Gesundheit & Bildung · Madrid

Spaniens Oberster Gerichtshof spricht jedem Ehepartner 35.000 Euro nach fehlgeschlagener Vasektomie zu

Spaniens Oberster Gerichtshof hat entschieden, dass die Partnerin eines Mannes, dessen Vasektomie fehlgeschlagen ist, Anspruch auf Entschädigung hat, wenn die Ärzte das Paar nicht darüber aufklären, dass der Eingriff scheitern kann. Das Gericht setzte 35.000 Euro für den Mann und denselben Betrag für seine Frau fest.

KI-Text auf Grundlage von Berichten von EL PAÍS und El Periódico. Veröffentlicht . So entsteht er

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Kurz gefasst

Madrid · Spanien
Wie es dazu kam
  1. Mai 2018Vasektomie in einem Krankenhaus in Madrid durchgeführt
  2. Oktober 2026Oberster Gerichtshof spricht jedem Ehepartner 35.000 Euro zu

Was das Gericht entschieden hat

Spaniens Oberster Gerichtshof hat entschieden, dass die Partnerin eines Mannes, der sich einer Vasektomie unterzieht, entschädigt werden kann, wenn die Ärzte es versäumen, das Paar darüber zu informieren, dass der Eingriff möglicherweise nicht wirkt. Das Gericht setzte 35.000 Euro für den Mann und einen gleich hohen Betrag für seine Frau fest, da es das Scheitern der Operation als eine Beeinträchtigung beider Partner in gleicher Weise bewertet. Seine Begründung stützt sich auf die Auffassung, dass eine Vasektomie in stabilen Partnerschaften eine Entscheidung im Rahmen der Familienplanung ist. Über das Urteil wurde am 26. Oktober 2026 berichtet.

Der Fall und die früheren Zuerkennungen

Die Operation wurde im Mai 2018 in einem Krankenhaus in Madrid durchgeführt. Einige Zeit später verbanden sich die durchtrennten Samenleiter von selbst wieder, ein seltenes Ereignis, das die Artikel mit weniger als 1 % der Fälle beziffern und das die Sterilisation zunichtemacht. Die Ehefrau wurde kurz darauf schwanger. Das Paar verlangte eine Entschädigung für beide. Das Madrider Gesundheitsamt, ein Madrider Gericht und der regionale Obergerichtshof von Madrid erkannten an, dass der Patient unzureichend aufgeklärt worden war, und entschädigten ihn zunächst mit 6.000 Euro und dann mit 12.000 Euro. Alle wiesen die Klage der Ehefrau ab.

Warum die Ehefrau anspruchsberechtigt ist

Das Gericht trennte zwei Dinge. Das Recht auf Gesundheitsinformation und informierte Einwilligung steht als Grundrecht ausschließlich dem Patienten zu. Die Folgen einer Verletzung dieses Rechts können jedoch andere Menschen erreichen. Der Oberste Gerichtshof stellte fest, dass die Ehefrau diese Folgen erlitten hatte. Er beschrieb ihren Schaden als ihren eigenen, autonomen und individuellen, bestehend aus dem Verlust ihrer Fähigkeit, über ihre Fortpflanzung zu entscheiden und ihre Familie zu planen. Die Richter befanden, dass die fehlende Aufklärung beide Partner daran hinderte, in vollem Bewusstsein über die Familienplanung und über andere Verhütungsmethoden zu entscheiden.

Dem Mann zugesprochene Entschädigung nach GerichtsinstanzEuro
Erste Zuerkennung (frühere Gerichte)
6000 Euro
Spätere Zuerkennung (frühere Gerichte)
12000 Euro
Zuerkennung durch den Obersten Gerichtshof
35000 Euro

Daten aus dem Artikeltext

Die Beträge

Der Oberste Gerichtshof hob die Entschädigung für den Mann deutlich über die von den Vorinstanzen festgesetzten 12.000 Euro an und dehnte denselben Betrag auf die Ehefrau aus. Das Urteil erging durch die Fünfte Kammer der Verwaltungsgerichtsbarkeit (Contencioso-Administrativo). Die Artikel geben nicht an, ob die Zahlung von der Madrider Gesundheitsbehörde oder von einer anderen Stelle geleistet wird, noch ob weitere Ansprüche anhängig sind.

Fragen zu diesem Text

Quellen und Kontext

Orte
Madrid

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