Kurz gefasst
Ein Mann, der nicht identifiziert werden darf, bat den High Court in London am Freitag, dem 16. Oktober, um eine dauerhafte Unterlassungsverfügung gegen ITN und Guardian News and Media. Er bestreitet die Vorwürfe, darunter einen des Sexualdelikts, die die beiden Organisationen untersucht haben.
Sara Mansoori KC teilte dem Gericht mit, er habe in den vergangenen Monaten zweimal versucht, sich das Leben zu nehmen, und sei im Sommer nach dem Mental Health Act 1983 zwangsweise untergebracht worden. Medizinische Gutachten besagen, eine Veröffentlichung würde mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit dazu führen, dass er einen Suizidversuch unternimmt.
Ein für Ende Oktober angesetztes Hauptverfahren wird entscheiden, ob die Beschränkung dauerhaft wird. Richter Nicklin ordnete am Freitag zudem an, dass drei Frauen, die in dem Fall Vorwürfe erhoben haben, bis zum Abschluss des Verfahrens nicht identifiziert werden dürfen.
- Frühjahr 2026ITN und der Guardian schicken der Person nach ihren Ermittlungen zwei Briefe
- Sommer 2026Er wird für eine gewisse Zeit nach dem Mental Health Act 1983 zwangsweise untergebracht
- 16.10.Vorverfahren am High Court; der Richter ordnet an, die Identität der drei Frauen bis zum Ende des Verfahrens zurückzuhalten
- Ende Oktober 2026Hauptverfahren entscheidet, ob die Beschränkung, ihn zu nennen, dauerhaft wird
Der Antrag auf Unterlassung
Am Freitag, dem 16. Oktober, bat ein Mann, der nicht identifiziert werden darf, den High Court in London um eine dauerhafte Unterlassungsverfügung gegen ITN, das Nachrichten für ITV und Channel 4 produziert, sowie gegen Guardian News and Media, den Verlag des Guardian. Journalisten beider Organisationen hatten sein mutmaßliches Verhalten gegenüber einer Reihe von Menschen über einen Zeitraum von Jahren untersucht, in beruflichen wie privaten Zusammenhängen. Er bestreitet die Vorwürfe, darunter die Behauptung, er habe ein Sexualdelikt begangen. Eine vorläufige Anordnung untersagt den Medien derzeit, seine Identität preiszugeben. Der Fall soll Ende Oktober in einem Hauptverfahren verhandelt werden.
Behauptungen zur psychischen Gesundheit
Sara Mansoori KC, die für ihn auftritt, beschrieb ihren Mandanten als bekannte Persönlichkeit mit sehr schweren psychischen Problemen. Sie teilte dem Gericht mit, er habe in den vergangenen Monaten zweimal versucht, sich das Leben zu nehmen, sei im Sommer für eine gewisse Zeit nach dem Mental Health Act 1983 zwangsweise untergebracht worden und sei weiterhin schwer krank. Die dem Gericht vorgelegten medizinischen Gutachten besagen, eine Veröffentlichung würde mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit dazu führen, dass er einen Suizidversuch unternimmt. Sein Anwaltsteam argumentiert, eine Veröffentlichung würde gegen Artikel zwei und drei der Europäischen Menschenrechtskonvention verstoßen, von denen der erste das Recht auf Leben betrifft.
Ein psychiatrisches Gutachten eines Sachverständigen soll dem Gericht voraussichtlich darlegen, dass nach einem Urteil, das eine Veröffentlichung erlaubt, kurzfristig ein hohes Risiko eines weiteren Versuchs besteht. Nach Angaben von Mansoori würde eine wirksame Abhilfe ihn wahrscheinlich in einer gesicherten Umgebung unterbringen müssen, in der er festgehalten wird und sich nicht selbst schaden kann.
Reaktion der Medien
ITN und der Guardian lehnen die Unterlassungsverfügung ab und argumentieren, die Pressefreiheit, über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse zu berichten, müsse Vorrang haben. Ihre Anwälte erklären, die einschlägigen Pflichten aus der EMRK seien nicht berührt und dürften eine Veröffentlichung nicht verhindern. In einer vorbereitenden Stellungnahme fügen sie hinzu, jedes Risiko für ihn könne abgemildert werden, insbesondere wenn er weiterhin an einem sicheren Ort bleibe. Die beiden Organisationen schickten ihm im Frühjahr 2026 nach ihren Ermittlungen Briefe, worauf er mit der Bestreitung der Vorwürfe und der Vorlage medizinischer Berichte über die Gefahr für sein Leben antwortete.
Geschützte Identitäten
Zwei Personen, die zugestimmt haben, in einem Bericht von ITN und Guardian genannt zu werden, wurde im laufenden Verfahren Anonymität gewährt. Auch eine dritte journalistische Quelle, eine Frau, die angibt, Opfer eines Sexualdelikts durch ihn geworden zu sein, erhielt Anonymität. Am Freitag erließ Richter Nicklin eine weitere Anordnung, die die Identifizierung von drei Frauen untersagt, die in dem Fall Vorwürfe erhoben haben, bis das Verfahren abgeschlossen ist. Die Art der Vorwürfe und die Beziehung der beiden Quellen zu ihm sind nicht bekannt.
Gerichtsverfahren und nächste Schritte
Richter Nicklin erklärte am Freitag, er wolle das Verfahren so offen wie möglich halten und nichtöffentliche Anhörungen so weit wie möglich begrenzen, selbst wenn die Beweise für die Beteiligten belastend oder peinlich sein könnten. Zum Fall fügte er Folgendes hinzu.
„Dieser Fall wird kontrovers sein, egal wie er entschieden wird.“
Das für Ende Oktober angesetzte Hauptverfahren wird entscheiden, ob die Beschränkung, ihn zu nennen und die Vorwürfe zu veröffentlichen, dauerhaft wird. Bis dahin hat das Gericht die Identitäten aller an den Vorwürfen Beteiligten geschützt, und ITN und der Guardian bereiten sich darauf vor, ihre Position in dieser Anhörung zu vertreten.