Kurz gefasst
Die Audiencia Nacional stellte das Verfahren gegen zwölf CDR-Mitglieder am Freitag, 23. Oktober 2026, wegen Erlöschens der strafrechtlichen Verantwortlichkeit ein.
Der EuGH bestätigte das Amnestiegesetz im Juli 2026, etwa drei Monate vor der Anordnung, nach der Vorabentscheidungsfrage der Audiencia Nacional von 2024.
Den Zwölf wurden Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung und Besitz von Sprengstoff vorgeworfen; sie waren bei der Operation Judas festgenommen worden, bevor sie vor Gericht gestellt wurden.
- Juli 2026EuGH bestätigt das Amnestiegesetz
- Ende September 2026Gericht fordert die Parteien auf, sich zur Reichweite des Urteils zu äußern
- 23.10.Gericht stellt das Verfahren unter dem Amnestiegesetz ein
Ein Verfahren, das unter dem Amnestiegesetz geschlossen wird
Die Audiencia Nacional, Spaniens nationales Strafgericht, hat das Verfahren gegen zwölf Mitglieder der Komitees zur Verteidigung der Republik (CDR) eingestellt, die wegen Terrorismus verfolgt worden waren. Die am Freitag, 23. Oktober 2026, bekannt gewordene Anordnung erklärt das Verfahren wegen Erlöschens der strafrechtlichen Verantwortlichkeit vollständig für beendet. Die Zwölf waren noch nicht vor Gericht gestellt worden, als das Gericht das Amnestiegesetz auf sie anwandte.
Der Gruppe wurde die Zugehörigkeit zu einem taktischen Reaktionsteam (ERT) vorgeworfen, das als eine Zelle beschrieben wurde, die um einen radikalisierten Kern von Personen aus verschiedenen CDRs herum aufgebaut war. Den Angeklagten wurden zudem Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung, Besitz von Sprengstoff und ein weiteres Delikt der Sachbeschädigung zur Last gelegt. Sie waren bei der Polizeioperation festgenommen worden, die als Operation Judas bekannt ist. Der mutmaßliche Plan bestand darin, als Reaktion auf das Urteil von 2019 im Fall procés gewaltsame Aktionen gegen Gebäude in Katalonien durchzuführen.
Warum das Gericht auf Luxemburg wartete
Das Verfahren war seit September 2024 ausgesetzt. Als das Amnestiegesetz im Juni 2024 verabschiedet wurde, richtete die Audiencia Nacional eine Vorabentscheidungsfrage an den Europäischen Gerichtshof (EuGH), ob eine Amnestie für Terrorismusangeklagte mit EU-Recht vereinbar sei. Das Gericht hatte dies offen bezweifelt und argumentiert, eine Amnestie könne EU-Regeln schwer verletzen.
Im Juli bestätigte der EuGH das Amnestiegesetz. Er stellte fest, dass das Gesetz europäische Interessen nicht berührt und nicht im Widerspruch zur EU-Terrorismusrichtlinie steht und dass es darauf abzielt, institutionelle und politische Spannungen zu entschärfen, statt auf eine Selbstamnestie hinauszulaufen. Die Terrorismus-Ausnahme erfasse Straftaten, die schwere Menschenrechtsverletzungen oder körperliche Schäden verursacht hätten, und im CDR-Fall liege beides nicht vor, da die Gruppe nie eine Aktion ausgeführt habe. Das Urteil erging etwa drei Monate vor der Anordnung.
Ende September forderte das Gericht die Parteien auf, sich zur Reichweite des Urteils zu äußern, und gab ihnen zehn Tage Zeit für eine Antwort. Die Staatsanwaltschaft hatte argumentiert, die Angeklagten sollten bereits von der Amnestie profitieren, und sowohl Staatsanwaltschaft als auch Verteidigung beantragten anschließend die Einstellung aus Amnestiegründen.
Reaktion aus der katalanischen Politik
Carles Puigdemont, der ehemalige katalanische Regierungschef und Vorsitzende von Junts, begrüßte die Anordnung auf X. Er schrieb:
„Eine großartige Nachricht, die sehr spät und nach ungerechtem Leid kommt.“
Er bezeichnete das Verfahren zudem als bösartig und verwies auf den Namen der Operation, Operation Judas. Er warf dem Verfahren ein mediales Lynchen und eine flagrante Verletzung von Grundrechten vor. Die Entscheidung wurde zuerst von der Organisation Alerta Solidaria auf X bekannt gegeben, bevor die Anordnung bestätigt wurde. Das Verfahren ist eines der sensibelsten für die Anhänger der katalanischen Unabhängigkeit.
Schlüsseldaten im Verfahren
Die Quellen nennen eine Handvoll Daten vom Urteil 2019 bis zur Anordnung am Freitag. Mehrere Etappen tragen nur einen Monat statt eines Tages.