Regierung · Warschau

28 Richter des Obersten Gerichts boykottieren Versammlung – kein Quorum wegen Verfassungstribunal

Kapiński sagte, der Versammlung habe das Quorum gefehlt, um eine Resolution zum Verfassungstribunal zu verabschieden, während 55 Richter eine Resolution des Kollegiums gegen die Absetzung von TK-Präsident Bogdan Święczkowski unterstützten.

KI-Text auf Grundlage von Berichten von rmf24.pl, forsal.pl, TVP Info und weiteren Medien. Veröffentlicht . So entsteht er

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Kurz gefasst

Warschau · Polen
Wie es dazu kam
  1. Nacht vom 30. auf den 31. OktoberKapiński und Präsident Karol Nawrocki besuchen den Sitz des Verfassungstribunals
  2. 3. November, vor 14:00 Uhr28 Richter kündigen an, nicht an der Versammlung teilzunehmen
  3. 3. November, 14:00 UhrAußerordentliche Generalversammlung der Richter des Obersten Gerichts soll eröffnet werden
  4. 3. November, nachmittagsKapiński erklärt bei einem Briefing, es habe kein Quorum für eine Resolution gegeben

Richter boykottieren die Versammlung

Am Dienstag, 3. November, berief der Erste Präsident des Obersten Gerichts, Zbigniew Kapiński, für 14:00 Uhr eine außerordentliche Generalversammlung der Richter des Obersten Gerichts ein, um zur Lage um das Verfassungstribunal (TK) Stellung zu nehmen. Vor Beginn kündigten 28 der 125 Richter des Gerichts an, nicht teilzunehmen. Włodzimierz Wróbel, Richter der Strafkammer, veröffentlichte auf Facebook zwei Erklärungen mit identischem Wortlaut: eine von 15 Richtern der Strafkammer unterzeichnete und eine weitere, die 13 Richter der Zivilkammer und der Kammer für öffentliche Angelegenheiten unterzeichnet hatten. Gerichtssprecher Igor Zgoliński sagte, es sei schwer vorherzusagen, wie viele Richter erscheinen würden.

Quorum fehlt bei der Versammlung

Kapiński sagte bei einem Briefing am Nachmittag, die Versammlung habe keine Resolution verabschieden können, weil das Quorum fehlte. Er machte einen Teil der Richter dafür verantwortlich, jene vor 2017 ernannten, die er als alte Richter bezeichnete. Er sagte, es habe weder in der Zivilkammer noch in der Strafkammer ein Quorum gegeben. Er fügte hinzu, 55 anwesende Richter hätten eine Resolution unterstützt, die das Kollegium des Gerichts (Kolegium SN) zur Lage beim TK bereits verabschiedet hatte.

„Leider gab es wegen der Haltung einiger Richter, der sogenannten alten, vor 2017 ernannten Richter, kein Quorum, das für die Verabschiedung einer Resolution durch die Generalversammlung erforderlich gewesen wäre.“

Zbigniew Kapiński, Erster Präsident des Obersten Gerichts
Haltung der Richter des Obersten Gerichts zur Versammlung am 3. NovemberRichter
Nahmen nicht teil
28 Richter
Anwesend und Unterstützer der Resolution des Kollegiums
55 Richter

Daten aus dem Artikeltext

Was die Resolution des Kollegiums sagt

Die Resolution des Kollegiums, die auf der Website des Obersten Gerichts zur Eröffnung der Versammlung veröffentlicht wurde, bringt entschiedenen Widerstand gegen Handlungen zum Ausdruck, die die verfassungsrechtlichen Grundsätze der Justiz untergraben. Sie nennt ausdrücklich die Absetzung von TK-Präsident Bogdan Święczkowski, die gegen Artikel 7 der Verfassung verstoße. Das Dokument argumentiert, der dienstälteste Richter könne die Arbeit des TK nur leiten, wenn die Ämter des Präsidenten und des Vizepräsidenten vakant seien – eine Bedingung, die nach seiner Darstellung nicht erfüllt war. Nach Auffassung des Kollegiums sind die Aufgaben des TK-Präsidenten damit einer Person übertragen worden, die keine Befugnis zu deren Ausübung hat. Das Kollegium betont, diese Absetzung sei ohne rechtliche Grundlage und außerhalb der gesetzlichen Verfahren erfolgt.

Einwände der Richter gegen Kapiński

Die 28 Unterzeichner nannten vier Gründe für ihre Weigerung teilzunehmen. Sie argumentierten, Kapiński sei unter Verstoß gegen die Verfassung und das Gesetz über das Oberste Gericht von 2017 in das Amt des Ersten Präsidenten berufen worden. Sie wandten zudem ein, dass die Versammlung Richter einschließen würde, die nach den Regeln des Landesjustizrats (KRS) von 2017 ernannt wurden – ein Verfahren, das nach ihrer Darstellung grob gegen die Verfassung verstieß. Ein dritter Einwand betrifft den Termin der Einberufung, der ihrer Ansicht nach gegen Artikel 17 §2a des Gesetzes über das Oberste Gericht verstieß; der vierte ist, dass kein Quorum erreicht werden konnte. Die Erklärungen kritisierten außerdem Kapińskis nächtlichen Besuch mit Präsident Karol Nawrocki im Sitz des TK in der Nacht vom 30. auf den 31. Oktober und erklärten, das Tribunal sei ein Justizorgan, das frei von politischem Druck sein müsse und dessen Funktionsweise allein seine eigenen Richter entscheiden sollten. Kontakte zwischen dem Ersten Präsidenten und der Exekutive, einschließlich des Präsidenten, sollten auf gesetzlich genau definierte Fälle beschränkt bleiben.

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