Sicherheit · London

High Court lehnt Verbot der Veröffentlichung von Vorwürfen gegen prominenten Mann ab und wahrt Anonymität bis zur Berufung

Der High Court in London hat den Antrag eines Prominenten abgelehnt, ITN und Guardian News and Media dauerhaft an der Veröffentlichung von Vorwürfen sexuellen Fehlverhaltens gegen ihn zu hindern. Eine einstweilige Verfügung hält seine Identität weiterhin geheim, solange er Berufung einlegen kann.

KI-Text auf Grundlage von Berichten von The Telegraph, TheJournal.ie, BBC und weiteren Medien. Veröffentlicht . So entsteht er

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Kurz gefasst

London · Vereinigtes Königreich
Wie es dazu kam
  1. Ende Oktober 2026Zweitägiger Prozess am High Court in London
  2. 3.11.Richter lehnt dauerhafte Unterlassungsverfügung ab, hält aber einstweilige Anordnung bis zur Berufung aufrecht

Die Entscheidung

Der High Court in London hat den Antrag des Mannes auf eine dauerhafte Unterlassungsverfügung gegen ITN und Guardian News and Media, den Verlag des Guardian, abgelehnt. Richter Nicklin (Mr Justice Nicklin) entschied, dass der Anspruch auf eine Unterlassungsverfügung zurückgewiesen wird. Er hielt jedoch eine einstweilige Verfügung aufrecht, die verhindert, dass der Mann genannt wird und die Vorwürfe veröffentlicht werden. Anonymität und Berichtsbeschränkungen bleiben für die Dauer der Berufungsfrist in Kraft. Der Mann bestreitet die Vorwürfe gegen ihn.

Die Vorwürfe

Die Vorwürfe stammen von 30 Frauen. Die Anwälte der Medienorganisationen erklärten vor Gericht, die Behauptungen beträfen einen mutmaßlichen Missbrauch von Einfluss, um junge Frauen anzusprechen und unangemessenen und ausbeuterischen sexuellen Kontakt zu suchen. ITN produziert Nachrichtensendungen für ITV, Channel 4, Good Morning Britain und Channel 5 und ist einer der beiden Beklagten. ITN und der Guardian machten geltend, es bestehe ein starkes öffentliches Interesse an der Veröffentlichung der Vorwürfe. Der Richter hat den Mann nicht genannt, und er kann derzeit nicht identifiziert werden.

Das Argument des Mannes

Seine Anwälte argumentierten, eine Veröffentlichung würde sein Leben gefährden. Er erklärte vor Gericht, eine Veröffentlichung werde mit hoher Wahrscheinlichkeit dazu führen, dass er sich das Leben nimmt, und er beantragte, jede Veröffentlichung oder Ausstrahlung zu verhindern. Die Medienorganisationen wiesen dieses Argument zurück und hielten daran fest, dass das öffentliche Interesse schwerer wiege. Der Richter wog diese widerstreitenden Positionen ab, bevor er gegen die Unterlassungsverfügung entschied.

Prozess und nächste Schritte

Der zweitägige Prozess fand Ende Oktober in London statt, das Urteil folgte am 3. November.

Die Entscheidung lässt den Mann vorerst anonym, doch die Artikel geben nicht an, wie lange die Berufungsfrist dauern wird. Ob die Vorwürfe veröffentlicht werden können, hängt vom Ausgang einer etwaigen Berufung ab. Die Geschichte entwickelt sich noch weiter, und die Artikel kündigen an, dass sie bei neuen Details aktualisiert wird.

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Quellen und Kontext

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