
Halle verlangt von Badesee nach Empörung die Aufhebung des Deutsch-Zwangs
Ein Badesee in Halle (Sachsen-Anhalt) verwehrt Menschen, die kein Deutsch sprechen, den Eintritt mit Verweis auf die Sicherheit. Die Stadt fordert nun die Rücknahme der Regelung, bezeichnet sie als möglichen Verstoß gegen den Pachtvertrag und warnt vor Imageschaden.
Das Verbot
Am 22. Juni führte der Heidesee in Halle am Eingang eine Kontrolle ein, um Besucher abzuweisen, deren Deutschkenntnisse nach Einschätzung des Betreibers nicht ausreichten, um die Sicherheitsregeln zu verstehen. Der Betreiber Mathias Nobel, der auch als Rettungsschwimmer arbeitet, sagte, der Schritt sei die Folge wiederholter Vorfälle, bei denen Badende Durchsagen über Lautsprecher und Anweisungen der Rettungsschwimmer ignoriert hätten. Am Wochenende vom 20. bis 21. Juni musste Nobel ein Kleinkind ohne Schwimmhilfe aus tiefem Wasser retten; Jahre zuvor hatte er ein totes Kind aus dem See geborgen.
Der See ist ein gefluteter ehemaliger Tagebau, der bis zu 13 Meter tief ist und fast senkrechte Ufer hat. Nobel argumentiert, dass das Naturgewässer im Gegensatz zu einem städtischen Schwimmbad keine Drehkreuze oder großes Sicherheitspersonal habe und Sprachbarrieren tödlich sein könnten. „Es ist nicht die Frage, ob ein Unfall passiert, sondern wann“, sagte er.
- Mathias Nobel rettet ein Kleinkind ohne Schwimmhilfe aus tiefem Wasser am Heidesee.
- Nobel kündigt an, dass Besucher ohne ausreichende Deutschkenntnisse abgewiesen werden.
- Die Stadtverwaltung Halle fordert die Rücknahme der Regelung mit Verweis auf einen Verstoß gegen den Pachtvertrag.
- Die nationale Antidiskriminierungsstelle und die DLRG kritisieren das Verbot öffentlich; Rechtsexperten äußern sich.
Sicherheit vs. Diskriminierung
Kritiker werfen dem Betreiber vor, eine pauschale Einlassbarriere als Sicherheitsvorkehrung zu tarnen. Die nationale Antidiskriminierungsstelle des Bundes erklärte gegenüber dem Rechtsmagazin LTO, dass die Verknüpfung des Zugangs mit Sprachkenntnissen eine „mittelbare Benachteiligung aus rassistischen Gründen oder wegen der ethnischen Herkunft“ gemäß dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz darstellen könne.
Stellen Sie sich vor, wie viel Aufregung es gäbe, wenn deutschsprachige Reisende auf Mallorca ihre Kenntnisse in Spanisch oder Katalanisch nachweisen müssten, oder auf Arabisch am Roten Meer, bevor sie schwimmen gehen könnten?
Die Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG) distanzierte sich ebenfalls von dem Verbot. DLRG-Sprecher Martin Holzhause sagte, Piktogramme und Gesten könnten Sicherheitshinweise vermitteln, ohne jemanden auszuschließen.
Wir alle wollen im Urlaub in anderen Ländern nicht ausgeschlossen werden, nur weil wir die Sprache nicht sprechen. Es ist der falsche Ansatz, Menschen pauschal abzuweisen.
Das Ultimatum der Stadt
Die Behörden der Stadt Halle, die dem Betreiber das Grundstück verpachten, forderten am 23. Juni die Aufhebung der Regelung. Der Pachtvertrag sehe vor, dass jede Änderung der Badeordnung der Zustimmung der Stadt bedarf und der öffentliche Zugang gewährleistet sein müsse. Stadtsprecher Drago Bock sagte, der Betreiber könne diese Verpflichtung nicht durch ein pauschales Verbot gegenüber einer ganzen Bevölkerungsgruppe außer Kraft setzen.
Oberbürgermeister Alexander Vogt, ein Parteiloser, warnte, dass die Regelung als fremdenfeindlich wahrgenommen werden könne und dem Image der Stadt schade. „Es darf nicht der Eindruck entstehen, dass der Betreiber ausländerfeindlich handelt“, sagte er.
Rechtliche und politische Dimensionen
Die Anwältin Leonie Thum nannte die Regelung rassistisch und stellte infrage, wie die Sprachkenntnisse überprüft werden sollten. Die Antidiskriminierungsstelle erklärte, das Sicherheitsargument scheine nicht wasserdicht, da es andere Mittel gebe, das gleiche Ziel zu erreichen. Für eine abschließende rechtliche Bewertung wäre ein Gerichtsurteil nötig, das jedoch eine Beschwerde einer betroffenen Person voraussetze.
Der Streit hat schnell politische Untertöne bekommen. Halle liegt in Sachsen-Anhalt, wo im September eine Landtagswahl ansteht. Die rechtspopulistische Alternative für Deutschland (AfD) liegt in Umfragen bei rund 42 Prozent und hat die Kontroverse aufgegriffen, indem sie behauptet, öffentliche Badeanstalten würden zu Gefahrenzonen. Der See liegt zudem in der Nähe von Neustadt, einer großen Wohnsiedlung aus der DDR-Zeit mit einem bedeutenden Migrantenanteil, was den Eindruck verstärkt, die Regelung richte sich gegen Migranten.


