
Deutschland verabschiedet Recht auf Reparatur für Elektronik und Haushaltsgeräte
Der Bundestag hat ein Gesetz verabschiedet, das Verbrauchern ein gesetzliches Recht einräumt, Smartphones, Waschmaschinen und andere Geräte auch nach Ablauf der Garantie zu einem fairen Preis reparieren zu lassen.
Was das Gesetz ändert
Der Bundestag verabschiedete am Donnerstagabend ein Gesetz, das Verbrauchern ein gesetzliches Recht auf Reparatur bestimmter elektronischer Geräte und Haushaltsgeräte einräumt. Das Gesetz setzt eine EU-Richtlinie um und gilt für Produkte wie Waschmaschinen, Smartphones, Tablets, Kühlschränke, Trockner und E-Bikes. Hersteller müssen diese Artikel während ihrer üblichen Lebensdauer zu einem „angemessenen Preis“ reparieren, auch nach Ablauf der Garantie. Sie sind zudem verpflichtet, Geräte so zu konstruieren, dass Reparaturen möglich sind – beispielsweise müssen Akkus austauschbar sein und Software darf Reparaturen durch Dritte nicht blockieren. Hersteller können die Verwendung von Originalersatzteilen nicht mehr vorschreiben.
Anreize für Verbraucher
Um die Reparatur gegenüber dem Neukauf zu fördern, verlängert das Gesetz die gesetzliche Gewährleistungsfrist um 12 Monate – von zwei auf drei Jahre –, wenn sich ein Verbraucher innerhalb der ursprünglichen Gewährleistung für die Reparatur eines defekten Produkts entscheidet. Diese Verlängerung gilt für alle Konsumgüter, nicht nur für die aufgeführten Gerätekategorien. Während einer Reparatur kann der Verkäufer ein kostenloses Ersatzgerät zur Verfügung stellen. Das Gesetz legt auch Mindestfristen für die Verfügbarkeit von Ersatzteilen fest: sieben Jahre nach Einstellung eines Smartphone-Modells und zehn Jahre für Waschmaschinen und Trockner.
Reaktionen aus Industrie und Verbraucherschutz
Das stärkt die Verbraucher und führt zu mehr Nachhaltigkeit. Statt einer Wegwerfkultur brauchen wir eine neue Kultur des Reparierens.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) begrüßte die Reform, forderte jedoch einen herstellerfinanzierten Reparaturbonus, um Reparaturen attraktiver zu machen. Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) kritisierte die vage Formulierung des Gesetzes, insbesondere den undefinierten „angemessenen Preis“. Der vzbv schlug einen Kriterienkatalog für die Ersatzteilbepreisung und eine maximale Reparaturlieferzeit von fünf Tagen vor und verwies auf Umfragen, wonach Reparaturkosten über 30 bis 40 Prozent des Neukaufpreises Verbraucher abschrecken.Wer sein Smartphone, Tablet oder Laptop länger nutzt, spart Geld, vermeidet Elektroschrott und schont Ressourcen.
Zeitplan der Umsetzung
Das Gesetz bedarf noch der Zustimmung des Bundesrates, der zweiten Kammer des Parlaments. Wenn es verabschiedet wird, treten die meisten Bestimmungen Ende Juli 2026 in Kraft. Das Recht, eine Reparatur zu verlangen, gilt auch für Geräte, die vor diesem Datum gekauft wurden. Die Verpflichtung zur Herstellung reparaturfähiger Geräte und die verlängerte Gewährleistung gelten jedoch nur für Produkte, die ab dem 31. Juli 2026 gekauft werden. Neue Regelungen für Geschäftskundenverträge treten am 31. Dezember 2027 in Kraft.
- Bundestag verabschiedet Recht auf Reparatur
- Gesetz soll in Kraft treten (vorbehaltlich Zustimmung des Bundesrates)
- Regeln für Geschäftskundenverträge treten in Kraft


