Regierung · Warschau

Maciej Berek fordert Vereidigung durch den Präsidenten für Sitz im Verfassungsgerichtshof

Der designierte Verfassungsrichter Maciej Berek hat Präsident Karol Nawrocki offiziell um die Terminierung seines Amtseids ersucht und gewarnt, er werde innerhalb weniger Wochen alternative Schritte einleiten, falls er nicht eingeladen werde.

KI-Text auf Grundlage von Berichten von wpolityce.pl, rmf24.pl, www.gazetaprawna.pl und weiteren Medien. Geändert . So entsteht er

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Kurz gefasst

Foto: Kancelaria Sejmu, CC BY 4.0 (Wikimedia Commons, Ausschnitt)
Wie es dazu kam
  1. 2002Berek wird von der Warschauer Rechtsanwaltskammer in die Liste der Rechtsanwälte aufgenommen
  2. 4.09.Sejm wählt Berek in den Verfassungsgerichtshof
  3. 17.09.Bogucki sendet Anfrage an den Sejm bezüglich Beraks beruflicher Tätigkeit
  4. 21.09.Berek ersucht Präsident Nawrocki formell um Terminierung des Amtseids

Formelles Schreiben und alternative Maßnahmen

Am 21. September 2026 sandte Maciej Berek ein offizielles Schreiben an Präsident Karol Nawrocki und forderte die sofortige Bestätigung von Datum und Ort für die Ablegung seines Amtseids für den Verfassungsgerichtshof. Der Sejm hatte Berek am 4. September 2026 gewählt, und seine Amtszeit als Richter sollte in der Vorwoche beginnen. In dem Schreiben argumentierte Berek, dass die Nichtablegung des Eides gesetzlich als Verzicht auf sein Richteramt ausgelegt werden könnte, was ein sofortiges Handeln erforderlich mache. In einem Interview mit TVN24 erklärte Berek, er werde der Präsidentschaftskanzlei ein Zeitfenster von wenigen Wochen einräumen, bevor er alternative Optionen zur Erfüllung seiner gesetzlichen Pflicht verfolge.

Berek betonte, dass das Staatsoberhaupt keine rechtliche Befugnis habe, parlamentarische Ernennungen zu blockieren.

„Es gibt so etwas nicht, dass der Sejm einen Richter des Verfassungsgerichtshofs wählt und der Präsident diese Wahl de facto für ungültig erklärt, indem er sich weigert, den Eid abzunehmen, was das Gesetz nicht vorsieht, oder das Verfahren auf unbestimmte Zeit verzögert.“

Maciej Berek

Streit um die Berufspraxis

Der Konflikt dreht sich um die gesetzlichen Qualifikationen, die für Richter des Verfassungsgerichtshofs erforderlich sind. Die Präsidentschaftskanzlei stellte infrage, ob Berek die gesetzliche Anforderung von mindestens zehn Jahren aktiver Tätigkeit als Rechtsanwalt erfüllt. Der Leiter der Präsidentschaftskanzlei, Zbigniew Bogucki, erklärte, dass weiterhin erhebliche Zweifel an Beraks Berufsverlauf bestünden, und forderte Unterlagen über die tatsächliche anwaltliche Tätigkeit anstelle von formellen Registrierungserklärungen. Präsidentensprecher Rafał Leśkiewicz bestätigte, dass Nawrocki den Eid nur dann abnehmen werde, wenn Berek nachweise, dass er alle gesetzlichen Kriterien erfülle.

Als Reaktion veröffentlichte Berek Unterlagen der Rechtsanwaltskammer Warschau, die seine Zulassung zur Anwaltschaft im Jahr 2002 bestätigen. Die Kammerunterlagen zeigen aktive Praxiserklärungen für den Zeitraum vom 1. Januar 2006 bis zum 31. Juli 2009 und ab dem 1. August 2012, insgesamt 17 Jahre erklärter Tätigkeit. Allerdings wies die Berichterstattung von Niezalezna auf Diskrepanzen zwischen Beraks zivilrechtlichen Verträgen und seinen Vermögenserklärungen während seiner Tätigkeit in der Regierungsverwaltung hin, darunter ein Jahr, in dem die spezifische Form der Tätigkeit nicht angegeben wurde.

Institutionelle Blockade und Ermittlungen

Der Konflikt zwischen der Präsidialverwaltung und der Legislative geht über Beraks individuelle Nominierung hinaus. Von den acht Richtern des Verfassungsgerichtshofs, die vom derzeitigen Sejm gewählt wurden, bleiben vier von der Ausübung ihres Amtes ausgeschlossen, da sie den Eid vor dem Präsidenten nicht ablegen konnten. Diese vier Richter haben formelle Beschwerden beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte eingereicht, während die Staatsanwaltschaft eine laufende Untersuchung zu der Angelegenheit führt.

Berek äußerte sich auch zu den internen Dynamiken innerhalb des Verfassungsgerichtshofs und wies auf mögliche Veränderungen der Stimmenverhältnisse in der Generalversammlung der Richter hin. Er stellte fest, dass die Versammlung verpflichtet sei, Anträge zur Richterimmunität zu prüfen, und bezog sich dabei auf frühere Anträge zu Julia Przyłębska und die derzeitige Überprüfung des Gerichtspräsidenten Bogdan Święczkowski hinsichtlich der Fallzuweisungen.

Berek beschrieb unregelmäßige Zuweisungsmuster unter Święczkowski, die von den gesetzlichen Rotationsregeln abweichen.

„Wenn man sich die Kammern in Fällen ansieht, die für die Seite, aus der Richter Święczkowski stammt, besonders sensibel sind, scheint sich diese Regel der alphabetischen Zuweisung von Fällen nach Eingangsreihenfolge ehrlich gesagt seltsam in der Raumzeit zu krümmen, aber das bedarf tatsächlich der Überprüfung und Untersuchung.“

Maciej Berek

Sejm-Führung beendet Korrespondenz

Die parlamentarische Führung hat die Forderungen der Präsidentschaftskanzlei nach zusätzlicher Überprüfung abgelehnt. Der Leiter der Sejm-Kanzlei, Marek Siwiec, erklärte, dass die Anfechtung der Gültigkeit einer parlamentarischen Richterwahl keinerlei gesetzliche Grundlage habe. Sejm-Marschall Włodzimierz Czarzasty gab bekannt, dass die Sejm-Kanzlei die Korrespondenz mit dem Präsidenten bezüglich Beraks Ernennung abgeschlossen habe. Bogucki sandte dennoch am 17. September 2026 ein weiteres formelles Schreiben an Czarzasty, in dem er erneut Unterlagen forderte. Berek hält daran fest, dass der Sejm alle Qualifikationsfragen während der Wahlabstimmung am 4. September 2026 geklärt habe.

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Quellen und Kontext

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