Migration · Dallas, Atlanta und Zürich

23-jährige Schweizerin am Flughafen Dallas von US-Behörde ICE festgenommen – Abschiebung droht

Eine 23-jährige Schweizerin aus Zürich wurde am Freitag, 30. Oktober 2026, am Flughafen Dallas von ICE-Beamten festgenommen, als sie gerade ein Flugzeug zu einem Familienurlaub besteigen wollte. Sie wird mit Blick auf eine mögliche Abschiebung festgehalten, obwohl sie mit einem US-Bürger verheiratet ist und eine Green Card beantragt hat.

KI-Text auf Grundlage von Berichten von 20 Minuten, SWI swissinfo.ch, rts.ch und weiteren Medien. Veröffentlicht . So entsteht er

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Kurz gefasst

Dallas, Atlanta, Zürich · Vereinigte Staaten, Schweiz
Wie es dazu kam
  1. 30.10.Festnahme durch ICE-Beamte am Flughafen Dallas
  2. 1.11.Die Angehörigen erfahren zwei Tage nach der Festnahme von der Haft
  3. 5.11.Das EDA bestätigt den Fall gegenüber Keystone-ATS, während Schweizer Medien darüber berichten

Von der Au-pair-Kraft zum Green-Card-Antrag

Eine Frau aus Zürich kam 2023 als Au-pair in die Vereinigten Staaten und arbeitete für eine Familie in Dallas. Dort lernte sie den Amerikaner kennen, den sie später heiratete. Aus Visa-Gründen kehrte sie zeitweise in die Schweiz zurück und reiste Mitte 2025 wieder in die USA ein, wo das Paar heiratete und für sie eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung, eine Green Card, beantragte. Während das Verfahren lief, zogen sie in eine Wohnung in Dallas. Ihre Aufenthaltsgenehmigung ließ auf sich warten, und sie verließ das Land nicht, weil sie fürchtete, bei der Wiedereinreise abgewiesen zu werden.

Festnahme am Flughafen Dallas

Am Freitag, 30. Oktober 2026, nahmen drei ICE-Beamte in Zivil die Frau an einem Abfluggate des Flughafens Dallas in Texas fest. Sie und ihr Mann wollten ein Flugzeug in einen anderen Bundesstaat besteigen, wo ihre Familie aus der Schweiz zu einem Urlaub am Meer dazustoßen sollte. Ihr Mann argumentierte, das Paar sei verheiratet und alle Unterlagen für ihren Aufenthaltsantrag seien eingereicht worden, doch die Beamten änderten ihre Entscheidung nicht. Die Frau wurde abgeführt, ohne ihre Sachen mitnehmen zu können; ihre Handtasche blieb bei ihrem Mann. Ihre Angehörigen waren noch am Flughafen Zürich, als sie von der Festnahme erfuhren, und sie traten die Reise dennoch an, um zu helfen.

Haft und Haftbedingungen

Laut Watson hörten ihre Angehörigen erst zwei Tage später von ihr. Zunächst sei sie in einem Abschiebezentrum in Dallas festgehalten worden, dann in ein Gefängnis in Oklahoma verlegt worden, wo sie nach Angaben der Verwandten in Orange gekleidet war, Ketten an Händen und Füßen trug und keine Privatsphäre hatte. Ihr zuletzt bekannter Aufenthaltsort ist eine Einrichtung, in der sie für ein Ausweisungsverfahren festgehalten wird. Watson berichtet, sie werde inzwischen wieder in der Nähe von Dallas vermutet, wo sie zusammen mit 70 weiteren Frauen untergebracht sei. Stanley Radtke, ein von Watson befragter Einwanderungsanwalt, sagte, die Bedingungen in solchen Zentren seien bewusst hart, mit schlechtem Essen und ohne Heizung, damit viele Häftlinge Papiere unterschreiben, in denen sie ihrer Ausreise zustimmen.

Reaktion der Schweizer Regierung und rechtliche Möglichkeiten

Das EDA bestätigte den Fall gegenüber der Nachrichtenagentur Keystone-ATS und erklärte, sein Generalkonsulat in Atlanta stehe mit den US-Behörden und der Familie der Frau in Kontakt. Nach Angaben der Familie lief ihre Aufenthaltsgenehmigung im November ab. Das Departement kann ihre Freilassung nicht erwirken und nicht in Gerichtsverfahren eingreifen; weitere Angaben machte es aus Datenschutzgründen nicht. Es erklärte:

„Die Schweiz respektiert die Souveränität und die Rechtsordnung des betroffenen Landes.“

Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten

Die Rolle des Departements beschränkt sich darauf, sicherzustellen, dass ihr Recht auf Verteidigung und menschenwürdige Haftbedingungen gewahrt bleiben. Die Angehörigen haben Anwälte in den USA kontaktiert, doch nach ihren Angaben sind rechtliche Schritte teuer und könnten ihre Haft um mehrere Monate verlängern.

Risiko eines Wiedereinreiseverbots

Ein für die Recherche befragter US-Einwanderungsanwalt sagt, Festnahmen während eines laufenden Green-Card-Verfahrens seien erst seit Donald Trumps zweiter Amtszeit üblich geworden. Er beschrieb dies als politische Kalkulation mit dem Ziel, die Einwanderung in die USA auf null zu senken. Einige der konsultierten Anwälte gehen davon aus, dass die Frau das Land wahrscheinlich freiwillig verlassen muss – eine Entscheidung, die ein mehrere Jahre geltendes Wiedereinreiseverbot nach sich zöge. Ihre Familie bereitet sich auf ihre Abschiebung in die Schweiz vor, die sie bald erwartet.

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