
Mann stirbt nach Schüssen auf seine Ex-Partnerin mit einer Schwarzpulverwaffe in Siepraw
Ein 47-jähriger Mann erschoss seine 45-jährige Ex-Partnerin am Freitagabend vor ihrem Haus in der Boczna-Straße in Siepraw und nahm sich dann das Leben. Die Frau wurde mit stabilen Verletzungen ins Krankenhaus eingeliefert.
Schießerei am Freitagabend in Siepraw
Polizei in Kleinpolen erhielt gegen 18:00 Uhr am Freitag, dem 18. September 2026, einen Notruf von einer Bewohnerin des Dorfes Siepraw im Kreis Myślenice. Die 45-jährige Frau teilte den Einsatzkräften mit, dass ihr 47-jähriger Ex-Partner unerwartet auf ihrem Grundstück in der Boczna-Straße erschienen sei. Der Mann begann eine feindselige Auseinandersetzung vor dem Haus und sprach direkte Drohungen gegen ihre Sicherheit aus. Bevor Streifenpolizisten am Ort eintreffen konnten, eskalierte der Streit zu Schüssen, als der Verdächtige eine Waffe zog. Er feuerte mindestens eine Kugel direkt auf die Frau ab und traf sie im Kopfbereich. Unmittelbar nach der Schießerei entfernte sich der 47-jährige Mann ein kurzes Stück vom Hauptgebäude und schoss sich selbst mit der Schusswaffe.
Notfalleinsatz und Wiederbelebungsversuche
Umstehende eilten dem Tatverdächtigen zu Hilfe, der bei Beginn der ersten Rettungsmaßnahmen noch atmete. Beamte der Kreispolizeidirektion Myślenice trafen kurz darauf ein und übernahmen die Herz-Lungen-Wiederbelebung von den zivilen Zeugen. Die Notrufzentrale entsandte Bodenambulanzen, Berufsfeuerwehrleute und einen Rettungshubschrauber des Polnischen Medizinischen Luftrettungsdienstes. Feuerwehrleute der Freiwilligen Feuerwehr Siepraw sicherten eine nahegelegene Landezone, damit die medizinische Flugbesatzung sicher landen konnte. Medizinisches Personal arbeitete gemeinsam mit Polizeibeamten, um erweiterte lebensrettende Maßnahmen durchzuführen, doch der Angreifer konnte nicht wiederbelebt werden und starb am Ort.
- Bewohnerin meldet, dass ihr Ex-Partner an ihrem Haus erschien und direkte Drohungen aussprach
- Täter schießt der Frau in den Kopfbereich und schießt sich dann in der Nähe des Grundstücks selbst
- Umstehende und Polizei führen Wiederbelebungsmaßnahmen durch, während ein Rettungshubschrauber auf einer von der Feuerwehr gesicherten Fläche landet
- Angreifer wird am Tatort für tot erklärt, während das Opfer in stabilen Zustand ins Krankenhaus gebracht wird
Krankenhausaufenthalt des Opfers und Klassifizierung der Waffe
Die 45-jährige Opfer blieb während der notärztlichen Versorgung ihrer Kopfverletzungen vollständig bei Bewusstsein. Rettungssanitäter brachten sie in ein regionales Krankenhaus, wo die Ärzte ihren Zustand als stabil einschätzten und bestätigten, dass die Schussverletzungen nicht lebensbedrohlich waren. Forensische Ermittler und Ermittler vor Ort stellten fest, dass der Täter den Angriff höchstwahrscheinlich mit einer Schwarzpulverwaffe ausgeführt hatte. Nach polnischen Rechtsvorschriften können Vorderlader-Schwarzpulverwaffen, die vor 1885 hergestellt wurden, sowie deren moderne Nachbildungen ohne offizielle Waffenerlaubnis erworben und besessen werden.
Die 45-Jährige wurde ins Krankenhaus gebracht. Sie war bei Bewusstsein. Sie erlitt Verletzungen, die nicht lebensbedrohlich sind. Der Täter ist tot.
Staatsanwaltschaftliche Ermittlungen
Die Ermittler unter der Leitung der örtlichen Staatsanwaltschaft sperrten das Wohnhaus in der Boczna-Straße ab, um Beweise zu sichern, die Schusswaffe zu beschlagnahmen und Augenzeugen zu befragen. Die Polizei bestätigte, dass die Untersuchung den vollständigen Ablauf des Streits rekonstruieren und den genauen Weg klären wird, auf dem der Täter die Schwarzpulverwaffe erlangte. Die Ermittler prüfen auch, ob die Polizei zuvor an dem Wohnsitz eingeschritten war oder ob während der früheren Beziehung des Paares formelle Anzeigen wegen häuslicher Gewalt erstattet wurden. Obwohl erste lokale Berichte unterschiedliche Altersangaben von 45 und 47 Jahren für die beiden Personen machten, bestätigte die Polizei, dass der verstorbene Täter 47 Jahre alt und die verletzte Frau 45 Jahre alt war.
Die Frau berichtete, dass ihr Ex-Partner an ihrem Haus erschienen sei und sie bedroht habe.


