Sicherheit · Gelnhausen

Zwei syrische Cousins bestreiten sexuelle Belästigung von fünf Mädchen im Freibad Gelnhausen

Der Prozess begann am Montag, 26. Oktober 2026, beim Amtsgericht Gelnhausen in Hessen. Die 19 und 29 Jahre alten Angeklagten geben an, mit einem anderen Mann verwechselt worden zu sein.

KI-Text auf Grundlage von Berichten von stern.de, tagesschau.de und DIE WELT. Veröffentlicht . So entsteht er

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Kurz gefasst

Gelnhausen · Deutschland
Wie es dazu kam
  1. 22.06.Eine Polizeistreife trifft am Barbarossa-Freibad in Gelnhausen ein
  2. Frühjahr (ursprünglich geplant)Prozessbeginn geplant, dann nach Erkrankung des Richters verschoben
  3. 26.10.Prozessauftakt beim Amtsgericht Gelnhausen; beide Angeklagten bestreiten die Vorwürfe
  4. November 2026Bis November sind drei weitere Verhandlungstermine angesetzt

Die Vorwürfe

Am Montag, 26. Oktober 2026, eröffnete das Amtsgericht Gelnhausen (Main-Kinzig-Kreis, Hessen) den Prozess gegen zwei syrische Cousins, denen vorgeworfen wird, im Juni 2025 fünf Mädchen im Alter von 13 bis 15 Jahren im Barbarossa-Freibad sexuell belästigt zu haben. Der ältere Angeklagte ist heute 29, der jüngere 19 Jahre alt; zum Tatzeitpunkt waren sie 28 und 18. Da der jüngere Mann nach deutschem Recht noch als Heranwachsender gilt, wird der Fall vor dem Jugendgericht verhandelt. Die Staatsanwaltschaft legt dem 19-Jährigen sexuelle Belästigung in zwei Fällen und Nötigung in einem Fall zur Last, die nach Jugendstrafrecht zu beurteilen sind. Dem 29-Jährigen wird ein Fall sexueller Belästigung vorgeworfen, worauf eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren steht; zudem soll ein 15-jähriges Mädchen am Bein festgehalten worden sein.

Was die Staatsanwaltschaft schildert

Laut Staatsanwaltschaft wurden die fünf Mädchen am Gesäß und an der Brust berührt und empfanden Ekel, Angst und Wut. Sie hätten deutlich gemacht, dass sie solches Verhalten ablehnen. Eine 14-Jährige soll einem ihrer Angreifer in deutlichen Worten gesagt haben, er solle verschwinden. Die Aussagen der Mädchen bilden den Kern der Anklage, und das Gericht hat angekündigt, die betroffenen Schülerinnen noch als Zeuginnen zu hören. Von den fünf Verdächtigen wurden schließlich zwei angeklagt, die anderen drei nicht.

Die Verteidigung und der unbekannte Mann

Beide Männer wiesen die Vorwürfe zum Auftakt der Verhandlung zurück und brachten eine Verwechslung ins Spiel. Sie hätten sich zu den Vorwürfen äußern wollen, um dem Gericht zu helfen, den Sachverhalt aufzuklären. Beide beschrieben einen Mann mit einer Zahnlücke und Tätowierungen, den sie für den eigentlichen Täter halten; die Polizei habe ihn damals nicht identifizieren können. Der ältere Angeklagte sagte, er habe während eines Ballspiels im Bad kurz jemanden mit diesem Aussehen getroffen, der ihm gesagt habe, er komme aus Rumänien; näheren Kontakt habe es aber nicht gegeben. Der 19-Jährige erklärte vor Gericht, er sei an jenem Tag nur schwimmen gewesen und habe die betroffenen Mädchen nie gesehen.

Polizeiliche Darstellung und Ermittlungen

Die ersten Streifenbeamten erreichten das Barbarossa-Bad am 22. Juni 2025 und fanden es an einem sehr heißen Tag überfüllt vor. Am Beckenrand hatte sich eine Gruppe von etwa 15 bis 20 Mädchen versammelt, darunter die fünf betroffenen Mädchen und ihre Freundinnen. Der Bademeister, an den sich die Mädchen zuerst gewandt hatten, erkannte die beiden Männer und zog sie aus dem Becken. Identitätsfeststellungen ergaben, dass die Männer sich kannten und mit einer Gruppe gekommen waren – anders als zuvor behauptet. Die Beamten erklärten vor Gericht, sie könnten sich an viele Details jenes Tages nicht mehr erinnern; einer beschrieb die Szene als chaotisch. Die Ermittler durchsuchten Wohnungen, werteten Handys aus und vernahmen zahlreiche Zeugen. Fünf Personen gerieten zunächst in Verdacht, die Ermittlungen gegen drei Männer wurden jedoch eingestellt, weil die Beweise für eine Anklage nicht ausreichten.

Terminplan und weitere Debatte

Der Prozess sollte ursprünglich im Frühjahr beginnen, wurde aber verschoben, weil der Richter erkrankte. Bis November sind drei weitere Verhandlungstermine angesetzt, bei denen die betroffenen Schülerinnen gehört werden sollen. Ein Urteil liegt noch nicht vor. Der Fall hatte eine Debatte über die Migrationspolitik ausgelöst, die auch die hessische Landespolitik beschäftigte; beide Angeklagte besitzen die syrische Staatsangehörigkeit.

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