
Sejm verabschiedet Gesetz, das Gerichten die Sperrung illegaler Online-Inhalte erlaubt
Das Unterhaus billigte die Novelle mit 242 zu 61 Stimmen bei 136 Enthaltungen, nachdem Präsident Karol Nawrocki im Januar eine frühere Fassung mit seinem Veto blockiert hatte. Der Gesetzentwurf geht nun an den Senat.
Abstimmung im Unterhaus
Der Sejm verabschiedete am Donnerstag, dem 8. Oktober 2026, eine Novelle zum Gesetz über die Erbringung von Diensten auf elektronischem Weg. Der Entwurf erhielt 242 Ja-Stimmen, 61 Nein-Stimmen und 136 Enthaltungen. Abgeordnete aller Parteien der Regierungskoalition stimmten dafür, Recht und Gerechtigkeit (PiS) enthielt sich, Rozwój Plus und die Konfederacja stimmten dagegen. Das Ministerium für Digitalisierung hatte die Novelle ausgearbeitet, die ein Verfahren für die schnelle Anordnung von Zugangsbeschränkungen zu rechtswidrigen Inhalten im Netz schafft und dabei die Rechte der Internetnutzer wahrt. Der Gesetzentwurf geht nun an den Senat.
- Dafür
- 242 Stimmen
- Dagegen
- 61 Stimmen
- Enthaltungen
- 136 Stimmen
Warum die Novelle zurückkam
Präsident Karol Nawrocki hatte im Januar sein Veto gegen die erste Fassung der Novelle eingelegt; das Veto verhinderte, dass Polen das Gesetz über digitale Dienste (DSA) umsetzte. Das DSA gilt seit mehr als zwei Jahren in der gesamten Europäischen Union, und laut den Artikeln drohen Polen wegen der fehlenden Umsetzung hohe Geldstrafen des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH). Die neue Novelle hatte Anfang September ihre zweite Lesung, doch ein Termin für die Schlussabstimmung war nicht angesetzt. Am Donnerstagnachmittag erreichte sie den Abstimmungsblock, nachdem Ministerpräsident Donald Tusk Regeln gefordert hatte, die dem Staat eine sofortige Sperrung von Hassrede im Netz ermöglichen. Tusk äußerte sich bei einer Regierungssitzung, die als Reaktion auf jüngste Angriffe in Schulen einberufen worden war, und sagte, das bisherige Gesetz sei vom Präsidenten mit einem Veto blockiert worden.
- Präsident Karol Nawrocki legt sein Veto gegen die erste Fassung der Novelle ein
- Zweite Lesung im Sejm, ohne Termin für die Schlussabstimmung
- Nach Tusks Äußerungen kommt die Novelle in den Abstimmungsblock, der Sejm nimmt sie an
Was das Gesetz erlaubt
Gerichte und zuständige Behörden werden Anordnungen erlassen können, die den Zugang zu rechtswidrigen Inhalten beschränken, etwa zu Material mit Bezug zu Straftaten, Hassrede, Betrug oder Urheberrechtsverletzungen. Internetdienstanbieter, darunter Plattformen, müssen diese Entscheidungen umsetzen. Der Präsident der Behörde für elektronische Kommunikation (UKE) führt ein Register der Websites, die zur Verbreitung illegaler Inhalte genutzt werden. Nutzer, deren Inhalte gesperrt wurden, können deren Wiederherstellung verlangen, wenn sie die Sperrung für irrig halten, müssen aber zunächst das Meldesystem des Anbieters nutzen. Entscheidungen über Zugangsbeschränkungen können vor einem ordentlichen Gericht angefochten werden, das prüft, ob der beanstandete Inhalt tatsächlich gegen das Gesetz verstößt.
Sofortsperrung in dringenden Fällen
Eine von PiS und Polska 2050 vorgeschlagene und vom Sejm angenommene Änderung verleiht Entscheidungen zur Sperrung pornografischer Inhalte mit Minderjährigen oder Tieren sowie von Inhalten in drastischer Form sofortige Vollstreckbarkeit. In besonders dringenden Fällen können Staatsanwaltschaft, Polizei, Landesfinanzverwaltung (KAS) und Grenzschutz eine schnelle Sperrung beantragen. Laut den Artikeln betrifft dies Material mit Bezug zur sexuellen Ausbeutung von Kindern, zu Identitätsdiebstahl und Betrug. Während der Arbeiten an dem Entwurf lehnte der Sejm Änderungsanträge der Konfederacja und einen Vorschlag von PiS ab. Tusk sagte, die Maßnahme schütze Kinder, Schüler und Lehrkräfte vor Hassrede im Netz.


