
Venedig-Kommission drängt Polens Präsidenten, vom Sejm gewählte TK-Richter zu vereidigen
Das Beratungsgremium des Europarats erklärt, Präsident Karol Nawrocki solle die vom Sejm gewählten Richter des Verfassungsgerichts vereidigen, ohne deren Wahl zu prüfen. Zudem erlaubt es, den Eid ohne den Präsidenten abzulegen, falls dieser sich weigert oder verzögert.
Stellungnahme in Venedig angenommen und veröffentlicht
Die Venedig-Kommission, ein Beratungsgremium des Europarats, das offiziell Europäische Kommission für Demokratie durch Recht heißt, nahm ihre Stellungnahme am Freitag, dem 9. Oktober, in einer Plenarsitzung in Venedig an. Der Text wurde am Dienstag, dem 13. Oktober 2026, veröffentlicht. Der Monitoring-Ausschuss der Parlamentarischen Versammlung des Europarats (PACE) hatte die Stellungnahme angefordert, die die Befugnisse des polnischen Präsidenten bei der Abnahme von Eiden von Richtern des Verfassungsgerichts (TK) und bei anderen Ernennungen behandelt. Der Europarat ist eine internationale Organisation, die sich für Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit einsetzt; die Kommission wurde 1990 gegründet und hat ihren Sitz in Venedig. Die zentrale Empfehlung der Kommission lautet, dass der Präsident die Eide der vom Sejm gewählten Richter unverzüglich entgegennehmen soll.
Die Kommission gibt folgende Empfehlungen: sicherzustellen, dass die einschlägigen Bestimmungen über die Eidesleistung von Richtern des Verfassungsgerichts im Einklang mit ihrem gesetzlichen Zweck angewandt werden, damit der Präsident unverzüglich die Eide der vom Sejm gewählten Richter entgegennimmt, ohne das Recht zu beanspruchen, das Wahlverfahren zu überprüfen.
Falls der Präsident sich weigert oder verzögert, erlaubt die Stellungnahme, den Eid ohne seine physische Anwesenheit abzulegen, sofern dessen wesentliche Elemente gewahrt bleiben. Dazu gehören die Eidesleistung in der vorgeschriebenen Form, die ordnungsgemäße Bestätigung, dass der Eid geleistet wurde, und die Weiterleitung an den Präsidenten. Die Quellen beschreiben diese Form unterschiedlich – in einem Bericht als schriftliche Form, in einem anderen als notarielle Beurkundung.
- Der Sejm wählt sechs Richter des Verfassungsgerichts
- Die Venedig-Kommission nimmt die Stellungnahme in einer Plenarsitzung in Venedig an
- Stellungnahme veröffentlicht
Vier von sechs Richtern noch nicht vereidigt
Der Streit betrifft sechs TK-Richter, die im März vom Sejm gewählt wurden. Präsident Karol Nawrocki vereidigte nur Dariusz Szostek und Magdalena Bentkowska und nahm den übrigen vier den Eid nicht ab, weil bei ihnen die Verfahrensvoraussetzungen nicht erfüllt seien. Nawrocki argumentiert, bei der Auswahl dieser Richter seien Fehler gemacht worden. Die Kanzlei des Präsidenten begründete dies mit Zweifeln am Verfahren, mit dem der Sejm die Richter wählte, sowie mit Fragen dazu, für welche vakanten Stellen die einzelnen Richter gewählt wurden und damit ab welchem Datum ihre Amtszeiten laufen. Die beiden am selben Tag gewählten Richter akzeptierte sie als notwendig, um genügend Richter für die Urteilsfähigkeit des Gerichts zu haben, und räumte sich mehr Zeit ein, um den Rest zu klären.
- Vom Sejm gewählt
- 6 Richter
- Eid vor dem Präsidenten geleistet
- 2 Richter
- Eid nicht vor dem Präsidenten geleistet
- 4 Richter
Die vier verbleibenden Richter legten ihren Eid im Sejm ab und sandten den schriftlichen Eid an die Kanzlei des Präsidenten. Der TK-Präsident Bogdan Święczkowski hat sie nicht in ihr Amt aufgenommen und verweist auf die fehlende Information des Präsidenten, dass er ihren Eid angenommen habe. Die Regierungskoalition und Justizminister Waldemar Żurek vertreten die Auffassung, der Präsident dürfe die Auswahl der Richter durch den Sejm nicht selektiv bewerten.
Verfahren der Kommission und Einschätzung eines Experten
Vor der Veröffentlichung der Stellungnahme traf eine Delegation der Venedig-Kommission online mit Vertretern sowohl der Kanzlei des Präsidenten als auch der Richter zusammen. Der Präsidentenberater und Verfassungsrechtler Dariusz Dudek nahm an den Beratungen der Kommission teil, während Daniel Kędzierski vom Sekretariat des Justiz- und Menschenrechtsausschusses des Sejm die Sejm-Kanzlei vertrat. Der frühere TK-Präsident Jerzy Stępień sagte vor der Veröffentlichung gegenüber Polskie Radio 24 voraus, die Kommission werde feststellen, dass der Präsident keine Befugnis habe, die Wahl eines Richters durch den Sejm zu bewerten. Er beschrieb die Stellungnahmen in allgemeiner Form.
Das sind keine bindenden Stellungnahmen, aber sie geben den Sachverhalt sehr präzise wieder, entsprechend europäischen Standards.
Stępień argumentierte zudem, ein bereits vom Sejm gewählter Richter könne den Eid in einem Dokument an den Präsidenten senden, wenn dieser seine gesetzliche Pflicht nicht erfülle, und eine notarielle Urkunde sei nicht einmal erforderlich. Er erwartete, dass die Kommission feststellen werde, dass die Pflicht des Richters darin bestehe, den Eid zu leisten, während der Präsident im Wesentlichen ein passiver Teilnehmer dieses Verfahrens sei.
Was offen bleibt
Stępień bezeichnete die Stellungnahmen der Venedig-Kommission als nicht bindend. Die Artikel berichten nicht über eine Reaktion des Präsidialamts auf den veröffentlichten Text. Vier Richter sind weiterhin nicht in das Gericht aufgenommen, und die Quellen sagen nicht, wann der Präsident über die verbleibenden Eide entscheiden wird.


