
Venedig-Kommission spricht sich Berichten zufolge für systemische Lösung im Streit um das Verfassungsgericht aus
Das Beratungsgremium des Europarats hat am Freitag seine Stellungnahme zu den Befugnissen des Präsidenten bei der Vereidigung von Richtern des Verfassungsgerichts verabschiedet; der Text soll am Montag oder Dienstag veröffentlicht werden.
Stellungnahme verabschiedet, Text bleibt vertraulich
Am Freitag, dem 9. Oktober 2026, hat die Venedig-Kommission, das Beratungsgremium des Europarats für Verfassungsrecht, in einer Plenarsitzung eine Stellungnahme zu den Regeln über die Befugnisse des Präsidenten verabschiedet, Richter des Verfassungsgerichts (TK) zu vereidigen und weitere Ernennungen vorzunehmen. Wie PAP aus Kommissionskreisen erfuhr, befürwortet die Stellungnahme eine systemische Lösung der derzeitigen Situation um das Gericht. Der Text bleibt bis zur Veröffentlichung vertraulich, die nach Angaben von PAP-Quellen für Montag oder Dienstag erwartet wurde. Grundlage der Stellungnahme waren Berichte von Experten aus Österreich, Deutschland, den Niederlanden, Irland und Finnland; angefordert hatte sie der Monitoring-Ausschuss der Parlamentarischen Versammlung des Europarats. An den Sitzungen nahmen der Präsidialberater und Verfassungsrechtler Dariusz Dudek sowie für den Sejm Daniel Kędzierski teil.
Die Position des Präsidialamts
Nach der Plenardebatte mit der polnischen Delegation sprach Dudek mit PAP und begrüßte die Arbeit der Kommission, bestritt jedoch Teile des Textes.
Wir schätzen die Anstrengungen der Venedig-Kommission sehr, Polen bei der Lösung der Probleme im Zusammenhang mit dem Verfassungsgericht zu helfen, doch nicht alle Feststellungen in der verabschiedeten Stellungnahme stehen mit unserem geltenden Verfassungsrecht und den Fakten im Einklang.
Dudek erklärte, Präsident Karol Nawrocki habe niemals die Vereidigung neu gewählter Richter verweigert, und weder der Präsident noch seine Kanzlei hätten jemals etwas anderes gesagt.
Zunächst muss gesagt werden, dass Präsident Karol Nawrocki niemals die Annahme des Eides neu gewählter Richter verweigert hat. Eine solche Erklärung wurde weder vom Präsidenten noch von jemandem aus seiner Kanzlei jemals abgegeben. Eine solche Situation gibt es nicht.
Er führte den Streit auf das Jahr 2015 zurück, als einige Richterwahlen des Sejm bereits besetzte Sitze füllten. Ein späterer Sejm annullierte die Wahl von fünf Richtern aus dem Herbst 2015 und wählte fünf andere, von denen drei als sędziowie dublerzy (Doppelrichter) bekannt wurden. Dudek argumentierte, dieser Mangel in den Spruchkörpern untergrabe die Wirksamkeit der Entscheidungen des Gerichts, und sagte, die derzeit regierende Seite habe seit Dezember 2024 keine Vakanzen mehr besetzt, was er als Blockade bezeichnete.
Vier Richter ohne Anerkennung des Eides
Anna Korwin-Piotrowska, Marcin Dziurda, Krystian Markiewicz und Maciej Taborowski wurden am 13. März 2026 vom Sejm für neunjährige Amtszeiten am Gericht gewählt. Präsident Nawrocki ließ sie den Eid nicht im Präsidentenpalast ablegen, weshalb sie ihn am 9. April im Sejm ablegten und ihm eine notariell beglaubigte Kopie übergaben. TK-Präsident Bogdan Święczkowski erkennt ihre Amtsübernahme nicht an, lässt sie nicht Recht sprechen und hat ihnen weder Fälle noch Büros zugewiesen. Die Meldung von PAP nennt fünf in diesem Jahr gewählte Richter, die den Eid nicht vom Präsidenten erhalten hätten, während die Berichterstattung über die Bezahlung diese vier nennt; die Artikel lösen den Widerspruch zwischen den beiden Zahlen nicht auf.
- Der Sejm wählt vier Richter für neunjährige Amtszeiten am Verfassungsgericht
- Die Richter legen den Eid im Sejm ab, nachdem der Präsident ihn im Präsidentenpalast nicht zugelassen hat
- Die Venedig-Kommission verabschiedet ihre Stellungnahme zu den Befugnissen des Präsidenten bei Vereidigungen; Text soll Montag oder Dienstag vorliegen
Wie hoch die Gehaltslücke wäre
Nach Artikel 16 des Gesetzes über den Status der TK-Richter entspricht das Grundgehalt eines Richters dem Fünffachen des Durchschnittslohns des zweiten Quartals des Vorjahres. Dieser Durchschnitt lag im zweiten Quartal 2025 bei 8.748,63 zł, woraus sich für 2026 ein monatliches Bruttogrundgehalt von 43.743,15 zł ergibt. Über sechs volle Monate summiert die Berichterstattung den Betrag auf rund 1,05 Millionen zł für die vier Richter, also etwa 262.500 zł pro Person. Business Insider schätzt die Rückstände auf mindestens 270.000 zł brutto pro Richter, ohne eine vollständige Berechnung zu veröffentlichen, und merkt an, dass höhere Beträge Zulagen enthalten könnten. Im Jahr 2027 würde das Grundgehalt auf 46.165,65 zł brutto steigen, basierend auf dem Durchschnitt des zweiten Quartals 2026 von 9.233,13 zł.
- 2026
- 43743.15 zł brutto
- 2027
- 46165.65 zł brutto
Gespalten im Sejm
Laut Business Insider baten die Richter das Justizministerium und den Sejmmarschall um Hilfe. Waldemar Żurek suchte nach einer Lösung und argumentierte, da der Sejm die Wahl vorgenommen habe, sollte das Parlament helfen, einen rechtlichen Weg zur Auszahlung zu finden. Anonyme Quellen sagten der Publikation, Marschall Włodzimierz Czarzasty sei zunächst dafür gewesen, doch Marek Siwiec, Leiter der Sejm-Kanzlei, habe Einspruch erhoben und erklärt, es gebe keine Rechtsgrundlage für eine Entschädigungszahlung aus Parlamentsmitteln. Weder Czarzasty noch Siwiec haben öffentlich eine detaillierte Position dargelegt, sodass diese Darstellung allein auf der Berichterstattung dieser Publikation beruht. Die Berichterstattung erwähnt zudem, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte eingegriffen, aber keine Zahlung angeordnet habe.


