
Österreich stellt ehemaligen syrischen Geheimdienstgeneral in bahnbrechendem Verfahren wegen Folter vor Gericht
Khaled al-Halabi, ein ehemaliger syrischer Brigadegeneral, der ein berüchtigtes Geheimdienstgefängnis in Raqqa leitete, erschien am Montag vor einem Wiener Gericht, angeklagt wegen Folter und sexueller Nötigung von 21 Zivilisten zwischen 2011 und 2013.
Der Angeklagte
Zwei ehemalige hochrangige Funktionäre des gestürzten Assad-Regimes saßen am Montag auf der Anklagebank des Wiener Landesgerichts für Strafsachen. Der Hauptangeklagte ist Khaled al-Halabi, 63 oder 64 Jahre alt, ein ehemaliger Brigadegeneral, der die Abteilung 335 der syrischen Generaldirektion für Geheimdienste in Raqqa leitete. Der zweite Angeklagte ist Mussab Abu Rukbah, 54, ein ehemaliger Chef der Kriminalpolizei derselben Stadt. Beide Männer leben seit 2015 mit Flüchtlingsstatus in Österreich.
Al-Halabi gelangte auf einem außergewöhnlichen Weg nach Österreich. 2015 wurde er im Rahmen einer verdeckten Operation mit dem Codenamen „Weiße Milch“, die vom inzwischen aufgelösten Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) auf Ersuchen des israelischen Mossad orchestriert wurde, von Frankreich an die österreichische Grenze gebracht. Das BVT stellte ihm anschließend eine Wohnung zur Verfügung und täuschte andere Behörden, um ihm Sozialhilfe und Asyl zu sichern. Drei ehemalige BVT-Mitarbeiter wurden später in dieser Angelegenheit vor Gericht gestellt, aber freigesprochen. Die Operation wurde vom ehemaligen BVT-Abteilungsleiter Martin Weiss arrangiert, der später dem flüchtigen Wirecard-Manager Jan Marsalek zur Flucht nach Russland verhalf. Weiss selbst lebt heute in Dubai, das kein Auslieferungsabkommen mit Österreich hat.
Die Anklage
Die Staatsanwaltschaft wirft den beiden Männern vor, zwischen April 2011 und März 2013 die systematische Misshandlung von 21 inhaftierten Mitgliedern einer zivilen Protestbewegung in Raqqa angeordnet oder nicht verhindert zu haben. Die Anklage gegen al-Halabi umfasst Folter, schwere Nötigung, sexuelle Nötigung und mehrfache schwere Körperverletzung. Abu Rukbah wird schwere Körperverletzung, schwere Nötigung und sexuelle Nötigung vorgeworfen. Beide plädierten auf nicht schuldig. Im Falle einer Verurteilung drohen jedem bis zu zehn Jahre Haft.
Willkommenspartys mit Schlägen und standardisierte, landesweite Foltermethoden wurden angewandt. Häftlinge wurden mit Wasserschläuchen ausgepeitscht und mit kaltem Wasser besprüht.
In einem besonders schweren Fall, der in der Anklageschrift beschrieben wird, wurde der Genitalbereich eines 18-jährigen Häftlings während des Verhörs mit einem Schlagstock geschlagen. In den Zellen waren 30 bis 40 Menschen unter überfüllten Bedingungen untergebracht.
Die Beweise
Die Anklage der Staatsanwaltschaft stützt sich auf Beweise, die von mehreren Nichtregierungsorganisationen gesammelt wurden, nachdem die Freie Syrische Armee 2013 Raqqa eingenommen hatte. Entscheidend ist, dass sich 21 Opfer als Privatbeteiligte dem Verfahren angeschlossen haben und als Zeugen aussagen werden. Achtzehn von ihnen werden vom European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) vertreten, das die Wiener Staatsanwaltschaft unterstützt.
Die lange Wartezeit auf die Anklageerhebung ist für die Opfer sehr schwierig, da sie wissen, dass die Verantwortlichen für die Verbrechen hier in Österreich in völliger Sicherheit lebten. Gerechtigkeit zu erlangen, ist etwas, das ihnen helfen kann, mit diesem Trauma, das für immer bleiben wird, zu leben und es so weit wie möglich zu überwinden.
Der rechtliche Rahmen
Der Prozess ist ein seltenes Beispiel dafür, dass ein europäisches Land das Prinzip der universellen Gerichtsbarkeit anwendet, um mutmaßliche Verbrechen von Funktionären des syrischen Regimes zu verfolgen. Das österreichische Recht erlaubt es seinen Gerichten, bestimmte im Ausland begangene Straftaten zu verhandeln, wenn sich die Angeklagten im Land aufhalten. Die normale zehnjährige Verjährungsfrist wurde aufgrund internationaler Abkommen aufgehoben. Der Staatsanwalt merkte an, dass die rechtliche Situation in Österreich für die Angeklagten „sehr günstig“ sei, da das Gericht das Strafgesetzbuch in der Fassung von 2011 bis 2013 anwenden müsse, als die Strafen für Körperverletzung erheblich niedriger waren als nach dem aktuellen reformierten Gesetzbuch.
Das Verfahren
Das Gericht hat 13 Verhandlungstage bis zum 30. Juni angesetzt. Mehrere mutmaßliche Opfer, die heute in Syrien und ganz Europa leben, sollen aussagen. Die Ermittlungen dauerten acht Jahre. Al-Halabi befindet sich seit 2024 in Untersuchungshaft. Der Prozess ist der erste seiner Art in Österreich und der erste seit dem Sturz von Baschar al-Assad. Ähnliche Verfahren gab es bereits in Deutschland, Frankreich und Schweden.
- Angebliche Folter und Misshandlung ziviler Demonstranten beginnt im Gefängnis der Abteilung 335 in Raqqa
- Al-Halabi flieht aus Raqqa, nachdem die Stadt an die Freie Syrische Armee fällt; mutmaßliche Verbrechen enden
- Al-Halabi wird im Rahmen der verdeckten Operation 'Weiße Milch' mit Hilfe von Mossad und BVT von Frankreich nach Österreich gebracht
- Al-Halabi wird in Wien in Untersuchungshaft genommen
- Prozess beginnt am Wiener Landesgericht für Strafsachen; 13 Verhandlungstage bis zum 30. Juni angesetzt
Dieser Prozess sendet ein Signal, dass sich Täter nirgendwo mehr sicher fühlen können.


