Regierung · Warschau

Senat stellt 22 % Körperschaftsteuer für große Unternehmen wieder her und senkt Pauschalsteuer-Grenze auf 250.000 Euro

Am Dienstag, dem 27. Oktober, hat der Senat Änderungen gebilligt, die die Anhebung der Körperschaftsteuer auf 22 % für Unternehmen mit einem Umsatz über 50 Millionen Euro wiederherstellen. Die Änderungen streichen zudem die jährliche Indexierung der Einkommensteuerschwellen und schicken den Gesetzentwurf zurück an den Sejm.

KI-Text auf Grundlage von Berichten von pb.pl, forsal.pl, www.gazetaprawna.pl und weiteren Medien. Veröffentlicht . So entsteht er

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Kurz gefasst

Warschau · Polen

Was der Senat gebilligt hat

Der Senat hat am Dienstag, dem 27. Oktober 2026, über einen Gesetzentwurf zur Änderung des Einkommensteuergesetzes (PIT) und des Gesetzes über die Pauschalsteuer auf bestimmte Einkünfte (ryczałt) abgestimmt. 62 Senatorinnen und Senatoren stimmten dafür, niemand dagegen, 23 enthielten sich. Die Kammer nahm Änderungen an, die zwei zuvor vom Sejm beschlossene Änderungen rückgängig machen. Der Sejm wird die Änderungen des Senats nun prüfen.

Körperschaftsteuer und Einkommensteuerschwellen

Die Änderungen stellen die von der Regierung vorgeschlagene Anhebung der Körperschaftsteuer (CIT) von 19 % auf 22 % für Unternehmen mit einem Umsatz über 50 Millionen Euro wieder her – eine Bestimmung, die der Sejm gestrichen hatte. Sie streichen außerdem die jährliche Indexierung der Einkommensteuerschwellen, die der Sejm eingefügt hatte. Nach dem Gesetzentwurf steigt die erste Einkommensteuerschwelle von 120.000 zł auf 130.000 zł, Einkommen darunter bleiben mit 12 % besteuert. Ein neuer Satz von 24 % gilt für Einkommen über 130.000 zł bis 150.000 zł, Einkommen über 150.000 zł werden mit 32 % besteuert.

Einkommensteuersätze nach dem Gesetzentwurf nach Einkommensstufe%
Unter 130.000 zł
12 %
130.000 bis 150.000 zł
24 %
Über 150.000 zł
32 %

Daten aus dem Artikeltext

Pauschalsteuer und Solidaritätsabgabe

Der Gesetzentwurf senkt die Umsatzgrenze für die Pauschalsteuer von 2 Millionen Euro auf 250.000 Euro, was zum NBP-Kurs vom 1. Oktober 2026 1.094.250 zł jährlich entspricht. Unternehmen über der neuen Schwelle verlören das Recht, die Pauschalsteuer zu nutzen, und die Berechtigung für 2027 hängt von den 2026 erzielten Umsätzen ab. Die Solidaritätsabgabe auf Einkommen über 1 Million zł jährlich steigt von 4 % auf 5 %. Einkünfte aus der IP Box über 1 Million zł könnten ebenfalls unter die Abgabe fallen, was 20.000 zł zusätzliche Steuer bedeutet. Gut verdienende Pauschalsteuerzahler, Familienstiftungen und der Abgabe unterliegende Millionäre dürften ebenfalls mehr zahlen.

Was ein Pauschalsteuerbetrieb zahlen könnte

Joanna Łuksza, Leiterin des Teams für Buchhaltungsexperten bei IFIRMA.PL, hat eine Simulation bei einem Jahresumsatz von 1.094.250 zł – der Höhe der neuen Grenze – ohne Betriebskosten gerechnet. Beim Pauschalsatz von 8,5 % beträgt die Steuer 93.011,25 zł, und mit dem jährlichen Krankenversicherungsbeitrag von 17.940,48 zł nach den Sätzen von 2026 erreicht die Gesamtbelastung 110.951,73 zł. Der Wechsel zur linearen Steuer würde die Belastung auf 261.525,75 zł erhöhen, also um 150.574,02 zł, während der Wechsel zur progressiven Skala 417.442,50 zł ergäbe, also 306.490,77 zł mehr. Die Expertin schränkte ein, dass die Zahlen nur illustrativ seien.

„Die Berechnungen sind illustrativ. Sie berücksichtigen keine Betriebskosten, Sozialbeiträge, Entlastungen oder Abzüge des Krankenversicherungsbeitrags.“

Joanna Łuksza

Die Simulation lässt zudem die Solidaritätsabgabe außer Acht, die die Belastung erhöhen könnte, sobald die Pauschalsteuer entfällt. Betriebe, die den niedrigsten Pauschalsatz zahlen, verlieren am meisten, weil bei ihnen die Lücke zwischen diesem Satz und der progressiven Skala am größten ist.

IFIRMA.PL-Simulation: jährliche Belastung bei 1.094.250 zł Umsatzzł
Pauschalsatz 8,5 % mit Krankenversicherungsbeitrag
110951.73 zł
Lineare Steuer
261525.75 zł
Progressive Skala
417442.5 zł

Daten aus dem Artikeltext

Wie es weitergeht

Grzegorz Bierecki, Senator der PiS, reichte während der Debatte Änderungsanträge für den Senatsklub seiner Partei ein und erklärte, sie sollten die Steuerlast verringern, die das Gesetz polnischen Unternehmern auferlege. Der Gesetzentwurf geht nun zurück an den Sejm, der über die Änderungen des Senats entscheiden muss. Die neuen Regeln sollen ab dem 1. Januar 2027 gelten. Wer 2027 die Pauschalsteuer nutzen will, sollte seine Umsätze aus 2026 prüfen, denn dieses Jahr entscheidet über die Berechtigung.

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Quellen und Kontext

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