
Geschworene in Sevilla sprechen Rafael Vicario im Fall des Autobahntods von Ana Buza 2019 frei
Ein Geschworenengericht in Sevilla hat den 32-jährigen Rafael Vicario im Fall des Todes seiner 19-jährigen früheren Partnerin Ana Buza für nicht schuldig erklärt, die im September 2019 auf der Autobahn A-4 starb.
Das Urteil in Sevilla
Ein neunköpfiges Geschworenengericht am Provinzgericht Sevilla hat den 32-jährigen Rafael Vicario im Fall des Todes seiner früheren Partnerin, der 19-jährigen Ana Buza, für nicht schuldig erklärt. Die Entscheidung, die am Dienstag nach rund 24 Stunden Beratung verkündet wurde, führte zu einem förmlichen Freispruch durch die vorsitzende Richterin. Sechs Frauen und drei Männer gehörten der Jury an, die ihre Schlussfolgerungen zu mehreren konkreten Feststellungsfragen traf.
Mit einer Mehrheit von 7 zu 2 stellten die Geschworenen fest, dass es keinen Beweis dafür gab, dass Vicario Buza auf der Autobahn A-4 bei Carmona absichtlich überfahren hat. Darüber hinaus befand das Gremium einstimmig, dass Vicario zwar mit 117 Stundenkilometern in einem auf 80 Stundenkilometer beschränkten Abschnitt fuhr, diese Geschwindigkeit aber nicht die unmittelbare Todesursache war. Sieben Geschworene kamen zu dem Schluss, dass die rechte hintere Tür geöffnet wurde und Buza das Fahrzeug unter ungeklärten Umständen verließ.
- Ana Buza stirbt auf der Autobahn A-4 bei Carmona während einer Fahrt mit Rafael Vicario.
- Ein Ermittlungsrichter in Carmona stellt die Untersuchung innerhalb von 36 Stunden als Suizid ein.
- Die Jury erhält die Feststellungsfragen und beginnt nach neun Verhandlungstagen mit der Beratung.
- Das Geschworenengericht in Sevilla verkündet einen Freispruch und spricht Rafael Vicario frei.
Konkurrierende Darstellungen des Vorfalls auf der Autobahn
Der Tod ereignete sich in den frühen Morgenstunden des 7. September 2019 nahe der Anschlussstelle 511 der Autobahn A-4 in Carmona. Nach der ursprünglichen Polizeiuntersuchung der Guardia Civil und forensischer Spezialisten des Instituts für Rechtsmedizin Sevilla saß Buza auf dem Rücksitz des Wagens, als sie die Tür öffnete und bei 117 Stundenkilometern auf den Asphalt stürzte, wobei sie tödliche Verletzungen an der Leitplanke erlitt.
- Tempolimit
- 80 km/h
- Aufgezeichnete Fahrzeuggeschwindigkeit
- 117 km/h
Die Anwälte der Eltern von Buza legten in den neun Verhandlungstagen einen anderen Ablauf der Ereignisse dar. Die Nebenklage vertrat die Auffassung, dass Buza nach einem Streit aus dem Fahrzeug ausstieg und Vicario sie anschließend mit dem Wagen bei 117 Stundenkilometern absichtlich erfasste. Von der Familie beauftragte forensische Gutachter hielten daran fest, dass physikalische Grundsätze ihre Rekonstruktion stützten.
Ana konnte die Tür nicht öffnen, um aus dem fahrenden Fahrzeug auszusteigen, sie konnte sich nicht hinauswerfen, das widerspricht den Gesetzen der Physik. Das ist keine Interpretation oder Subjektivität, das ist Wissenschaft.
Entwicklung des Verfahrens
Der Fall wurde ursprünglich innerhalb von 36 Stunden abgeschlossen, als ein Ermittlungsrichter in Carmona den Tod als Suizid einstufte. Die Familie erreichte eine Wiederaufnahme, nachdem sie eine E-Mail einer Therapeutin erhalten hatte, die das Paar behandelt hatte und die Eifersucht von Vicario betraf. Die Familie beauftragte daraufhin Spezialisten für Luft- und Raumfahrttechnik, Forensik und Technologie und forderte eine Haftstrafe von 20 Jahren wegen Mordes.
Die Staatsanwaltschaft forderte zunächst eine dreijährige Haftstrafe wegen fahrlässiger Tötung auf Grundlage der aufgezeichneten Fahrgeschwindigkeit. In der Schlussphase des Verfahrens änderte der Staatsanwalt seine Haltung und legte einen alternativen Schlussantrag vor, in dem er einen Freispruch beantragte, da die Beweise einen absichtlichen Aufprall nicht belegten.
Was sich genau in dem Fahrzeug ereignet hat, können wir nicht wissen.
Abschluss des Verfahrens und Beweisergebnisse
Die Nebenklage verwies zudem auf Datenlöschungen, die auf dem Computer und dem Mobiltelefon von Buza festgestellt wurden, sowie auf Aussagen einer Kommilitonin und einer Psychotherapeutin zu Konflikten in der Beziehung. Die Geschworenen wiesen die Behauptungen der Nebenklage jedoch zurück und stellten fest, dass die körperlichen Verletzungen mit dem Verlassen des fahrenden Fahrzeugs vereinbar waren und nicht mit einem absichtlichen Aufprall.
Nach der Verkündung des Urteils in öffentlicher Sitzung endete das Verfahren mit der förmlichen Bestätigung des Freispruchs für Vicario.
