Regierung · Bern
Schweizer Bundesrat hebt Mindestzins der beruflichen Vorsorge ab 2027 auf 2 % an
Die obligatorische berufliche Vorsorge bringt ab Januar 2027 mindestens 2,0 % Zins, statt bisher 1,25 %. Der Bundesrat setzte den Satz über den von seiner Expertenkommission empfohlenen 1,75 % an und verwies auf solide Kassenfinanzen und die Inflation seit 2022.
KI-Text auf Grundlage von Berichten von 20 Minuten, Le Temps, SWI swissinfo.ch und weiteren Medien. Veröffentlicht . So entsteht er
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Kurz gefasst
Der Bundesrat hob den Mindestzins am Mittwoch, 4. November, von 1,25 % auf 2,0 % an, gültig ab Januar 2027, und damit über die von der eidgenössischen BVG-Kommission empfohlenen 1,75 %.
Die geschätzten durchschnittlichen Renditen der Pensionskassen lagen 2025 bei 6,1 % und bis Ende August 2026 bei 5,4 %, bei einer Deckungsquote von 122,5 % für Einrichtungen ohne Staatsgarantie Ende August 2026.
Nach den zitierten Zahlen bringt ein Guthaben von 100.000 Franken im obligatorischen Teil der Altersvorsorge derzeit mindestens 1.250 Franken pro Jahr und könnte mit dem neuen Satz 2.000 Franken pro Jahr einbringen.
Eine Erhöhung über die Expertenempfehlung hinaus
Der Bundesrat hat am Mittwoch, 4. November, beschlossen, den Mindestzins auf das obligatorische Altersguthaben von 1,25 % auf 2,0 % anzuheben, gültig ab Januar 2027. Der Satz legt den Mindestzins fest, der auf den obligatorischen Teil des Vorsorgeguthabens gutgeschrieben werden muss, und wird von der Regierung festgelegt. Derzeit bringt ein Guthaben von 100.000 Franken in diesem Teil mindestens 1.250 Franken pro Jahr, ein Betrag, der auf 2.000 Franken steigen könnte. Der Entscheid geht über die 1,75 % hinaus, die die eidgenössische BVG-Kommission empfohlen hatte, während die Sozialpartner alles zwischen 1,25 % und 3 % vorgeschlagen hatten.
- Satz seit 2024
- 1.25 %
- Empfehlung der eidgenössischen BVG-Kommission
- 1.75 %
- Entscheid des Bundesrats ab Januar 2027
- 2 %
Daten aus dem Artikeltext
Starke Kassenperformance
Die Regierung stützte die Erhöhung auf die Gewinne an den Finanzmärkten und auf die solide Lage der Vorsorgeeinrichtungen. Der Swiss Performance Index stieg 2025 um 17,8 % und bis Ende September 2026 um weitere 7,6 %, auch Immobilien legten zu. Schätzungen des Bundesamts für Sozialversicherungen beziffern die durchschnittliche Rendite der Pensionskassen auf 6,1 % im Jahr 2025 und 5,4 % bis Ende August 2026. Einrichtungen ohne Staatsgarantie wiesen Ende August 2026 eine durchschnittliche Deckungsquote von 122,5 % aus, halten also Reserven über dem, was sie zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen benötigen.
- Durchschnitt 2025
- 6.1 %
- 2026 bis Ende August
- 5.4 %
Daten aus dem Artikeltext
Was die Erhöhung bewirken soll
Der Mindestzins orientiert sich an der Rendite von Bundesobligationen, Aktien, Obligationen und Immobilien, und die Regierung bezeichnet das Bild sowohl 2025 als auch 2026 als positiv. Die Renditen der Bundesobligationen stiegen 2026, wie Blick berichtet. Die Erhöhung soll die seit 2022 vergleichsweise hohe Inflation ausgleichen, welche die Kaufkraft der Altersguthaben ausgehöhlt hat. Blick berichtet, der Vorschlag stamme von Innenministerin Elisabeth Baume-Schneider, einer Sozialdemokratin, und die Regierung sei ihm gefolgt.
Ausmaß der Änderung für die Versicherten
Blick bezeichnet den Anstieg als die größte einmalige Erhöhung seit Inkrafttreten des BVG 1985. Zuletzt lag der Mindestzins 2011 bei 2,0 % und seit 2024 bei 1,25 %, wie Keystone-SDA und Blick berichten. Die Versicherten erhalten den höheren Zins auf den obligatorischen Teil ihres Guthabens ab Januar 2027. Pensionskassen können bei entsprechender Finanzlage freiwillig mehr als den Mindestzins zahlen, sodass die 2,0 % als Untergrenze für den obligatorischen Teil und nicht als Obergrenze wirken.
Fragen zu diesem Text
Quellen und Kontext
- 20 MinutenDer Bundesrat erhöht den LPP-Satz ab 2027 auf 2%, um eine bessere Vergütung zu gewährleistenLe Conseil fédéral augmente le taux LPP à 2% dès 2027 pour mieux rémunérer · Original auf Französisch
- Le TempsBerufliche Vorsorge: Der Mindestsatz springt auf 2%, über die Empfehlungen der LPP-Kommission hinausPrévoyance professionnelle: le taux minimal bondit à 2%, au-delà des recommandations de la commission LPP · Original auf Französisch
- SWI swissinfo.chBundesrat erhöht den Mindestzins für Vorsorgeguthaben
- Blick.chBundesrat erhöht Mindestzinssatz für Pensionskassen
- Elisabeth Baume-Schneider
- Schweizer Innenministerin und Sozialdemokratin, deren Vorschlag der Bundesrat laut Blick gefolgt ist
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