 2023 bis zur an diesem Freitag bekannt gegebenen Geldbuße.
- Volkswagen gibt während des Handels einen optimistischen Ausblick bekannt; die Aktie steigt um mehr als 10 %
- Volkswagen senkt die Gewinnprognose für 2026 auf eine Umsatzrendite von höchstens 1 %
- BaFin-Geldbuße von 1,2 Millionen Euro wird festgesetzt
- BaFin gibt die Geldbuße am Freitag bekannt
Die nächsten Schritte sind ein möglicher Einspruch von Volkswagen gegen den Bußgeldbescheid sowie die Tarifgespräche, die beide Seiten in der zweiten Oktoberhälfte fortsetzen wollen.


