
Oberster Gerichtshof verwehrt Rastafari-Häftling Klage gegen Wärter, die ihm gewaltsam Dreadlocks abrasierten
Der Oberste Gerichtshof der USA entschied am Dienstag mit 6:3, dass ein bundesstaatliches Gesetz zu Religionsfreiheit keine Schadensersatzklagen gegen einzelne Gefängnisbeamte zulässt. Damit scheiterte Damon Landors Versuch, die Wärter in Louisiana für das Abschneiden seiner Dreadlocks zur Verantwortung zu ziehen.
Das Urteil
Ein 6:3-Urteil des Obersten Gerichtshofs, bei dem alle konservativen Richter die Mehrheit bildeten und die drei liberalen Richter widersprachen, entschied, dass der Religious Land Use and Institutionalized Persons Act von 2000 (RLUIPA) nicht genutzt werden kann, um einzelne Staatsbeamte auf Schadensersatz zu verklagen. Richter Neil Gorsuch verfasste die Mehrheitsmeinung und stellte fest, dass das Gesetz für Institutionen gilt, nicht für Regierungsvertreter in ihrer persönlichen Eigenschaft.
Was geschah im Jahr 2020
Damon Landor, ein Rastafari, hatte seine Haare über 20 Jahre lang zu langen, bis zu den Knien reichenden Locken wachsen lassen. Gegen Ende einer fünfjährigen Haftstrafe wegen Drogenbesitzes traf er im Raymond Laborde Correctional Center in Cottonport, Louisiana, ein. Er trug eine Kopie eines Urteils eines Bundesberufungsgerichts bei sich, das ausdrücklich feststellte, dass das Schneiden der Haare eines Rastafari-Häftlings gegen RLUIPA verstößt. Ein Wärter warf das Dokument in den Müll, der Direktor ordnete den Haarschnitt an, und Wärter fesselten Landor an einen Stuhl und rasierten ihn kahl.
Rechtsweg und Argumente
Untere Bundesgerichte wiesen Landors Klage auf Schadensersatz ab. Der 5. Gerichtsbezirk verurteilte zwar die Behandlung, stimmte aber zu, dass RLUIPA keine persönliche Haftung für Schadensersatz begründet. Landors Anwälte argumentierten, dass das Gesetz ohne eine Schadensersatzmöglichkeit keine abschreckende Wirkung hätte, und verglichen RLUIPA mit dem Religious Freedom Restoration Act, nach dem der Oberste Gerichtshof im Jahr 2020 muslimischen Männern erlaubte, wegen der No-Fly-Liste zu klagen. Die Trump-Administration unterstützte Landor und forderte das Gericht auf, den Fall wieder aufzunehmen. Louisiana erklärte, es habe seine Gefängnispflegepolitik inzwischen geändert, um eine Wiederholung zu verhindern.
- Wärter rasierten Landor gewaltsam die Dreadlocks im Raymond Laborde Correctional Center.
- Der 5. Gerichtsbezirk bestätigte die Abweisung mit der Begründung, RLUIPA erlaube keine individuellen Schadensersatzansprüche.
- Der Oberste Gerichtshof hörte mündliche Verhandlungen.
- Der Oberste Gerichtshof entschied mit 6:3 gegen Landor und blockierte die Klage.
Breiterer Kontext
Die Entscheidung steht im Gegensatz zu einer Reihe jüngerer Urteile des Obersten Gerichtshofs, die die Religionsfreiheit erweiterten. Hier lehnten es die Richter ab, eine Schadensersatzmöglichkeit in das Gesetz hineinzulesen, sodass Häftlinge keinen Weg haben, von einzelnen Beamten Entschädigung zu verlangen, selbst wenn religiöse Rechte verletzt werden.


