Gesundheit & Bildung · Madrid
Spanien genehmigt Dekret zur Begrenzung von frittierten und vorgekochten Lebensmitteln in Krankenhäusern und Schulen
Das Kabinett hat am Dienstag, 3. November, das Königliche Dekret gebilligt, das Portionsobergrenzen für frittierte und vorgekochte Gerichte sowie strengere Regeln für Verkaufsautomaten in Krankenhäusern, Pflegeheimen und Kindertagesstätten festlegt.
KI-Text auf Grundlage von Berichten von LaVanguardia, europa press und LaSexta. Veröffentlicht . So entsteht er
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Kurz gefasst
Der Ministerrat hat das Königliche Dekret am Dienstag, 3. November, unter Federführung des Ministeriums für Soziale Rechte, Verbraucherangelegenheiten und die Agenda 2030 gebilligt; es gilt für Krankenhäuser, Pflegeheime und Kindertagesstätten für Kinder von 0 bis 3 Jahren.
Vorgekochte Gerichte sind in Pflegeheimen und Krankenhäusern auf drei Portionen im Monat begrenzt, frittierte Speisen auf zwei Portionen pro Woche. Minderjährige in Krankenhäusern dürfen nur eine vorgekochte Portion im Monat erhalten.
Mindestens 90 % des Obstes und 30 % des Gemüses müssen frisch sein, und mindestens 25 % der Lebensmittel müssen aus ökologischem Anbau stammen.
Mindestens 70 % der Lebensmittel und Getränke in Automaten müssen gesund sein und in den sichtbarsten Reihen stehen; Kaffeeautomaten sind standardmäßig auf 0 Gramm zugesetzten Zucker eingestellt, freiwillig sind bis zu 5 Gramm erlaubt.
Was das Dekret umfasst
Der Ministerrat hat das Königliche Dekret am Dienstag, 3. November, gebilligt. Vorangetrieben wurde der Text vom Ministerium für Soziale Rechte, Verbraucherangelegenheiten und die Agenda 2030, in Zusammenarbeit mit den Ministerien für Landwirtschaft, Gesundheit, Bildung sowie Jugend und Kindheit. Es gilt für Krankenhäuser, Pflegeheime und Kindertagesstätten für Kinder von 0 bis 3 Jahren, ob öffentlich oder privat, ebenso für öffentliche Bibliotheken, Universitäten und Museen. Die Regeln beschränken vorgekochte Gerichte, Frittiertes sowie Produkte mit hohem Gehalt an gesättigten Fettsäuren, zugesetztem Zucker oder zugesetztem Salz. Das Dekret baut auf dem 2025 gebilligten Königlichen Dekret über gesunde und nachhaltige Schulkantinen auf, das ebenfalls vom Verbraucherministerium vorangetrieben wurde. Laut dem Ministerium ist das Ziel, die Verpflegung in diesen Einrichtungen nach dem Vorbild des früheren Modells zu verbessern.
Portionsgrenzen für vorgekochte und frittierte Speisen
Vorgekochte Gerichte dürfen in Wohnheimen für ältere oder pflegebedürftige Menschen und in Krankenhäusern höchstens dreimal im Monat serviert werden. In Krankenhäusern dürfen Minderjährige nur eine vorgekochte Portion pro Monat erhalten, dieselbe Häufigkeit, die für Kindertagesstätten gilt. Frittierte Speisen sind auf zwei Portionen pro Woche begrenzt. In Krankenhäusern und Kindertagesstätten müssen Speisepläne für Kinder und Jugendliche Lebensmittel mit hohem Gehalt an gesättigten Fettsäuren, zugesetztem Zucker oder zugesetztem Salz auslassen. Die strengeren Kriterien für Kindermenüs sollen Kindern besonderen Schutz in Ernährungsfragen geben, wodurch die Regelungen für Minderjährige in Krankenhäusern und Kitas der am stärksten eingeschränkte Teil des Dekrets sind.
Frische Produkte, Bio-Lebensmittel und Aufsicht
Das Dekret legt strengere Qualitäts- und Nachhaltigkeitskriterien für Obst und Gemüse fest, das in diesen Einrichtungen serviert wird. Mindestens 90 % des Obstes und mindestens 30 % des Gemüses müssen frisch sein. Der Text räumt Hülsenfrüchten, Fisch und Vollkornprodukten einen größeren Platz auf den Speiseplänen ein, und mindestens 25 % der Lebensmittel müssen aus ökologischem Anbau stammen. Die Mahlzeiten müssen von Fachkräften für Ernährung und Diätetik beaufsichtigt und an jede Altersgruppe sowie an die besonderen Bedürfnisse der Nutzer angepasst werden. Pflegeheime und Krankenhäuser werden zudem ein Ernährungsscreening durchführen, um Mangelernährung zu erkennen.
- Frisches Obst, Mindestanteil
- 90 %
- Frisches Gemüse, Mindestanteil
- 30 %
- Bio-Lebensmittel, Mindestanteil
- 25 %
- Gesunde Automatenprodukte, vorgeschriebener Anteil
- 70 %
Daten aus dem Artikeltext
Verkaufsautomaten
Das Dekret regelt auch die Produkte, die in den Verkaufsautomaten der erfassten Einrichtungen verkauft werden. Mindestens 70 % der angebotenen Lebensmittel und Getränke müssen gesund sein und in den sichtbarsten Reihen platziert werden. Zuckerhaltige Getränke und Energy-Drinks werden in diesen Automaten eingeschränkt. Bei Heißgetränkeautomaten muss die Standardeinstellung 0 Gramm zugesetzten Zucker betragen, wobei freiwillig bis zu 5 Gramm erlaubt sind. Die Automatenregeln stehen neben den Verpflegungsregeln, sodass dieselben Krankenhäuser und Einrichtungen beiden Beschränkungen unterliegen.
Fragen zu diesem Text
Quellen und Kontext
- LaVanguardiaVerbot von mehr als zwei frittierten Speisen pro Woche: Die neue Lebensmittelverordnung in KrankenhäusernProhibido pasar de dos fritos a la semana: La nueva norma de comida en hospitales · Original auf Spanisch
- europa pressDie Regierung genehmigt die Begrenzung von hochverarbeiteten Lebensmitteln in Krankenhäusern...El Gobierno aprueba la limitación de ultraprocesados en hospitales,... · Original auf Spanisch
- LaSextaDer Ministerrat verabschiedet an diesem Dienstag das Verbraucherdekret zur Begrenzung von Fertiggerichten in Krankenhäusern, Pflegeheimen und KindergärtenEl Consejo de Ministros aprueba este martes el decreto de Consumo para limitar los precocinados en hospitales, residencias de mayores y escuelas infantiles · Original auf Spanisch
- Pablo Bustinduy
- Minister für Soziale Rechte, Verbraucherangelegenheiten und die Agenda 2030, dessen Ressort das Dekret vorangetrieben hat
- Orte
- Madrid
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