Portugals Oberster Gerichtshof kürzt die Strafe für Ex-Minister Manuel Pinho auf acht Jahre und sechs Monate
Am Donnerstag, dem 15. Oktober 2026, hat der Oberste Gerichtshof die gegen Manuel Pinho verhängte Haftstrafe wegen Korruption, Geldwäsche und Steuerbetrugs gekürzt. Seine Anwälte argumentieren, die bereits im Hausarrest verbrachte Zeit berechtige ihn zur sofortigen Freilassung.
Gericht kürzt Strafe auf acht Jahre und sechs Monate
Am Donnerstag, dem 15. Oktober 2026, hat der Oberste Gerichtshof (STJ) die Haftstrafe von Manuel Pinho, Portugals ehemaligem Wirtschaftsminister, von 10 Jahren auf acht Jahre und sechs Monate reduziert. Der 71-jährige Pinho war im Juni 2024 vom Zentralen Strafgericht Lissabon wegen passiver Bestechung, Geldwäsche und Steuerbetrugs verurteilt worden. Das Berufungsgericht Lissabon bestätigte diese Strafe im April 2025, woraufhin Pinho den Fall an den STJ weiterzog. Der Fall betrifft rund 4,9 Millionen Euro, die er angeblich erhalten haben soll, darunter eine monatliche Zahlung von etwa 15.000 Euro, während er von 2005 bis 2009 der ersten Regierung von José Sócrates angehörte, angeblich um die Interessen der Banco Espírito Santo (BES) und der Grupo Espírito Santo (GES) zu fördern, einschließlich Immobilienprojekten an der Alentejo-Küste. Der Fall trägt den Namen EDP, weil er aus einer Untersuchung der sogenannten überhöhten Mieten des Stromunternehmens hervorging, obwohl die strittigen Entscheidungen EDP nicht betreffen.
- Pinho beginnt den Hausarrest
- Das Zentrale Strafgericht Lissabon verurteilt Pinho zu 10 Jahren
- Das Berufungsgericht Lissabon bestätigt die 10-jährige Strafe
- Der Oberste Gerichtshof reduziert die Strafe auf 8 Jahre und 6 Monate
Warum das Gericht die Strafe reduzierte
In einer Mitteilung an die Medien erklärte der STJ, er habe nur über die Gesamtstrafe entschieden, deren Überprüfung er für seine Zuständigkeit hielt. Das Gericht berücksichtigte die lange Zeit seit Begehung der Taten, das Fehlen von Vorstrafen oder neuem strafbaren Verhalten, Pinhos aktuelles Alter, seine familiären und sozialen Bindungen sowie seinen Rückzug aus dem öffentlichen Amt, das den Kontext der Straftaten bildete. Zudem verwies es auf ein verringertes Bedürfnis nach spezialpräventiven Maßnahmen. Der Wortlaut des Gerichts lautete wie folgt.
Trotz der ausgeprägten Schwere der begangenen Straftaten ist eine deutlichere Milderungsbewertung gerechtfertigt als die von den Vorinstanzen zuvor anerkannte.
Die Verteidigung widerspricht der Auslegung des STJ zu seiner Zuständigkeit und argumentiert, sie verletze das Recht auf ein faires Verfahren. Die Mitteilung des Gerichts bestätigte zudem, dass die Strafe gegenüber dem in erster Instanz festgesetzten und in der Berufung bestätigten Strafmaß reduziert wurde.
- Im Juni 2024 festgesetzte Strafe
- 10 Jahre
- Vom STJ am 15. Oktober 2026 festgesetzte Strafe
- 8.5 Jahre
Verteidigung strebt sofortige Freilassung an
Pinhos Anwälte Ricardo Sá Fernandes und Sandra Aguiar erklärten in einer gemeinsamen Stellungnahme, er befinde sich seit vier Jahren und zehn Monaten in präventivem Hausarrest, was länger als die Hälfte der nun festgesetzten Strafe sei. Sie werden am Donnerstag, dem 15. Oktober, seine Freilassung beantragen und berufen sich dabei auf Artikel 215 Absatz 6 der Strafprozessordnung, der die Untersuchungshaft auf die Hälfte der Strafe begrenzt, wenn eine erstinstanzliche Verurteilung in der Berufung bestätigt wird. Sá Fernandes formulierte es so.
Manuel Pinho befindet sich seit vier Jahren und zehn Monaten im Hausarrest, die Grenze der halben Strafe ist also überschritten, und er muss unverzüglich in Freiheit gesetzt werden.
Die Anwälte kündigten zudem an, Verfassungsbeschwerde einzulegen, der sie aufschiebende Wirkung zuschreiben. Solche Rechtsmittel verhindern die Vollstreckung der Verurteilungen, bis das Gericht über die Rüge entscheidet. Pinho steht seit Dezember 2021 unter Hausarrest, und die fast fünf Jahre, die er der Freiheit beraubt verbrachte, werden von der Strafe abgezogen.
Mitangeklagte und ausstehende Schritte
Ricardo Salgado, der ehemalige Präsident der BES, erhielt eine Strafe von sechs Jahren und drei Monaten, die das Berufungsgericht Lissabon im April 2025 ebenfalls bestätigte. Pinhos Ehefrau Alexandra Pinho erhielt eine zur Bewährung ausgesetzte Strafe von vier Jahren und acht Monaten. Im Oktober 2025 nahm der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte eine Beschwerde von Manuel und Alexandra Pinho gegen Portugal an, in der sie geltend machten, ihr Recht auf Unschuldsvermutung und auf ein faires Verfahren sei verletzt worden. Im Prozess wiesen beide die Vorwürfe gegen sie zurück. Der Antrag auf sofortige Freilassung und die Verfassungsbeschwerde sind die nächsten Schritte in dem Verfahren.
