
Bundesrat schlägt Verlängerung des Schutzstatus S für Ukrainer über März 2027 hinaus vor, zieht Ausschluss wehrpflichtiger Männer in Betracht
Die Schweizer Regierung hat heute eine Konsultation zu einem Konzept eröffnet, das den vorübergehenden Schutzstatus für ukrainische Flüchtlinge über den März 2027 hinaus fortsetzen soll. Gleichzeitig wird der Ausschluss ukrainischer Männer im wehrfähigen Alter erwogen, was den Debatten in der EU entspricht.
Warum Status S fortgeführt werden könnte
Der Krieg in der Ukraine zeigt keine Anzeichen einer dauerhaften Waffenruhe, und die Erstaktivierung des Schutzstatus S liegt nun über vier Jahre zurück. Das Schweizer Asylgesetz schreibt vor, dass nach fünf Jahren, wenn der Bundesrat den Status nicht aufgehoben hat, die Kantone Aufenthaltsbewilligungen ausstellen müssen. Um eine abrupte administrative Belastung zu vermeiden und einen wirksamen Schutzkanal offen zu halten, legte die Regierung am Freitag das Konzept «Zukunft Status S» vor.
Justizminister Beat Jans informierte die Medien um 15:15 Uhr und betonte, dass der Status auch nach der Frist im März 2027 das ordentliche Asylsystem entlasten könnte.
Drei Szenarien für die Zukunft
Das Konzept zeichnet drei Wege auf. Der erste ist eine einfache Fortsetzung des Status S mit differenzierter Behandlung der Herkunftsregionen. Der zweite sieht eine vollständige Aufhebung vor, ausgelöst durch eine stabile Waffenruhe oder einen dauerhaften Frieden, mit einer Übergangsphase von sechs bis zwölf Monaten und einer Rückkehrhilfe von 500 Schweizer Franken pro Person; eine enge Zusammenarbeit mit der EU und der Ukraine würde die Reintegration unterstützen. Der dritte, von der Schweizerischen Volkspartei vorangetriebene Weg, ist ein Ausstieg aus dem Status S, selbst wenn der Konflikt andauert.
- Die nationale Asylkonferenz beauftragt SEM und Kantone, eine Regelung für die Zukunft des Status S vorzubereiten
- Bundesrat stellt Konzept «Zukunft Status S» vor und eröffnet Konsultation
- Konsultation endet; Bundesratsentscheidung noch diesen Sommer erwartet
- Entlastungspaket tritt in Kraft und beendet Bundesbeiträge für Status-S-Inhaber nach fünf Jahren
- Schutzstatus S soll revidiert werden; neue kantonale Sozialhilferegeln treten in Kraft
Der umstrittene Ausschluss wehrpflichtiger Männer
Ein politisch heikles Element ist der mögliche Ausschluss ukrainischer Männer im wehrfähigen Alter vom Schutzstatus S. Der Bundesrat erwägt diese Einschränkung, da die Europäische Union über ähnliche Maßnahmen diskutiert, um die Rekrutierungsschwierigkeiten der ukrainischen Armee zu verringern. Die Schweiz hat sich beim Status S bisher eng mit der EU abgestimmt und möchte diese Abstimmung beibehalten, um Sekundärmigration zu verhindern. Seit November 2025 unterscheidet eine erste Einschränkung bereits zwischen besetzten oder umkämpften Zonen und Gebieten, in denen eine Rückkehr als zumutbar gilt.
Kantonale Sozialhilfe und finanzielle Hebel
Ab März 2027 sollen die Kantone mehr Autonomie bei der Gewährung von Sozialhilfe an Inhaber des Status S erhalten. Die Änderung reagiert auf das Entlastungspaket 2027 von Finanzministerin Karin Keller-Sutter, das die Bundesbeiträge für Personen, die seit mehr als fünf Jahren den Status S genießen, beendet. Falls kein Referendum ergriffen wird, tritt das Paket am 1. Januar 2027 in Kraft.
Nächste Schritte und EU-Abstimmung
Die Konsultation mit Kantonen, Gemeindeverbänden, Sozialpartnern und weiteren Akteuren läuft bis Ende Sommer 2026. Der Bundesrat beabsichtigt, die endgültige Form der Revision vor dem Herbst zu entscheiden. Während des gesamten Prozesses wird die Schweiz ihre enge Koordination mit der EU fortsetzen, um die Bedingungen abzustimmen und irreguläre Weiterwanderung über den Kontinent hinweg zu unterbinden.


