Sicherheit · Mailand
Alberto Stasi verlässt nach zehn Jahren wegen Garlasco-Mordes das Gefängnis und erhält Bewährung
Alberto Stasi verließ am Samstagmorgen das Gefängnis von Bollate, nachdem er zehn Jahre einer 16-jährigen Haftstrafe für den Mord an seiner Ex-Freundin Chiara Poggi im Jahr 2007 verbüßt hatte. Das Mailänder Aufsichtsgericht gewährte ihm Bewährung mit Sozialauflagen, den letzten Schritt vor der vollständigen Freiheit.
KI-Text auf Grundlage von Berichten von Tgcom24, Adnkronos, lastampa.it und weiteren Medien. Veröffentlicht . So entsteht er
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Kurz gefasst
Stasi verließ am 13. Juni 2026 das Mailänder Gefängnis Bollate, nachdem er zehn seiner 16-jährigen Haftstrafe für den Mord an Chiara Poggi im Jahr 2007 verbüßt hatte.
Er verbüßt die verbleibenden zwei Jahre unter Bewährung mit Sozialauflagen, lebt in einer Mietwohnung und setzt seine Tätigkeit als Buchhalter fort.
Das Mailänder Aufsichtsgericht stellte keine Gefährlichkeit mehr fest und hob sein einwandfreies Verhalten während der Halbfreiheit sowie seine Akzeptanz des Urteils hervor.
Ein Teil seines Gehalts wird der Familie Poggi als zivilrechtlicher Schadensersatz gezahlt, und das Gericht würdigte seine fortgesetzte Erfüllung dieser Verpflichtungen.
- 12.12.Tritt in das Gefängnis Bollate nach rechtskräftiger 16-jähriger Haftstrafe für den Garlasco-Mord ein
- 24.01.Freigängergenehmigung; beginnt Buchhaltertätigkeit in Mailand
- 11.04.Halbfreiheitsstatus tritt in Kraft; Nächste außerhalb des Gefängnisses verbracht
- 13.06.Unter Bewährung mit Sozialauflagen entlassen; Reststrafe wird außerhalb verbüßt
Freilassung und unmittelbare Folgen
Alberto Stasi, heute 42, verließ am Samstag, den 13. Juni 2026, gegen 10:30 Uhr das Mailänder Gefängnis Bollate durch einen Seiteneingang, um das Haupttor zu meiden, wo sich seit dem frühen Morgen Journalisten versammelt hatten. Er hatte die Freitagnacht in einer gemieteten Wohnung im Mailänder Umland auf Hafturlaub verbracht und wurde angewiesen, nur zur Unterzeichnung der Entlassungspapiere und zum Abholen seiner Habseligkeiten in die Anstalt zurückzukehren. Vor seinem Abschied folgte er der Gefängnistradition und schenkte seinem Zellengenossen einen Ventilator und einen Minikühlschrank.
Seine Anwältin Giada Bocellari bestätigte, dass er nicht nach Garlasco zurückkehren werde, dem Ort, an dem die Tat geschah, obwohl er keiner Reisebeschränkung innerhalb der Lombardei unterliegt. Stasi nahm seine Tätigkeit als Buchhalter bei einem Finanzdienstleistungsunternehmen im Zentrum Mailands wieder auf, eine Stelle, die er seit Januar 2023 im Rahmen eines Freigängerprogramms innehat. Ein Teil seines Gehalts wird der Familie Poggi als zivilrechtlicher Schadensersatz gezahlt.
Ein Jahrzehnt hinter Gittern
Stasi trat am 12. Dezember 2015 seine Haft in Bollate an, nachdem er wegen des Mordes an Chiara Poggi, der sich im August 2007 ereignete, rechtskräftig verurteilt worden war. Sein Weg durch das Strafvollzugssystem folgte einer schrittweisen Progression: Freigängergenehmigung am 24. Januar 2023, Hafturlaub bei den Onkeln ab Mai 2024 und Halbfreiheitsstatus am 11. April 2025, zu diesem Zeitpunkt waren zwei Drittel seiner Strafe verbüßt.
Die Begründung des Gerichts
Das Mailänder Aufsichtsgericht unter Vorsitz von Marcello Bortolato stellte fest, dass Stasis Verhalten während des Halbfreiheitsstatus „einwandfrei“ gewesen sei und die Maßnahme „die Abwesenheit von Gefährlichkeitsprofilen bestätigt“ habe. Die Staatsanwaltschaft gab eine positive Stellungnahme ab, die gutes Verhalten, günstige Gefängnisberichte und die unauffällige Art des Häftlings nach dem umstrittenen Fernsehinterview mit Le Iene im März 2025 anführte, das kurz vor der Gewährung des Halbfreiheitsstatus stattgefunden hatte.
„Die Bewertung für die Gewährung von Bewährung erfolgt ausschließlich auf der Grundlage von Beobachtungsberichten und des Verhaltens innerhalb und außerhalb des Gefängnisses und berücksichtigt die Stellungnahmen der zuständigen Stellen. Sie erfolgt nicht automatisch – sonst würde die Vergünstigung allen Häftlingen mit weniger als vier Jahren Haftzeit gewährt werden.“
In der Anordnung wird auch festgestellt, dass Stasi „ein Urteil, das er für ungerecht hält, akzeptiert hat, ohne die Einrichtung als Feind zu betrachten“ und „Empathie und Leid“ für das Opfer sowie „Ausgeglichenheit und Belastbarkeit“ gezeigt habe, als die Ermittlungen wieder aufgenommen wurden und die mediale Aufmerksamkeit zunahm.
Reststrafe und nächste Schritte
Wenn Stasi alle Auflagen der Bewährung einhält, wird der Rest seiner Strafe – etwa zwei Jahre – außerhalb des Gefängnisses verbüßt, und nach deren Abschluss gilt die Strafe als erledigt. Seine Anwälte werden voraussichtlich einen Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens stellen, wobei jedoch noch kein Termin festgelegt wurde.
„Wie ist seine Gemütsverfassung? Sie wissen, wie zurückhaltend er ist. Dies betrifft seine Privatsphäre; ich könnte nicht genau wiedergeben, was er fühlt.“
Fragen zu diesem Text
Quellen und Kontext
- Tgcom24Delitto di Garlasco, Alberto Stasi esce dal carcere: i regali lasciati al compagno di cella
- AdnkronosGarlasco, Alberto Stasi e il primo giorno fuori dal carcere: cosa può fare
- lastampa.itIl pranzo con la mamma, l'affitto a Milano: le prime ore di Stasi fuori dal carcere
- Il MessaggeroStasi ha lasciato il carcere, i giudici: "Maturo ed estraneo a contesti e logiche criminali". Poi l'incontro con la madre
- Alberto Stasi
- Der 42-Jährige, wegen Mordes an Chiara Poggi verurteilt und nun unter Bewährung entlassen.
- Chiara Poggi
- Stasis Ex-Freundin, im August 2007 in Garlasco getötet.
- Marcello Bortolato
- Vorsitzender des Mailänder Aufsichtsgerichts, das Stasis Bewährung gewährte.
- Giada Bocellari
- Eine von Stasis Verteidigerinnen, die die Haftbedingungen bestätigte.
- Antonio De Rensis
- Stasis Anwalt, der sich nach der Anhörung zu seiner emotionalen Verfassung äußerte.
- Orte
- Mailand
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