Oberster Gerichtshof weist Berufung der rumänischen Regierung zu Richter-Nachzahlungen zurück
Der Oberste Gerichtshof und Kassationshof Rumäniens hat die Berufung der Regierung zurückgewiesen und damit die Anordnung aufrechterhalten, den Richtern ihre Nachzahlungen innerhalb von zehn Tagen nach Rechtskraft des Urteils zu leisten.
Das Gerichtsurteil
Der Oberste Gerichtshof und Kassationshof Rumäniens (ÎCCJ) hat eine Entscheidung des Berufungsgerichts Bukarest in einem Verfahren gegen die Regierung wegen ausstehender Gehälter von Richtern bestätigt. Der Oberste Gerichtshof wies die von der Regierung und dem Finanzministerium eingelegte Berufung am Donnerstag, dem 15. Oktober 2026, zurück, sodass das Bukarester Urteil vom 5. Mai Bestand hat.
- Berufungsgericht Bukarest bestätigt die Anordnung, dass die Regierung den Richtern Nachzahlungen leisten muss
- Oberster Gerichtshof und Kassationshof weist die Berufung der Regierung zurück und lässt das Urteil in Kraft
Was das Gericht feststellte
Das Gericht stellte fest, dass die Exekutive rechtswidrig handelte, indem sie die Mittel nicht sicherstellte, die zur Erfüllung von Zahlungsverpflichtungen erforderlich waren, die durch vollstreckbare Titel festgelegt worden waren. Es wies zudem darauf hin, dass diese Verpflichtungen in Rechtsakten anerkannt worden seien, die die Regierung selbst erlassen habe, um die Zahlungen zeitlich zu strecken. Die Klage betrifft Nachzahlungen, die durch Gehaltserhöhungen entstanden sind, die in Gerichtsurteilen rückwirkend angeordnet wurden.
Streitbetrag
Die beiden Berichte stimmen bei der Summe nicht überein. Digi24 zufolge muss die Regierung etwa 1 Million Euro zahlen. Die Schlagzeile von ProTV nennt 1 Milliarde Euro, während der Artikeltext den Streitwert des Verfahrens mit etwa 5 Milliarden Lei angibt. Beide Medien beschreiben dieselbe Berufung, und keiner der Berichte legt die Zahl endgültig fest.
Fristen und Sanktionen
Die vom Obersten Gerichtshof bestätigte Bukarester Entscheidung verpflichtet die Exekutive, das Urteil innerhalb von zehn Tagen nach dessen Rechtskraft umzusetzen. Kommen die Regierung und das Finanzministerium dem nicht nach, droht ihnen ein Zwangsgeld von 1 % pro Tag auf den geschuldeten Betrag. Zudem droht ihnen eine Geldbuße von 20 % des Bruttomindestlohns der Wirtschaft für jeden Tag der Verzögerung. ProTV berichtet, dass die Entscheidung des Bukarester Gerichts auch eine Zahlung über eine Haushaltskorrektur ermöglicht.
