
Ungarn begrenzt Amtszeit von Premierministern rückwirkend auf acht Jahre und blockiert Rückkehr von Viktor Orbán
Das Parlament stimmte mit 135 zu 50 Stimmen für eine rückwirkende Verfassungsänderung und beendet damit die politische Laufbahn des ehemaligen Regierungschefs, der insgesamt 20 Jahre in fünf Amtszeiten regierte.
Verfassungsänderung verabschiedet
Die ungarische Nationalversammlung verabschiedete am Montag, den 15. Juni 2026, die sechzehnte Änderung des Grundgesetzes, die die Gesamtdauer der Amtszeit eines Premierministers auf acht Jahre begrenzt. Die Abstimmung endete mit 135 Ja-Stimmen, 50 Nein-Stimmen und sechs Enthaltungen – ein Ergebnis, das deutlich über der für Verfassungsänderungen erforderlichen Zweidrittelmehrheit liegt und die Dominanz von Péter Magyars Tisza-Partei widerspiegelt.
- Dafür
- 135 Stimmen
- Dagegen
- 50 Stimmen
- Enthaltungen
- 6 Stimmen
Die Acht-Jahres-Frist umfasst sowohl aufeinanderfolgende als auch nicht aufeinanderfolgende Amtszeiten und beginnt am 2. Mai 1990, dem Datum, das das Ende der kommunistischen Herrschaft in Ungarn markiert. Diese faktische Rückwirkung bedeutet, dass die Änderung auf Viktor Orbán zutrifft, der insgesamt 20 Jahre lang in fünf Amtszeiten (1998–2002 und 2010–2026) das Amt des Premierministers innehatte.
Unbegrenzte Macht verliert in jedem demokratischen System irgendwann jedes Maß.
Irgendwann gibt es keine Unterscheidung mehr zwischen den Interessen des Staates, der Partei und des Anführers, und es ist notwendig, jeden gewählten Amtsträger dazu zu zwingen, über seine Nachfolge nachzudenken.
Ein Wahlversprechen wird Gesetz
Die Amtszeitbegrenzung war ein zentrales Versprechen von Magyars Wahlkampf 2026. Seine Tisza-Partei errang bei den Wahlen im April eine Zweidrittelmehrheit und beendete damit Orbáns 16-jährige Machtausübung. Die Änderung wurde nicht von der Regierung, sondern von zwei Tisza-Abgeordneten, Márton Melléthei-Barna und István Hantosi, am 20. Mai eingebracht. Ihre Verabschiedung am 15. Juni markiert eine der schnellsten Verfassungsreformen im postkommunistischen Ungarn.
Umstrittene Rückwirkung
Fidesz, Orbáns Partei, verurteilte die Maßnahme als persönlichen Angriff auf den ehemaligen Regierungschef. Kritiker, darunter der Rechtskommentator Zoltán Lomnici Jr., argumentieren, es handele sich um einen rückwirkenden Eingriff, der auf eine einzelne Person abziele und gegen den Grundsatz verstoße, dass Gesetze allgemein und abstrakt sein sollten. Die Tisza-Mehrheit hält dagegen, dass der Text keine Verpflichtungen für die Vergangenheit auferlege – er regle lediglich künftige Wahlen und werde nach seiner aktuellen Amtszeit auch für Magyar selbst gelten.
Das Gesetz ist nicht unumkehrbar: Ein künftiges Parlament mit einer Zweidrittelmehrheit könnte es aufheben. Vorerst blockiert es jedoch Orbáns Weg zurück in die Exekutive.
Abbau der Institutionen der Ära Orbán
In derselben Sitzung wurde zudem die Abschaffung des Amtes für den Schutz der nationalen Souveränität (SZVH) vorbereitet, einer Behörde, die Orbán zur Untersuchung angeblicher ausländischer Finanzierung von NGOs geschaffen hatte. Die Europäische Kommission hatte deren Schließung gefordert. Magyars Regierung bereitet zudem Gesetze vor, um die Absetzung von Präsident Tamás Sulyok, einem Verbündeten Orbáns, zu ermöglichen.
- Stichtag für die Anrechnung vergangener Amtszeiten als Premierminister
- Zwei Tisza-Abgeordnete reichen die Verfassungsänderung ein
- Parlament verabschiedet Änderung mit 135-50-6


