
Justizminister der Länder stimmen für Streichung von besonderem Beleidigungsschutz für Spitzenpolitiker
Die deutschen Justizminister der Länder haben sich in Hamburg darauf verständigt, die verschärften Strafen für politische Beleidigungen auf kommunale Mandatsträger zu beschränken. Spitzenpolitiker des Bundes würden damit aus dem Anwendungsbereich des Gesetzes herausfallen – nach einer umstrittenen Gerichtsentscheidung zu Beginn des Jahres.
Die Justizminister der Länder haben bei ihrer Frühjahrskonferenz in Hamburg dafür gestimmt, den Anwendungsbereich von Paragraph 188 des Strafgesetzbuchs einzuschränken. Diese Vorschrift sieht erhöhte Strafen für Beleidigungen von Politikern vor. Der Beschluss folgte einem Antrag der Länder Sachsen und Baden-Württemberg.
Was die Minister beschlossen haben
Nach der vereinbarten Reform soll der besondere Schutz des Paragraphen 188 nur noch für Inhaber kommunaler Ämter und Mandate gelten. Spitzenpolitiker, darunter Mitglieder der Bundesregierung, wären nicht mehr erfasst. Beleidigungen gegen sie würden wieder unter den allgemeinen Beleidigungstatbestand des Paragraphen 185 fallen, der statt drei Jahren maximal zwei Jahre Freiheitsstrafe vorsieht und einen Strafantrag des Opfers erfordert. Der Konferenzbeschluss ist eine Empfehlung; die endgültige Entscheidung liegt beim Bundestag.
Kommunale Amtsträger brauchen den Schutz
Sachsens Justizministerin Constanze Geiert argumentierte, dass für Spitzenpolitiker keine Sonderregelung im Strafrecht nötig sei. „Für Spitzenpolitiker braucht es keine Sonderregel im Strafrecht“, sagte sie. Kritik an den Machthabern müsse in einer Demokratie grundsätzlich möglich bleiben. Kommunalpolitiker verdienten jedoch einen stärkeren Schutz, da sie oft ehrenamtlich tätig seien und direkter Anfeindung ausgesetzt seien.
Baden-Württembergs Justizminister Moritz Oppelt schlug in eine ähnliche Kerbe. „Spitzenpolitiker müssen harte Auseinandersetzungen aushalten“, sagte er. Der Staat könne es sich nicht leisten, dass Kommunalpolitiker aus Frustration über Angriffe, denen nicht mit wirksamen Gegenmaßnahmen begegnet werde, das Handtuch werfen. Beide Minister verwiesen auch auf die Belastung der Justiz; Oppelt merkte an, dass Staatsanwaltschaften und Gerichte dringendere Angelegenheiten zu erledigen hätten.
Ein Gesetz geprägt von Gewalt und einem Facebook-Post
Die Vorschrift wurde 2021 erweitert, auch als Reaktion auf die Ermordung Walter Lübckes, des Kasseler CDU-Regierungspräsidenten, im Jahr 2019. Der derzeitige Wortlaut sieht einen erhöhten Strafrahmen für Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung gegen „Personen des politischen Lebens“ vor und ermöglicht eine Strafverfolgung ohne Strafantrag.
Die Debatte erhielt neue Dringlichkeit, nachdem das Amtsgericht Öhringen im März 2026 einen Strafbefehl erlassen hatte. Ein Facebook-Nutzer wurde zu 30 Tagessätzen verurteilt, weil er Bundeskanzler Friedrich Merz als „Lügenfritz“ bezeichnet hatte. Der Fall veranlasste mehrere CDU-Politiker, die Abschaffung des Paragraphen 188 zu fordern, während SPD-Politiker Skepsis äußerten.
Für Spitzenpolitiker braucht es keine Sonderregel im Strafrecht.
Spitzenpolitiker müssen harte Auseinandersetzungen aushalten.
Eine breitere Diskussion über Meinungsfreiheit
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) räumte das Spannungsverhältnis zwischen Schutz und offener Debatte ein. „Das Anliegen hinter Paragraph 188 bleibt berechtigt“, sagte sie. „Wenn wir Kommunalpolitiker nicht angemessen schützen, werden wir irgendwann niemanden mehr haben, der bereit ist, das Amt zu übernehmen.“ Zugleich stellte sie fest, dass die Vorschrift nichts unter Strafe stelle, was nicht ohnehin strafbar sei, und der Beschluss der Konferenz spiegele das Unbehagen wider, dass eine automatische Strafverfolgung als zu harte staatliche Sanktionierung von Kritik an den Machthabern aufgefasst werden könnte.


