Regierung · Zürich und Luzern
Bundesgericht verhandelt Revisionsgesuch wegen Beziehung zweier Richter
Das Bundesgericht führt am Donnerstag, 5. November, eine öffentliche Verhandlung durch, um zu entscheiden, ob die Richter Yves Donzallaz und Beatrice van de Graaf in einer dauernden Lebensgemeinschaft standen, die Bundesrichtern nicht erlaubt ist. Der Entscheid könnte auch andere hängige Revisionsgesuche beeinflussen.
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Kurz gefasst
Das Bundesgericht führt am Donnerstag, 5. November, eine öffentliche Verhandlung darüber durch, ob die Beziehung zwischen Yves Donzallaz und Beatrice van de Graaf eine dauernde Lebensgemeinschaft war, die Bundesrichter nicht führen dürfen.
Der Anwalt von Beatrice van de Graaf verlangt, dass die zweite zivilrechtliche Abteilung in den Ausstand tritt und kantonale Richter über das Gesuch befinden, da vier am Donnerstag urteilende Richter befangen seien.
Die Gesamterneuerungswahl des Bundesgerichts steht in der Wintersession an, und die von Leo Müller präsidierte Gerichtskommission muss entscheiden, wen sie dem Parlament empfiehlt.
Leo Müller sagte, ein Disziplinargremium könnte mildere Maßnahmen wie einen Verweis oder eine Versetzung verhängen, sofern keine Politiker darin sitzen und die Urteile unberührt bleiben.
Eine Verhandlung über die Beziehung
Das Bundesgericht führt am Donnerstag, 5. November, eine öffentliche Verhandlung durch, um zu entscheiden, ob die Beziehung zwischen Yves Donzallaz (parteilos) und Beatrice van de Graaf (SVP) als «dauernde Lebensgemeinschaft» gilt – eine dauerhafte Wohngemeinschaft, die das Bundesgerichtsgesetz zwischen Mitgliedern des Gerichts nicht zulässt. Die inzwischen beendete Beziehung war von der Weltwoche aufgedeckt worden. Sie führte zu einem Revisionsgesuch, das das Gericht erstmals materiell prüft. Wie das Gericht entscheidet, könnte auch andere hängige Revisionsgesuche beeinflussen.
Van de Graafs Ausstandsbegehren
Der Anwalt von van de Graaf hat verlangt, dass die für das Revisionsgesuch zuständige zweite zivilrechtliche Abteilung in den Ausstand tritt und dass statt des Gerichts selbst ein Gremium aus kantonalen Richtern über das Gesuch befindet. Er argumentiert, die Frage sei bereits in einem Koordinationsverfahren unter Beteiligung des Gesamtgerichts geklärt worden, was das laufende Verfahren sinnlos mache. Zudem seien vier der am Donnerstag urteilenden Richter befangen, weil sie an diesem Koordinationsverfahren teilgenommen und außerdem beim Handelsgericht Zürich eine superprovisorische Verfügung erwirkt hätten. Diese Verfügung sollte verhindern, dass bestimmte Informationen vor der Verhandlung öffentlich werden.
Parlament und Gerichtsleitung
Die Gesamterneuerungswahl des Bundesgerichts ist für die Wintersession des Parlaments angesetzt, und die Gerichtskommission muss entscheiden, welche Richter sie zur Wahl empfiehlt. Watson berichtet, eine Mehrheit des Gerichts sei unzufrieden damit, wie Präsident François Chaix die Krise bewältigt habe, und wolle ihn ablösen. Der Luzerner Nationalrat Leo Müller, Präsident der Gerichtskommission, sagte gegenüber Watson, das Gericht schlage vor, Chaix nicht für weitere zwei Jahre als Präsident zu bestätigen. Müller fügte an, die Kommission müsse sich damit befassen und dann dem Parlament Anträge unterbreiten.
Rufe nach einer Disziplinaufsicht
Müller sagte gegenüber «Schweiz heute», er sei einer Disziplinaufsicht über Bundesrichter gegenüber offen, begegne der Idee aber mit einer gewissen Zurückhaltung. Ein solches Gremium könnte mildere Sanktionen verhängen als eine Nichtwiederwahl, etwa einen Verweis oder eine Versetzung. Er beharrte darauf, dass keine Politiker in einem Disziplinargremium sitzen dürften und dass es die Urteile nicht beeinflussen dürfe, da sonst die richterliche Unabhängigkeit gefährdet wäre.
„Es steht die Glaubwürdigkeit des Bundesgerichts auf dem Spiel.“
Müller warnte, das Gericht müsse seine internen Probleme selbst lösen. Andernfalls könne das Parlament Einfluss auf die Justiz gewinnen und die Gewaltenteilung ins Wanken geraten. Im Interview mit Watson sagte er zudem, Bundesrichter, die sich nicht an die Regeln hielten, müssten die Konsequenzen ziehen.
„Wenn sie sich nicht an die Regeln halten, müssen sie die Konsequenzen ziehen.“
Ob die Beziehung die für eine dauernde Lebensgemeinschaft erforderliche Intensität erreichte, war zum Zeitpunkt der Berichterstattung noch offen; ein Entscheid des Gerichts wurde für Donnerstag erwartet.
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Quellen und Kontext
- Leo Müller
- Mitte-Nationalrat aus Luzern und Präsident der Gerichtskommission
- Orte
- Lausanne
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