
US-Berufungsgericht gibt Trump in Zollstreit recht und verlängert Blockade gegen Urteil der Vorinstanz
Ein Bundesberufungsgericht in Washington hielt am Donnerstag den weltweiten Importzoll von 10 % der Trump-Regierung aufrecht und hob damit eine Entscheidung der Vorinstanz auf, die die Abgabe für rechtswidrig erklärt hatte.
Die Entscheidung
Das US-Berufungsgericht für den Bundesbezirk (Federal Circuit) verlängerte seine einstweilige Aussetzung eines Urteils des Internationalen Handelsgerichts, das den weltweiten Zoll von 10 % von Präsident Trump blockiert hatte. Das bedeutet, dass die Abgabe weiterhin erhoben werden kann, während das Verfahren läuft. Die nicht namentlich gezeichnete Anordnung stammt von einem Dreirichtergremium und wurde am 11. Juni 2026 erlassen.
Die Regierung hat eine hohe Wahrscheinlichkeit dargelegt, in der Sache selbst zu obsiegen.
Das Berufungsgericht räumte ein, dass beide Seiten überzeugende Argumente vorgebracht hätten, die Regierung jedoch einen irreparablen Schaden erleiden würde, wenn die Zölle ausgesetzt würden, nur um später wieder in Kraft gesetzt zu werden.
Hintergrund
Trump verhängte die 10-prozentige Abgabe auf die meisten ausländischen Importe am 24. Februar 2026 und berief sich dabei auf Abschnitt 122 des Handelsgesetzes von 1974. Diese Bestimmung, die noch nie zuvor zur Rechtfertigung von Importzöllen herangezogen worden war, erlaubt es dem Präsidenten, ohne Zustimmung des Kongresses für 150 Tage weltweite Zölle von bis zu 15 % zu verhängen. Die derzeitigen Zölle laufen am 24. Juli aus.
Der Schritt folgte auf ein Urteil des Obersten Gerichtshofs Anfang des Jahres, das die höheren zweistelligen Zölle, die Trump 2025 gegen fast alle Handelspartner verhängt hatte, für ungültig erklärte. Abschnitt 122 ermächtigt zu Abgaben zur Bewältigung „grundlegender Probleme des internationalen Zahlungsverkehrs“, wozu die Regierung nach eigenem Bekunden auch Handelsbilanzdefizite zählt.
Das Urteil der Vorinstanz
Anfang Mai entschied das Internationale Handelsgericht in New York mit 2:1 Stimmen, dass der 10-prozentige Zoll rechtswidrig sei, da Trump die ihm übertragenen Zollbefugnisse überschritten habe. Die Mehrheit schrieb, die Abgaben seien „ungültig“ und „nicht durch das Gesetz gedeckt“. Gegen diese Entscheidung wurde umgehend Berufung eingelegt; das Berufungsgericht setzte sie kurz darauf zunächst außer Vollzug, was diese Woche bestätigt wurde.
Zu den Klägern gehören der Bundesstaat Washington und zwei kleine Unternehmen sowie drei Importeure, die zunächst eine Befreiung von den Zöllen erwirkt hatten.
Rechtliche Begründung und nächste Schritte
Nach Abschnitt 122 ist die Befugnis des Präsidenten auf 150 Tage begrenzt; danach muss der Kongress eine Verlängerung genehmigen. Der Kern des Rechtsstreits ist die Frage, ob der Begriff „grundlegende Probleme des internationalen Zahlungsverkehrs“ auch Handelsbilanzdefizite umfasst. Das Berufungsgericht sah die Position der Regierung als ausreichend stark an, um die Zölle vorerst in Kraft zu lassen.
Der Fall könnte letztlich vor dem Obersten Gerichtshof landen. Ein Hinweis des Berufungsgerichts besagte, dass nach einer endgültigen Entscheidung in der Sache selbst jede Seite den Obersten Gerichtshof anrufen könne. Bis dahin werden amerikanische Unternehmen, die Waren aus dem Ausland importieren, weiterhin den 10-prozentigen Aufschlag zahlen.

