Wahlen · Madrid

Spaniens Wahlbehörde eröffnet Sanktionsverfahren gegen Sánchez wegen Guernica-Video

Die Junta Electoral Central forderte Sánchez auf, ein im leeren Museo Reina Sofía gedrehtes Video zu entfernen, und gab einer Beschwerde der PP über die Rentenäußerungen von Ministerin Elma Saiz teilweise statt.

KI-Text auf Grundlage von Berichten von EL PAÍS, ABC TU DIARIO EN ESPAÑOL, eldiario.es und weiteren Medien. Veröffentlicht . So entsteht er

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Kurz gefasst

Madrid · Spanien
Wie es dazu kam
  1. 6.10.Pressekonferenz in Moncloa nach einer Sitzung des Ministerrats, gefolgt vom ersten JEC-Verfahren des Vorwahlkampfs
  2. 20.10.Elma Saiz' Rentenäußerungen auf der Pressekonferenz nach dem Ministerrat
  3. 29.10.Die JEC eröffnet ein Sanktionsverfahren wegen des Guernica-Videos und gibt der PP-Beschwerde zu Saiz teilweise statt

Die Entscheidung der Behörde

Die Junta Electoral Central (JEC) hat ein Sanktionsverfahren gegen Ministerpräsident Pedro Sánchez eröffnet, der zugleich PSOE-Kandidat für die Wiederwahl ist, wegen eines im Museo Reina Sofía in Madrid aufgenommenen Videos. Der Clip zeigt Sánchez im leeren Museum mit Picassos Guernica hinter sich, wie er argumentiert, Spanien habe in jedem der jüngsten Kriege seine Prinzipien verteidigt – „ohne doppelte Maßstäbe“. Die Behörde erklärte, die Aufnahme und ihre Verbreitung könnten gegen Artikel 50.2 des Wahlgesetzes (LOREG) verstoßen haben, ebenso gegen die Beschränkung, öffentliche Ressourcen außerhalb des Wahlkampfzeitraums kostenlos zu nutzen, wie sie in Artikel 53 festgelegt ist. Europa Press datiert die Veröffentlichung des Videos auf Samstag, 24. Oktober, während eldiario.es angibt, es sei am Montag, 26. Oktober veröffentlicht worden. Die JEC entschied dies in ihrer Sitzung am Donnerstag, 29. Oktober.

Was das Video sagt und was die Behörde verlangte

In dem Clip sagte Sánchez, das Gemälde zeige, was geschehe, wenn Barbarei die Vernunft verdränge, und er behauptete, Spanien habe seine Prinzipien trotz – wie er es nannte – enormen Drucks verteidigt. Die JEC forderte ihn auf, das Video von allen Social-Media-Profilen zu entfernen, auf denen es geteilt wurde. Zudem verpflichtete sie ihn, während des Wahlzeitraums von jeglichen Handlungen abzusehen, die die mit seinem Amt verbundenen öffentlichen Ressourcen nutzen würden. Die Behörde erinnerte sowohl die Präsidentschaft der Regierung als auch das Museum an ihre Pflicht zur institutionellen Neutralität und an das Verbot, öffentliche Einrichtungen für Wahlkampfinhalte zu nutzen.

Reaktion der Opposition

Miguel Tellado, Generalsekretär und Wahlkampfleiter der PP, kritisierte das Video in einem Beitrag auf X, ohne auf dessen Botschaft einzugehen. Er sagte, Sánchez habe das Museum öffnen wollen, um „sein Ego aufzublähen“, und warf ihm vor, Guernica für einen Werbespot im Vorwahlkampf zu vereinnahmen. Die PP wandte sich daraufhin mit ihrer Beschwerde an die JEC, die in ihrer Donnerstagssitzung beschloss, das Verfahren zu eröffnen.

„Da gehört schon einiges an Dreistigkeit dazu. Wieder einmal missbraucht Sánchez Ressourcen, die allen gehören, und eignet sich Guernica an, um im Vorwahlkampf einen Werbespot zu drehen.“

Miguel Tellado, Generalsekretär und Wahlkampfleiter

Ein sechstes Verfahren und die Äußerungen der Ministerin

Sánchez sieht sich nun sechs Sanktionsverfahren der JEC gegenüber, und dies ist das zweite, das im Vorwahlkampf eröffnet wurde. Das erste folgte auf eine Pressekonferenz, die er am 6. Oktober nach einer Sitzung des Ministerrats im Palast von Moncloa gab. In einer separaten Entscheidung gab die Behörde einer Beschwerde der PP über Äußerungen von Elma Saiz, Ministerin für soziale Inklusion und Migration sowie Regierungssprecherin, teilweise statt. Ihre Kommentare auf der Pressekonferenz nach dem Ministerrat vom 20. Oktober 2026 betrafen die Rentenpolitik. Die JEC erklärte, ihre Aussagen gingen über eine sachliche Darstellung von Fakten oder eine Politik von allgemeinem Interesse hinaus und schienen die Rentenpolitik unter der PP-Regierung der des aktuellen Kabinetts gegenüberzustellen. Sie befand, dass diese Äußerungen ebenfalls gegen Artikel 50.2 und die Neutralitätspflicht verstoßen könnten.

Wahlkontext

El Periódico bezeichnet das Verfahren als das zweite in diesem Vorwahlkampf vor der Wahl am 29. November. Die Artikel nennen keine Strafe, sodass der formale Schritt der Behörde die Eröffnung des Verfahrens und die Aufforderung ist, das Video zu entfernen.

Fragen zu diesem Text

Quellen und Kontext

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